Guten Tag zusammen,
ein GGF (angestellt nicht Gesellschafter) hat im August eine Tantieme erhalten. Nun ist in der Septemberabrechnung das Steuer-Brutto nicht mehr gleich dem RV-Brutto. Gehalt unter der BBG RV/AV, aber über BBG KV/PV. AG zahl Zuschuss zur KV + PV. Auch hat sich die LA für den AG-Anteil zur Betr. AV geändert.
Alt bis Juli
LA 901 Betr. AV AG lfd. ST-frei F F N
LA 911 Betr. AV AN lfd. ST-frei F F N
LA 914 Betr. AV AN lfd. Geh. Ver L L N
Änderung im August (Tantiemezahlung)
LA 901 Betr. AV AG lfd. ST-frei F F N
LA 911 Betr. AV AN lfd. ST-frei F F N
LA 912 Betr. AV AN lfd. SV-pfl F L N
LA 914 Betr. AV AN lfd. Geh. Ver L L N
Neu im September
LA 903 Betr. AV AG lfd. lfd. SV-pfl. F F J
LA 912 Betr. AV AN lfd. SV-pfl F L N
LA 914 Betr. AV AN lfd. Geh. Ver L L N
Die Differenz zwischen Steuer-Brutto und RV-Brutto ist die Summe aus LA 903 + LA 912. (Im August beträgt die Differenz von Steuer-Brutto zum RV-Brutto die Summe der LA 912.
Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wer kann mich bitte aufklären?
Danke schön.
Hallo Frau Herda-Lüders,
das hat nichts mit der Tantieme zu tun. Sowie ich das sehe bekommt der GGF eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung. Die Entgeltumwandlung wird nun zum Teil im August sv-pflichtig und im September in voller Höhe sv-pflichtig weil der Umwandlungsbetrag die 4% der BBG übersteigt.
Gruß
Hallo.
ein/e MitarbeiterIn scheidet am 20.12. aus, bekommt aber noch das volle Dezember-Gehalt von zB 5000€. In der Probeabrechnung werden richtigerweise die 5000€ als brutto abgerechnet, aber das AV-brutto liegt nicht bei 5000€ sondern bei z.B. 3333€. Warum ist das so? Ziel soll es hier sein, dass auch das AV-brutto mit 5000€ angegeben wird. Wo und wie kann man hier die Änderungen anpassen?
@Kosta schrieb:Warum ist das so?
Kürzung wegen Teilmonat, 5000,00 * 20 / 30 = 3333,33 😉
Wie genau hast du den Austritt und das Gehalt denn erfasst, dass es an den übrigen Stellen nicht gekürzt wird?
/e: Wenn der tatsächliche Wert 4866,60 bzw. 4733,40 ist, ist das die Beitragsbemessungsgrenze.
Im Betrag steht hier noch das ursprüngliche Gehalt von zB 5000€.
Die "Kürzung wegen Teilmonat" ist in "Personaldaten=>Entlohnung=>Festbezüge" extra nicht ausgewählt:
Daher sollen ja im Monat 12 auch tatsächlich 5000€ abgerechnet werden, trotz des Ausscheidens am 20.12. Das läuft in der Probeabrechnung ja noch richtig.
Wieso ist hier aber ein abweichendes AV-brutto? Für das AV-brutto soll eben kein Teilmonat berechnet werden. Kann man das irgendwo angeben?
Als Austrittsdatum ist in "Personaldaten=>Beschäftigung=>Zeiträume" der 20.12. erfasst.
Hallo,
bei einem Teilmonat, z.B Austritt, wird die monatliche Beitragsbemessungsgrenze anteilig umgerechnet.
Eine Unterdrückung ist nicht möglich.
Die RV/AV BBG beträgt monatlich 7.300,00 EUR in den alten und 7.100,00 Euro in den neuen Bundesländern.
Bei 20 SV Tagen erfolgt die Umrechnung BBG x 20 Tage / 30 Tage.
Gerne schauen wir uns den Sachverhalt genauer an. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Hallo Herr Stein,
es ist kein Thema, aber es hängt damit zusammen...Darf GGF seine 13. und 14. Lohn in Direktzusage umwandeln. Es sind 20 000 Euro, er hat schon Umwandlung 2000 Euro pro Monat.
Danke im Voraus
Hallo @Alex3,
rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?