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Kurzarbeit Vollausfall

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letzte Antwort am 31.03.2020 11:03:45 von Kristin_Frohmeyer
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Susanne1
Beginner
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Nachricht 1 von 18
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Hallo Zusammen,

bei unserem Mandanten liegt ein 100%iger Ausfall vor. Normalerweise werden pro Woche 40 Std gearbeitet. Jetzt habe ich eine grundsätzliche Frage: muss ich bei den "Monatsstunden" die durchschnittlichen 173,33 Stunden eingeben oder die tatsächlichen Stunden pro Monat: März = 176 Stunden?

 

Die Mitarbeiter haben eine Nettolohnvereinbarung (StammLA 230). Ich habe die Lohnart unter KUG entsprechend geschlüsselt (Soll-Entgelt(nur Betrag) und Kürzung der Festbezüge bei KUG).

Ich habe mal eine Probeabrechnung mit vollem Ausfall erstellt (also Bewegungsdaten: 176, BS 1, LA 410), aber es kommt immer nur eine Fehlermeldung: "ISTentgelt ist größer oder gleich dem Sollentgelt" (Wenn ich mit Stammlohnart 200 abrechne bekomme ich eine korrekte Abrechnung!)

Ich habe mir über Datev die Infos zur Schlüsselung durchgelesen (Dok. 1035533 und 5303311).

 

(Gibt es noch andere Fundstellen zu KUG? Z.B. bzgl. des Vorgehen bei PKW-Sachbezug, Betriebl. Altersvorsorge etc.)

 

Vielen Dank im Voraus!

 

linda13
Einsteiger
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Nachricht 2 von 18
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Hallo,

 

soweit ich weiß müssen die immer die tatsächlichen Stunden eingegeben werden.

 

Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 18
7823 Mal angesehen

Hallo,

 

bei einem Gehaltsempfänger wird die Anzahl der Stunden durch die wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3 berechnet. Somit 173,33 Stunden für einen Monat.


Wenn Sie 176 Stunden als KUG-Stunden buchen, wären es mehr KUG-Stunden, als sonst reguläre Stunden. 
Sollen 176 Stunden zu Grunde gelegt werden?

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Susanne1
Beginner
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Nachricht 4 von 18
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Hallo Frau Schauer,

danke für Ihre Antwort. Ich wollte mit 173,33 Stunden rechnen, bekam aber ein Fehlerprotokoll, weil ich unter Mandantenprogrammdaten/Arbeitszeiten/Monatliche Arbeitszeiten  Januar bis Dezember nichts eingegeben hatte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dort 12 x 173,33 Stunden eingeben sollte, als nahm ich an, ich muss die Stunden tatsächlich pro Monat zählen (also für März bei 40 Std/Woche wären das 176 Stunden etc.). Wenn ich von Jan bis Dez nichts eingebe, erhalte ich ein Fehlerprotokoll.

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 18
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Hallo, 


bitte erfassen Sie unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit im Feld Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit die Arbeitszeit (z.Bsp 40,0 Stunden). Bei einem Festbezugsempfänger wird für die Gehaltskürzung die wöchentliche Arbeitszeit herangezogen. Die Gehaltskürzung erfolgt über die Formel: wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3.


Die monatliche tarifliche Arbeitszeit wird für die Berechnung des Soll-Entgelts benötigt. Erfassen Sie die monatlichen Stunden für die Kug-Monate unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
i_h_
Beginner
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Nachricht 6 von 18
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Hallo, 

habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich bei einem Vollzeitbeschäftigten als Kug-Ausfallstunden 173,33 eingeben soll? Und unter Mandantendaten/Arbeitszeiten/Monatliche Arbeitszeit (tarifl. Arbeitszeit) im März 176 Stunden? 

Danke und viele Grüße

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Susanne1
Beginner
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Nachricht 7 von 18
7481 Mal angesehen

Hallo,

diese Frage stelle ich mir immer noch.... habe aber in einem anderen Beitrag ("Abrechnung stimmt mit KUG nicht überein") gefunden, dass tatsächlich die z.B. 176 Std für März einzugeben sind obwohl die Umrechnung bei einem Gehaltsempfänger mit 173,33 erfolgt. Diese Rechnung kann dann irgendwie nicht glatt aufgehen......

Man kann diese Automatikberechnung mit 173,33 zwar unter Personalstammdaten/Entlohnung/Monatslohn dahingehend ändern, dass auch hier mit den Sollstunden (176) gerechnet wird. Aber es kann doch nur eine Variante richtig sein und das ist ebenfalls mein Problem.

 

Viele Grüße

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i_h_
Beginner
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Nachricht 8 von 18
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

ich hatte ihre Antwort schon gelesen, aber nicht verstanden.

