Hallo,
ich habe einen neuen Mitarbeiter zum 01.05.25 bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet. DEÜV liegt vor.
Der Monatsabschluss Mai wurde ebenfalls durchgeführt.
Jedoch erhalte ich keine Rückmeldung der Krankenkasse zur bestehenden Mitgliedschaft.
Kann eine Anforderung auf eine Rückmeldung neu angestoßen werden?
Danke
Marita
Manchmal gehts schnell, manchmal dauerts aber auch 2 Monate.
Ich würde mir da erstmal keine großen Gedanken machen. Im Zweifel kommt irgendwann ein Schreiben der KK, dass sie nicht zuständig ist.
Danke für die Info!
Dann lehne ich mich mal zurück, denn da bin ich mit meiner Woche, die ich auf eine Rückmeldung warte, ja noch ganz am Anfang 🙂
Aber wehe, wir lassen mal eine Anforderung einer KK zwei Tage lang liegen...
Das Programm erstellt meines Wissens nur eine Rückmeldung, wenn die KrKasse nicht zuständig ist.
Ehrlich gesagt warte ich nicht auf Bestätigungen im Programm. Ich sehe mir die Rückmeldungen an und wenn eine Ablehnung kommt reagiere ich .
Ob eine Bestätigung kommt interessiert mich nicht wirklich- ich meine um die zu überprüfen bzw. da drauf zu warten. Ist mir auch zu zeitintensiv.
wenn was nicht stimmt schreibt auch die Krankenkasse
Das ist vollkommen richtig.
In meinem Fall ist es jedoch so, dass der neue Mitarbeiter nicht genau weiß, wo er nun versichert ist 😉
Hat er keine Karte, die er ja beim Arzt vorzeigen muss?
Das hatte ich auch gefragt; hat er (noch) nicht - er hat im Zuge eines AG-Wechsels Mitgliedschaftsanträge bei zwei neuen Krankenkassen gestellt...ist natürlich jetzt leicht chaotisch.
Wenn er sich jetzt gerade krank melden würde, wäre das prima: Ein Mitarbeiter hatte für die Mitteilung der persönlichen Daten die letzte Abrechnung vom alten Arbeitgeber eingereicht, darauf stand KK1. Er meldete sich krank, bei Abruf der eAU kam die Rückmeldung, dass die KK1 nicht zuständig ist. Gleichzeitig kam aber die Rückmeldung, dass die KK mit der Betriebsnummer ... zuständig ist, was anscheinend ein neues Feature ist, was mir noch nicht bekannt war.