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Kostenübernahme Bildschirmarbeitsplatzbrille

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letzte Antwort am 26.01.2024 11:40:33 von CHGB
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CVolz
Fortgeschrittener
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Guten Morgen zusammen,

 

ich habe hier den ersten Fall einer Kostenübernahme einer Bildschirmarbeitsplatzbrille. Mandant möchte die Kosten zu 100 Prozent übernehmen. Ich frage mich allerdings, ob die Unterlagen einer SV- bzw. Steuerprüfung stand halten und so ausreichend sind, da der Augenarzt ja nicht mal genaue Angaben macht, was benötigt wird und die Rechnung auch keinen Hinweis auf Bildschirmarbeitsplatzbrille enthält. Wie sind denn da eure Erfahrungen?

Ich habe vom Augenarzt eine Bescheinigung vorliegen (ausgestellt vor dem Kauf der Brille):

 

CVolz_0-1687239675763.png

 

Sowie die Rechnung vom Optiker:

CVolz_1-1687239705745.png

 

Ist eine Kostenerstattung dann als Netto-Lohnart zu buchen oder als steuer- und sv-freie Brutto-LA?

 

Ich danke für eure Hilfe!

 

m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 2 von 8
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Hallo.

 

Haben Sie die in diesem Beitrag erwähnten Lohnsteuerrichtlinien dahingehend geprüft?

 

Viele Grüße

 

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
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Hallo CVolz,

 

meines Wissens ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille voll zu übernehmen. Leider habe ich auf die Schnelle keine Quelle dafür ...

 

Deshalb würde ich das als Nettobezug buchen (analog Auslagenersatz) und einer Steuer- und SV-Prüfung gelassen entgegensehen (natürlich mit einem entsprechenden Memo mit der Quelle zur Verpflichtung des AG zur Kostenübernahme).

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 8
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Hallo CVolz,

 

ich habe folgenen Link gefunden:

 

https://www.blickcheck.de/sehhilfen/brillen/im-alltag/am-arbeitsplatz/zahlt-der-arbeitgeber-die-brille/

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo lohnexperte, liebe Community,

 

welche Lohnart würdet ihr in DATEV Lohn und Gehalt als Kopiervorlage für den Nettobezug (Erstattung der Bildschirmarbeitsplatzbrille) wählen?

 

Beste Grüße!

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie haben die Möglichkeit, für den Nettobezug eine DATEV Standardlohnart (z. B. Lohnart 9000) auf eine freie Lohnartennummer zu kopieren und umzubenennen.


Informationen dazu, wie Sie Lohnarten kopieren können, finden Sie in unserem Dokument 9226171 - Lohnarten (Arbeitsbereich) unter Punkt 1.1.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Payroll
Aufsteiger
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Hallo Frau Preuß,

 

vielen Dank!

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CHGB
Beginner
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Wenn ich mir ansehe von wo das Brillengestell kommt, rentiert sich für die Firma ggf. auch ein Vertrag mit dieser Optiker-Kette. Dann geht der MA mit einem vom Unternehmen abgezeichneten Formular dahin und irgendwann kommt eine (Sammel-)Rechnung an die Firma. Sofern Betragsgrenzen (etwa für teure Gestelle) vorhanden sind, zahlt der MA die Differenz direkt dort. Weiterer Vorteil: Die Brille wird insgesamt gegenüber der Firma rabattiert.

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letzte Antwort am 26.01.2024 11:40:33 von CHGB
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