Guten Tag,
folgendes Problem:
Wir haben eine Mandanten der für die Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen hat. Dieser Sachbezug wird nach § 37b versteuert. Der Arbeitgeber übernimmt zusätzlich auch die SV auf den Sachbezug sowie die Steuern auf die SV. Dies haben wir alles mit den Stammlohnarten 843, 844 sowie 845 gelöst.
Nun das Problem. Da es sich bei der betrieblichen Krankenversicherung um einen monatlichen Bezug handelt, ist diese auch umlagepflichtig. (Dies wurde auch von der DRV bemängelt.)
Gibt es eine andere Stammlohnart bzw. eine andere Steuer- und SV-Behandlung, dass die Bezüge als monatlich und nicht als jährlich behandelt werden?