 

Ihr letzter Satz ist mein Problem: Die monatliche tarifliche Arbeitszeit wird für die Berechnung des Soll-Entgelts benötigt. Erfassen Sie die monatlichen Stunden für die Kug-Monate unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit.

 

Soll ich nun die tatsächlichen Soll-Stunden (176) eintragen (analog Stundenlöhner Baugewerbe) oder die verstetigte Arbeitszeit von monatl. 173,33 Stunden?

 

DANKE!

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stbberlin
Einsteiger
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Nachricht 9 von 18
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Das würde mich auch interessieren… Insbesondere warum es die „tarifliche“ Arbeitszeit sein soll. Es gibt nicht für jede Branche einen Tarifvertrag...

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björn
Experte
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Nachricht 10 von 18
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Also wir haben hier die tatsächlichen Sollstunden für jeden Monat eingetragen, damit bei einem Vollausfall auch 100% KUG abgerechnet wird. Wenn man dies nicht macht, dann wird in den Monaten mit mehr als 173,33 Stunden noch ein Restgehalt neben dem KUG ausgezahlt.

 

Außerdem kann man dem Mitarbeiter es besser erklären wenn man mit den Sollstunden rechnet.

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IsabellaAnita
Beginner
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Nachricht 11 von 18
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Hallo zusammen,

 

ich habe unter Mandantendaten die monatlichen Sollstunden mit 176 erfasst und in Bewegungsdaten 176 Ausfallstunden. Im Persoladaten sind ebenfalls wöchentliche Stunden 40 hinterlegt. 

Trotzdem werden die KUG Ausfallstunden um 2,67 Stunden gekürzt. 

Muss ich noch an einer anderen Stelle noch Änderungen vornehmen?

Beste Grüße 

Isabella Gepperth 

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bodensee
Experte
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Nachricht 12 von 18
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GEhaltsempfänger ? 

Haben Sie die regelmässige monatliche Arbeitszeit evtl. mit 173,33 Std angegeben, dann wäre die folge 

176 gesamtstd. - 173,33 regelm.monatl. Arbeitszeit = 2,67 Kürzung. 

 

S

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Susanne1
Beginner
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Nachricht 13 von 18
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Hallo,

genau hier liegt auch mein ursprüngliches Problem. Ich habe in PSD eine wöchentl. Arbeitszeit von 40 h eingegeben. In den MPD habe ich die tatsächl. 176 h eingegeben. Bei einem Vollausfall mit 2 Feiertagen im April habe ich Abweichungen zum Vollausfalls-KUG aus März.

 

Es liegt an der Stundeneingabe, da bin ich sicher, aber ich bekomme es auch nicht hin. Vollausfall März muss doch das gleiche KUG ergeben wie Vollausfall April (trotz 2 Feiertagen)....

 

Ich habe schon unendliche viele Probeabrechnungen erstellt 🤔

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IsabellaAnita
Beginner
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Nachricht 14 von 18
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Hallo Bodensee

 

ich habe die regelmäßige monatliche Arbeitszeit mit 176 eingegeben.

Es lag tatsächlich an zusätzlichen Einstellungen unter Peronaldaten/Entlohnung/ Monatslohn/Bearbeitungsvorschriften/ Berechnung unbezahlte Ausfallzeiten. 

 

Viele Grüße 

Skroelle2704
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Hallo IsabellaAnita, 

 

habe ein ähnliches Problem. 

 

Was genau hast du im Feld "Berechnung unbezahlte Ausfallzeiten" hinterlegt? 

 

- unbezahlte Ausfallzeiten gem. Mandantendaten oder 

- Feste Bestandteile des Monatslohns/Sollarbeitsstunden

 

Viele Grüße 

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Skroelle2704
Beginner
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Nachricht 16 von 18
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Hallo zusammen, 

 

ich möchte mich hier mal einklinken.

 

Habe auch einen Arbeitnehmer in Vollzeit (176 Stunden) mit 100% KUG-Stunden. 

 

Im Protokoll erscheint der Hinweis, dass die KUG-Ausfall-/EFZ-Stunden um 80,00 Stunden gekürzt wurden! Dieser Hinweis irritiert mich doch sehr. 

 

Habe beim Mitarbeiter die monatliche Arbeitszeit mit 176,00 Stunden hinterlegt und in der Erfassungstabelle die 176 Stunden mit der Lohnart 410 geschlüsselt. 

 

Hat hier jmd. eine Idee woran der Fehler liegen könnte? 

 

Viele Grüße 

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IsabellaAnita
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Nachricht 17 von 18
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Hallo Skroelle 2704,

 

ich habe die zweite Variante mit den Sollstunden hinterlegt.

 

Viel Erfolg:-)

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 18
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Hallo,

 

schauen Sie doch mal in den folgenden Beitrag, hier ist ein ähnlicher Sachverhalt gelöst wurden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.03.2020 11:03:45 von Kristin_Frohmeyer
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