Hallo JeBe135, wir haben das gleiche Problem, der Rentenversicherungsprüfer ist gerade da und bemängelt die fehlende U2. Wir haben die Auflage, ab Januar 2024 zu korrigieren... Mit der Lohnart 870 geht die SV verloren und mit der eigenen Einrichtung einer Pauschalen Lohnsteuer mit 30% wird auch der Ausweis auf der Lohnsteueranmeldung falsch, was m.E. dann wieder zu Problemen bei der nächsten Lohnsteuerprüfung führen könnten. Haben Sie schon eine Lösung für sich gefunden? Nicht dass die Lohnabrechnungen eh schon über zwei Seiten gehen und es hier um 0,27€ Arbeitgeberanteile pro Arbeitnehmer geht... hatte ich die Idee, zwei neue Lohnarten einzurichten. - Eine zur Korrektur des automatisch berechneten SV-Jahresbezuges (Stammlohnart 203) für die AG Übernahmen den ich dann mit einem negativen Wert erfassen würde und - Eine zur Korrektur des SV-Monatswertes (Stammlohnart 202), den ich dann mit dem gleichen Wert wieder positiv erfassen würde. Aber durch die Versteuerung nach 37b verändert dies das Steuerbrutto... und die Übernahme SV AN ändert sich auch, was ich mir bisher jedoch nicht erklären kann. Ich habe dann bei den Stamm-Lohnarten 203 bzw 202 die Steuer- und SV-Behandlung auf 19(Bezüge steuerfrei, sv-pflichtig) bzw. 3 (Bezüge nur sv-pflichtig) geändert. Aber die veränderte Nettolohnhochrechnung bleibt... ??? @ DATEV - Erklärungen/Lösungsvorschläge?
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