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Kurzarbeit richtig abrechnen, wenn die W-Std. unterschiedlich sind.

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letzte Antwort am 10.12.2020 15:32:28 von Matthias_Platz
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b_kück
Einsteiger
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Nachricht 1 von 14
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Hallo liebe Community,

 

ich habe folgendes Problem:

 

In den Mitarbeiterstammdaten habe ich eine angegebene wöchentliche Arbeitszeit von 32,00 (Verteilung Mo-Mi + Freitag).  Der Mitarbeiter ist ein Gehaltsempfänger.

 

Laut nun eingereichtem Stundenzettel wurde aber auch aufgrund eines Projektes Samstag und Sonntag gearbeitet.

Für den Sonntag gab es einen Arbeitsausfall. Wie kann ich das richtig berücksichtigen? Ich bekomme hier bei folgenden Anwendungsversuchen immer den gleichen Fehler:

 

- wöchentliche Sollarbeitszeit (W-Std. Aufteilung nach Kalenderwoche)

- Monatliche Sollarbeitszeit mit voller Angabe der Stundenzahl

"Fehlerhinweis: Der Ausfallschlüssel 'KU' darf nur an Arbeitstagen mit Stunden gebucht werden. Arbeitstage werden über die kalenderwöchentliche oder die regelmäßigen Arbeitszeiten ermittelt."

 

Wenn ich die wöchentliche Arbeitszeit auf 7 Tage verteile, ist der Stundenzettel nicht mehr richtig.

 

Hat hier jemand eventuell die gleiche Situation?

Kann mir hierzu jemand helfen?

 

Liebe Grüße

cro
Experte
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Sehen Sie mal hier nach: LuG Probleme KUG Kalendererfassung   

 

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b_kück
Einsteiger
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Hallo Cro,

 

das hilft mir leider nicht weiter.

 

Wie ich einen Stundenausfall von Montag bis Freitag erfasse, weiß ich.

Jedoch habe ich Probleme bei einem Sonntag von Soll-Std. 8,0 und Ist-Std. 4,0 die 4,0 die ausgefallen sind entsprechend zu deklarieren. 

 

Der Mitarbeiter kann seine Arbeitstage nach Rücksprache mit der Arbeitgeberin frei verteilen.

 

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 14
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Wie gesagt, bei einem AN mit Festbezug und fixen Stunden je Woche, ist die Std.-Verteilung egal. Ansonsten hoffe ich, dass sich ein anderer Helfer um Ihren Fall kümmert. Viel Erfolg.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 14
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Hallo,

 

erfassen Sie beim Mitarbeiter die wöchentliche Sollarbeitszeit (W-Std. Aufteilung nach Kalenderwoche).

 

Die wöchentlichen Sollarbeitszeiten unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Wöchentliche Sollarbeitszeit haben Vorrang vor den hinterlegen regelmäßigen Arbeitszeiten unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.

 

Damit die wöchentliche Sollarbeitszeit des Mitarbeiters herangezogen wird, ist es erforderlich die Sollarbeitszeit ab der ersten Kalenderwoche des entsprechenden Monats zu hinterlegen.

 

Beispiel: Die wöchentliche Sollarbeitszeit wird ab dem Monat März 2020 benötigt. Erfassen Sie die wöchentliche Arbeitszeit gültig ab der KW 9 (09:2020), da der 01.03.2020 noch in diese Kalenderwoche einfließt. Über den Button "Historie neu" erfassen Sie in einem neuen historischen Stand den jeweiligen gültig ab Stand.

 

Prüfen Sie die Umrechnungsformel bei Ausfall von Stunden auf der Mandanten- und Mitarbeiterebene unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter bzw. Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.

