abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
10 Jahre DATEV-Community – wir feiern (mit) euch!
Jetzt mitmachen und DATEV-Fanshop-Guthaben sowie leckere Lebkuchen gewinnen!

KUG und halbe Feiertage

10
letzte Antwort am 27.11.2025 18:28:11 von Esther1209
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Kantapper
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 11
493 Mal angesehen

Moin,

 

was gebe ich im Kalender ein, wenn ein Mitarbeiter KUG bezieht (100 % KUG)

Am 24.12. und am 31.12. wird bei uns nur bis Mittag gearbeitet. Danach ist bezahlt frei.

 

Gelten hier nur die gesetzlichen Feiertag (24.12. und 31.12. sind ja keine gesetzlichen Feiertage), also gebe ich ganz normal KU ein? Oder muss ich da irgendwie etwas mit 0,5 und FK oder so eingeben?

 

Dankeschön.

 

Nachtrag:

Wie "verschicke" ich die Anträge? Läuft das nach Monatsabschluss dann automatisch oder muss ich aktiv noch 
etwas versenden?

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 11
484 Mal angesehen

Da es ein ganz normaler Arbeitstag ist, erfasst du bei 100% Arbeitsausfall 50% Kug und 50% normal bezahlt, weil einfach frei.

0 Kudos
Kantapper
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 11
467 Mal angesehen

Danke erst einmal für die Antwort. 

 

Ich weiß allerdings nicht, wie ich dies in den Kalender eintrage.
Der Kalender hat bekanntlich nur eine Zeile oder muss ich da in den Monaterfassungen 
etwas nachtragen. Sorry, ist das erste Mal 😞

 

0 Kudos
tt81
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 11
417 Mal angesehen

Es reicht eigentlich aus wenn du die Kurzarbeit mit den halben Soll-Stunden schlüsselst.

 

Du kannst aber auch für den entsprechenden Tag einfach eine zweite Zeile hinzufügen. Ich glaube das geht mit der rechten Maustaste.

Kantapper
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 11
408 Mal angesehen

Super, danke.

 

Ich werde es ausprobieren.

0 Kudos
Kantapper
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 11
367 Mal angesehen

Mit der zweiten Zeile hat geklappt. Was trage ich dann da ein? Urlaub oder 
FK also Feiertag an KUG? Danke nochmal

 

Also unsere MA sind ab 12.00 von der Arbeit am 31.12. und am 24.12. bezahlt freigestellt lt. Tarifvertrag

0 Kudos
Constanze_GM
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 11
330 Mal angesehen

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, so bekommen die Mitarbeiter den halben Tag bezahlt frei. Dann wäre es für mich wie normal geleistete Arbeitszeit zu hinterlegen. Ein Feiertag während der Kurzarbeit ist bei den meisten Mandanten zu 100 % als Istzeit zu Werten, da sie dort ohnehin frei gehabt hätten. Anders verhält es sich beispielsweise in der Gastronomie, da die Mitarbeiter dort meistens auch an den Feiertagen arbeiten würden.

Auf die Frage hin, wie Du die Listen verschicken sollst, kann ich nur die Teilnahme am KEA- Verfahren empfehlen.

0 Kudos
Esther1209
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 11
131 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich würde gern bzw. muss den alten Thread leider noch mal ausgraben.

Bei einem Mandanten läuft aktuell eine KUG-Prüfung. Dabei gibt es Probleme mit dem Dezember 2024. Üblicherweise nehmen die Mitarbeiter an Heiligabend und Sylvester einen halben Tag Urlaub, den anderen halben freien Tag bezahlt der Arbeitgeber.

Abgerechnet habe ich das als halben Tag KUG und halben Tag Urlaub. Die Prüferin wertet den 24.12. + 31.12. jetzt als Feiertage, für die kein KUG erstattet wird.

Die Dame stimmt mir mir überein, dass die beiden Tage keine gesetzlichen Feiertage sind. Aber der Betrieb würde die Tage wie Feiertage behandeln (sorry, kann die Aussage der Prüferin gerade nicht besser wiedergeben). Die Mitarbeiter müssten nur einen halben Tag Urlaub nehmen, um einen ganzen Tag frei zu bekommen. Daher muss ich die Abrechnungen ändern.

Die Dame von der Arbeitsagentur war sehr konsequent in ihrer Aussage und will mir jetzt eine gesetzliche Grundlage schicken. Kann jemand aus der Community die Forderung der Prüferin nachvollziehen?

Tarifgebunden ist der Arbeitgeber übrigens nicht. Evtl. würde eine betriebliche Übung greifen.

Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.

 

Freundliche Grüße und einen schönen Abend.

Esther.

0 Kudos
Tags (1)
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 9 von 11
125 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich kann die Prüferin verstehen:

 

Üblicherweise wird an beiden Tagen nicht gearbeitet. Warum fällt also in dem Jahr ausgerechnet Arbeit aus? Und warum gewährt ausgerechnet in dem Jahr der Arbeitgeber keinen halben freien Tag? 

 

Ich würde hier auf die Argumente der Prüferin warten und dann mit dem Mandanten sprechen. Alleine schon aus Haftungsgründen wird man hier wohl zu einer anwaltlichen Beratung raten müssen.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 11
100 Mal angesehen

@Esther1209  schrieb:

Üblicherweise nehmen die Mitarbeiter an Heiligabend und Sylvester einen halben Tag Urlaub, den anderen halben freien Tag bezahlt der Arbeitgeber.

Abgerechnet habe ich das als halben Tag KUG und halben Tag Urlaub.

Ich pflichte meinem Vorschreiben @t_r_ bei:

 

Die Begründung der Prüferin mit "Feiertag" ist in meinen Augen nicht zutreffend, das Ergebnis ist aber schlüssig:

Kurzarbeitergeld wird gezahlt für Entgeltausfall, der durch einen unvermeindlichen Arbeitsausfall bedint ist (durch Auftragsmangel etc.). Wenn schon seit Jahren beim Mandanten an den genannten Tagen gar keine Arbeitsleistung erbracht werden muss (weil es eben üblich ist, durch bezahlte Freistellung und Urlaub keine Arbeitsleistung erbringen zu müssen und trotzdem bezahlt zu werden), würde mich jetzt die Argumentation interessieren, warum ausgerechnet in 2024 diese Regelung ausgesetzt werden sollte (gibt es dazu eine Mitarbeiterinformation oder sonstiges), um dann doch arbeiten zu müssen und dann (hoppla!), mangels Aufträgen Kurzarbeit anzuordnen.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

Esther1209
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 11
38 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

vielen Dank an @t_r_ und @lohnexperte für die hilfreichen Antworten. Verstehen kann ich die Argumentation ja auch. 

Wir reden hier zwar nicht von gesetzlichen Feiertagen, aber wahrscheinlich von betrieblicher Übung - und da liegt der Hase im Pfeffer.

Unser Mandant hatte auch in 12/2021 Kurzarbeit, auch da wurde wie jetzt in 2024 abgerechnet. Ging bei der Abschlussprüfung ohne Beanstandung durch, wahrscheinlich hat's der Prüfer nicht gesehen. Meine beiden Kollegen kennen es auch nur so, dass der halbe arbeitsfreie Tag als KUG abgerechnet wird. Ist aber kein belastbares Argument...

 

Ich habe morgen ein Gespräch dazu mit unserem Chef, dann sehe ich weiter. Bis dahin viele Grüße und einen schönen Abend.

 

Esther

0 Kudos
Tags (1)
10
letzte Antwort am 27.11.2025 18:28:11 von Esther1209
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage