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Kirchensteuer Korrektur

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letzte Antwort am 28.06.2024 21:50:59 von Uwe_Lutz
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Jolanta02
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Hallo liebe DATEV Community,

 

ich habe folgendes Anliegen. Ein Arbeitnehmer ist aus der Kirche ausgetreten. Leider wurde unsererseits versäumt das Häkchen wieder raus zu setzen. Er wurde ein einige Monate mit der Kirchensteuer abgerechnet. Wie kann man diesen Fehler korrigieren?

GLH
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Wird das nicht automatisch gemeldet über die Steuer ID?

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Jolanta02
Einsteiger
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Verzeihung, ich habe mich verschrieben. Wir haben ihn den kompletten Zeitraum mit katholisch abgerechnet und es nicht auf konfessionslos umgestellt. Vergessen sie das Häkchen. Normalerweise schon. Aber da wir es nicht umgestellt hatte, wurde es tatsächlich abgerechnet.

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GLH
Fortgeschrittener
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"Verzeihung, ich habe mich verschrieben. Wir haben ihn den kompletten Zeitraum mit katholisch abgerechnet und es nicht auf konfessionslos umgestellt. "

 

Da es automatisch ein- bzw. umgestellt wird, ändert man da (eigentlich) nichts manuell - es stellt sich automatisch korrekt oder zumindest wie bei der Finanzverwaltung hinterlegt ein. Wenn man es manuell ändert und dann falsch ist, würde ich den Mitarbeiter bei der elektronischen Lohnsteuerkarte abmelden und neu anmelden, damit es richtig übermittelt wird. Dann folgt eine automatische Nachberechnung.

 

Wenn es Altjahre betrifft erfolgt die Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung, da würde ich dem Mitarbeiter als Steuerbüro anbieten das zu übernehmen, wenn er sonst keine abgibt / es sich nicht lohnt.. . 😄 

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pogo
Experte
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@Jolanta02  schrieb:

Ein Arbeitnehmer ist aus der Kirche ausgetreten.

Du hast dazu auch die Austrittserklärung vom Standesamt vorliegen?

Oder wurde der Austritt nur mündlich mitgeteilt?

 

Leider wurde unsererseits versäumt das Häkchen wieder raus zu setzen. Er wurde ein einige Monate mit der Kirchensteuer abgerechnet. Wie kann man diesen Fehler korrigieren?

Wie GLH schon schreibt, werden alle Lohnsteuerabzugsmerkmale automatisch vom Finanzamt übermittelt und sollten nie manuell verändert werden.

Vielleicht ist der Mitarbeiter ja nie erfolgreich angemeldet worden? Da würde ich nochmal alte Fehlerprotokolle durchsehen und den Meldeverlauf der elektronischen Lohnsteuerkarte (Auswertung 462) temporär anfordern.

 

Wenn der Mitarbeiter nachweislich angemeldet ist, muss er sich darum kümmern und bei seinem Finanzamt anfragen, ob der Austritt dort schon vermerkt ist. Wenn nicht, muss er sich nochmal an das Standesamt wenden.

Jolanta02
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Angenommen das Standesamt hat die Meldung an das Finanzamt und somit den Austritt des MA versäumt zu melden. GIbt es  nur diese eine Möglichkeit sich die Kirchsteuer über die Einkommenssteuererklärung wieder zurück erstattet zu lassen oder gibt es doch die Möglichkeit dies durch das System zu machen? 

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Uwe_Lutz
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Wie hier ja schon mehrfach geschrieben wurde, sind für den Arbeitgeber nur die elektronisch vom Finanzamt gemeldeten ELStAM-Daten maßgebend. Eine "eigenständige" Änderung ist unzulässig.

 

Wenn also das Standesamt die Daten nicht weitergeleitet haben sollte, müsste der AN sich darum kümmern, dass dies von dort nachgeholt wird. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie dann eine ELStAM-Änderungsmeldung vom FA. Da das ELStAM-Verfahren für 2023 bereits abgeschlossen ist, erhalten Sie die Änderungsmeldung aber maximal bis 01/2024 rückwirkend. Für die Zeiträume davor kann der AN dies nur im Rahmen seiner ESt-Erklärung zurück erhalten.

