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Kann/Muss bei Wiedereinstellung die gleiche Personalnummer verwendet werden

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letzte Antwort am 29.06.2023 15:18:52 von pogo
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26a
Beginner
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Nachricht 1 von 9
776 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe eine Studentin, die bisher neben dem Studium studiumsbegleitend bis Mai 23 gearbeitet hat.  

Ab Oktober nach Abschluss Master wird sie fest angestellt. 

Muss die selbe Personalnummer verwendet werden oder kann diese verwendet werden?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 9
772 Mal angesehen

Moin,

 

ein muss ist dies nicht - ein kann ja.

 

Wenn Sie die gleiche PNr verwenden, können Sie keine Nachberechnungen auf die vorherige Tätigkeit mehr durchführen.

 

Wenn Sie eine neue PNr verwenden, müssen Sie darauf achten, dass Sie die BG-Jahresmeldung nur unter einer (der neuen) PNr übermitteln und die Daten der vorherigen PNr entsprechend vortragen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 9
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Hallo,

 

ich meine mal gehört zu haben, dass mehr als zwei Beschäftigungszeiträume unter einer Personalnummer ein Ausschlusskriterium für das Funktionieren der euBP wären. Falls das zuträfe, spräche dies ggf. für eine neue (vorsichtshalber) Personalnummer ...

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

Mühsam
Einsteiger
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Nachricht 4 von 9
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Es gibt doch auch Probleme bei der euBP, wenn man zwei Beschäftigungszeiträume über die selbe Personalnummer abrechnet oder hab ich das falsch verstanden?

 

Mehr als 2 Beschäftigungszeiträume
Wenn bei einer der zu übermittelnden Personalnummern mehr als 2 Beschäftigungszeiträume vorhanden sind, können die Daten für die Übermittlung an die Deutsche Rentenversicherung nicht aufbereitet werden. Eine Prüfung per euBP ist daher für diesen Mandanten nicht möglich. 

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung – Prüfungsdaten an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln

 

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 9
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Liebe DATEV-Mitarbeiter,

 

ich hätte in diesem Zusammenhang eine Anregung:

 

Sofern man unter einer bestehenden Personalnummer einen neuen Beschäftigungszeitraum anlegen möchte, erhält man eine automatische Warnung, dass damit eine Nachberechnung auf den vorhergehenden Beschäftigungszeitraum nicht mehr möglich ist.

 

Könnte man diesen Warnhinweis bitte noch erweitern und darauf aufmerksam machen, dass im Falle von mehr als zwei Beschäftigungszeiträumen eine euBP nicht mehr möglich ist?!

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 6 von 9
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Und bei neuer Personalnummer an ANO denken und nochmal erneut einladen und die alte Personalnummer von ANO abmelden und dabei drauf achten, dass die 1 natürliche Person aber immer ihr 1 DATEV Konto inkl. 2 FA verwenden kann, damit man Chaos vermeidet und ANO nicht doppelt zahlt✌️.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag.

Ich habe diesen zur weiteren Prüfung an unsere Experten weitergeleitet.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
26a
Beginner
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Nachricht 8 von 9
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Ich werde zukünftig immer neue Personalnummern  vergeben wegen der euBP. 

 

Es stellt sich für mich dann nur die Frage, warum man unendlich viele Eintritts- und Austrittsdatums eingeben kann unter Beschäftigung, wenn es eigentlich keinen Sinn macht.  

 

 

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pogo
Meister
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Nachricht 9 von 9
359 Mal angesehen

Keinen Sinn mehr macht. War ja ganz praktisch bisher, z.B. bei Saisonbetrieben, wo jahrelang dieselben Mitarbeiter sind.

 

Aber wenn die Software nicht in der Lage ist, mit den Möglichkeiten, die sie bietet, verpflichtende Anforderungen zu erfüllen, müssen die Möglichkeiten umgehend entfernt werden, damit man sich nicht unwissend Probleme generiert.

In diesem Fall die Möglichkeit, mehrere Beschäftigungszeiträume eingeben zu können.

8
letzte Antwort am 29.06.2023 15:18:52 von pogo
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