 

Hinterlegen Sie ggf. als abweichende Formel für die Teilmonatsberechnung eine der folgenden beiden Formeln mit dem entsprechenden gültig ab Datum:

 

- Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden * Fehlstunden)
- Betrag * zu bezahlende Stunden / Sollarbeitsstunden

 

Freundliche Grüße

 

Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
ocs_gmbh
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Hallo Frau Schöneweis,

 

wenn man die Stammdaten so geschlüsselt hat, wie gibt man dann die Bewegungsdaten bzw. das Kalendarium ein?

 

Beispiel:

Soll-Arbeitszeit gemäß Vertrag 40 Stunden, 5 Tage zu 8 Stunden, bis 15.3. "normal", ab 16.3. Kurzarbeit angemeldet.

Kurzarbeit-Modell ab 16.3. wöchentlich wechselnd (sh. Tabelle)

DatumWochentagArbeitszeitArbeitszeitArbeitszeitdavon Urlaub
 gem. VertragKurzarbeit SollKurzarbeit Istin Stunden
      
16.03.2020Montag8,008,008,00 
17.03.2020Dienstag8,004,003,50 
18.03.2020Mittwoch8,008,008,50 
19.03.2020Donnerstag8,008,008,25 
20.03.2020Freitag8,004,006,00 
21.03.2020Samstag    
22.03.2020Sonntag    
23.03.2020Montag8,000,001,00 
24.03.2020Dienstag8,008,000,008,00
25.03.2020Mittwoch8,008,007,50 
26.03.2020Donnerstag8,008,006,25 
27.03.2020Freitag8,008,008,50 
28.03.2020Samstag    
29.03.2020Sonntag    
30.03.2020Montag8,004,004,00 
31.03.2020Dienstag8,000,000,00 

 

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

Viele Grüße

Katja Oßwald-Brunner

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Katja Oßwald-Brunner,


bei einem Gehaltsempfänger erfassen Sie lediglich die aufgrund von Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit mit dem Ausfallschlüssel KU „Kurzarbeit (Kug)“. Die Anwesenheitsstunden müssen hierbei nicht zusätzlich erfasst werden.


Durch das Erfassen des Ausfallschlüssels KU, wird die Lohnart 5000 "Kurzarbeitergeld" automatisiert durch Lohn und Gehalt generiert.

 

image.png

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

ocs_gmbh
Beginner
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Danke für Ihre Antwort. Das löst aber meines Erachtens meine Frage noch nicht.

 

An den Tagen, an denen Kurzarbeit angeordnet worden ist, sind tatsächlich 25,5 Stunden ausgefallen (Sollstunden ./. Ist-Stunden an den Tagen mit KUG).

An den Tagen im März, an denen voll gearbeitet werden sollte, sind 1,5 Überstunden angefallen. Nach unseren theoretischen Quellen müssen diese das Kurzarbeitergeld kürzen. Die theoretische Berechnung wäre m.E.  Sollstunden 176 abzüglich 144 tatsächlich im März gearbeitet abzüglich 8 Stunden Urlaub = 24 Ausfallstunden für KUG.

 

Geben wir die Anwesenheitsstunden mit ein gemäß Dok.nr. 1008728

 

("Wenn kein voller Tag mit Kug vorliegt, mit dem Symbol (Neue Zeile) eine weitere Zeile einfügen. In der Spalte AS (Ausfallschlüssel) mit dem Symbol(Ausfallschlüssel auswählen) den Ausfallschlüssel 1 Zeitlohn wählen.Bei Gehaltsempfängern: Das Feld Std. wird automatisch mit den restlichen Sollstunden des Tages gefüllt."),

 

ergibt sich sehr wohl ein Unterschied im KUG, je nachdem, wieviele Stunden wir als tatsächliche Arbeitszeit eingeben.

 

In unserem Fall ergibt sich in der Aufsummierung des Kalenders: Sollarbeitszeit März 176, Iststunden 177,5 weil tatsächlich gearbeitet 144, Urlaub 8, Ausfallstunden KUG 25,5.