Jolanta02
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

das ist ja interessant. Angenommen es kommt eine Änderungsmitteilung, wie setze ich das ganz im System um? Springe ich auf dem Januar um und klicke dort einfach auf konfessionslos? Und das war's?

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jena
Fortgeschrittener
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Es steht zwar schon hier im Thread wie das geht, da dem scheinbar nicht vertraut wird verlinke ich mal auf die DATEV-Hilfe.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1070415 (Überschrift Rückmeldungen)

Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn es richtig eingerichtet ist, sollte dies vom System automatisch übernommen werden. Eine Anleitung finden sie im Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS - DATEV Hilfe-Center im Abschnitt 3.1.6.

 

 

alma82
Aufsteiger
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Bitte die ELStAM-Daten gar nicht manuell bearbeiten. Nicht klicken, nichts anhaken. Wenn die Anmeldung korrekt erfolgt ist und das Rückmeldeverfahren eingerichtet ist kommt das automatisch. Wenn nicht sollte man sich darum dringendst kümmern.

 

Das geht sonst bei der nächsten Prüfung eventuell mächtig nach hinten los.

Jolanta02
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

es fällt mir schwer, mich da einzuarbeiten. Das Finanzamt hat es Rückgemeldet. Nur kam die Info bei uns nie an. Das Rückmeldeverfahren ist nur bei diesen einen Mandanten nicht eingerichtet. Ich habe damit Schwierigkeiten es einzurichten 😞

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K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 13 von 16
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Wenn der Mitarbeiter ordnungsgemäß mit einem Abruf der ELSTAM angemeldet wurde, erfolgt die Rückmeldung in der Regel automatisch und es wird durch die Stammdatenänderung eine automatische Nachberechnung angestoßen - ohne das Sie etwas unternehmen müssen.

Wenn keine korrekte Anmeldung vorliegt, wird auch nichts vom System übermitteln und in Lodas eingespielt.

 

Das sollte empfehlenswerter Weise kontrolliert und ggfls. gleich korrigiert werden...

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

ich würde einfach mal empfehlen, einen Servicekontakt zum DATEV-Service zu eröffnen, damit sich das mal jemand angucken kann.

 

Das Rückmeldeverfahren wird nicht pro Mandant sondern im Regelfall pro Beraternummer eingerichtet.

 

Dies klingt eher so, als wäre die Anmeldung nie (oder zumindest nicht richtig) erfolgt.


Das kann dann aber von der DATEV auch geprüft werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Jolanta02
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

ich habe mir die Sache nochmals genau angeschaut. Ich finde in der Tat keine Rückmelde Daten von der Person. Diese ist im Betrieb schon lange tätig. Das wäre doch schon längst aufgefallen wenn diese nicht korrekt angemeldet gewesen wäre. Zu anderen Mitarbeitern die in der selben Firma arbeiten, gab es allerdings Rückmelde Protokolle. Sehr seltsam. Ich werde ihren Rat natürlich folgen. 

Ich bin davon ausgegangen, dass man für jeden einzelnen Mandanten dieses Rückmeldeverfahren einrichten muss. Wenn es sich auf die Beraternummer bezieht, dann muss ja alles passen. Bei allen anderen Mandanten gab es in der Vergangenheit auch automatische Übernahmen wenn ein Lohnsteuerabzugsmerkmal nicht stimmte. Das ist ja mal ein Ding. 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn es bei anderen AN für diesen Mdt. geklappt hat, ist ggf. etwas mit der Anmeldung dieses AN schief gelaufen, so dass hier keine ELStAM-Anmeldung erfolgt ist und damit keine Rückmeldedaten kommen.

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letzte Antwort am 28.06.2024 21:50:59 von Uwe_Lutz
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