 

Es ändert sich auch die betragsmäßige Berechnung des KUG, wenn man die Zahl der tatsächlich gearbeiteten Stunden verändert, aber nicht die Zahl der Ausfallstunden, die bleibt 25,5.

 

Insofern muss es m.E. doch darauf ankommen, wie viel tatsächlich gearbeitet wurde?

 

Ein Beispiel zur Verdeutlichung meiner Frage: Kurzarbeit wäre angeordnet mit täglich 4 statt 8 Stunden. Mitarbeiter arbeitet aber tatsächlich täglich 8 Stunden. Erfasse ich nach Ihrem Vorgehen jeden Tag mit den 4 Ausfallstunden würde der Mitarbeiter für 50% seines Gehaltes KUG bekommen, obwohl er normal gearbeitet hat, wenn die Anwesenheitsstunden irrelevant wären. 

Oder habe ich Ihre Antwort noch nicht richtig verstanden?

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Oßwald-Brunner,

 

konnten Ihre Fragen mit den vorherigen Beiträgen meiner Kolleginnen @Nina_Schöneweis und @Dominika_Raciborska nicht beantwortet werden, bedarf es einer individuellen Prüfung Ihres Sachverhalts.

 

Wenden Sie sich hierzu bitte an die bekannten Servicekanäle an uns.

 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine rechtlichen Auskünfte geben können. Sprechen Sie hierzu bitte vorab mit der zuständigen Agentur für Arbeit.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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KP
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Hallo,

 

ich habe aktuell auch solche Fälle.

 

Wenn ich die Frage richtig verstehe, ist die Antwort:

Es ist nur KU einzutragen, wenn auch Kurzarbeit angefallen ist, es wurde zwar angemeldet, aber wenn trotzdem 8 Stunden gearbeitet werden, dann darf an dem Tag kein KU erfasst werden.

 

Lieben Gruß

Katrin Passig

t_r_
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@KP  schrieb:

 

Es ist nur KU einzutragen, wenn auch Kurzarbeit angefallen ist, es wurde zwar angemeldet, aber wenn trotzdem 8 Stunden gearbeitet werden, dann darf an dem Tag kein KU erfasst werden.

 


Richtig. 😀

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scheka
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Hallo Nina,

 

ich mische mich hier kurz ein, denn ich habe eine Frage dazu.

In der angegebener Formel, die Fehlstunden, welche Std. sind das, die tatsächlich angefallenen KUG Std?

 

Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden * Fehlstunden)

 

Denn bei mir in der Abrechnung werden die Differenzstd. von den tatsächlich gearbeiteten Std. angegeben. 

 

habe 38,5 Std/Woche.

ArbeitsWoche: 8;8;8;8;6,5 

KuG 2 volle Wochen (sprich 77Std)

In der Abrechnung werden für Fehlstd: 81,83 eingegeben.

 

(wöchentl. AZ *13/3) - tatsächlich gearbeitete Zeit = 81,83 Std an Fehlstd.

(38,5 *13 /3 ) - 85 = 81,83

 

 

 

 

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scheka
Beginner
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Guten Morgen aller seits,

 

kann mir hier keiner weiter helfen, vielen Dank.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in der Formel "Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden * Fehlstunden)" werden als Fehlstunden, die Stunden herangezogen, die mit einer Fehlzeit z.B. Kug  belegt sind. Die Sollarbeitsstunden sind die tatsächlich geleisteten Stunden. Weichen diese von der regelmäßigen Wochenarbeitszeit (38,5 Std.) ab, sollten die Stunden in der wöchentlichen Sollarbeitszeit auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Arbeitszeiten hinterlegt werden.


Gerne können Sie sich auch über die üblichen Servicekanäle an uns wenden, damit wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen. 

 

 


Viele Grüße aus Nürnberg


Matthias Platz


Personalwirtschaft 


DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.12.2020 15:32:28 von Matthias_Platz
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