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KUG mit Feiertagen erfassen LODAS

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letzte Antwort am 15.01.2021 11:26:15 von fraua
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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 31 von 42
1517 Mal angesehen

Die 3,0 h/Tag werden automatisch mit Gehalt aufgefüllt.

 

---

 

Obwohl man nicht abschließend sagen kann, dass das richtig ist. Ob nun die Entgelfortzahlung an Feiertagen und das Feiertagesentgelt iHv KUG in einem Verhältnis stehen müssen oder ob ausschließlich Feiertagsentgelt iHv KUG gezahlt werden kann, ist völlig unklar. Sicher ist nur, dass der AG an Feiertagen zahlt, an denen nicht gearbeitet wird.

 

Die verhältnißmäßige Kalkulation bei 50 % Kurzarbeit mit der Folge, dass an Feiertagen 50 % Gehalt und 50 % Feiertagsentgelt iHv KUG gezahlt werden, kommt mir allerdings plausibel vor, weil die MA ja auch arbeiten gehen und dann auch ein entsprechende Bezahlung des Feiertagesentgeltes erwarten dürfen.

 

 

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 32 von 42
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Ähm... wie ist jetzt genau die Frage? 😅

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Markus71
Beginner
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Nachricht 33 von 42
1477 Mal angesehen

Sorry! 😩 Ich versuch es mal kurz zu fassen: 

 

Ist es korrekt, dass ich zur Berechnung der Kug Ausfallstunden als Basis die maximal, vertraglichen (Montag-Freitag) Arbeitsstunden abzüglich Feiertag nehme? Beispielsweise für den Mai 152h. 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 34 von 42
1372 Mal angesehen

Hallo,

 

schauen Sie doch mal hier vorbei.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 35 von 42
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Ja, klar. Was denn sonst?

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 36 von 42
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Hallo Herr Lutz,

 

darf ich nochmal fragen.

 

Wenn ein Mitarbeiter jeden Monat das gleiche Fest-Gehalt erhält (egal ob Feiertage oder 30 bzw. 31 Tage),

muss dann in Kugzeiten für die Feiertage, an denen er nie physisch arbeitet (aber durch das Festgehalt bezahlt bekommt), die Stammlohnart 414 Feitertagsentg. i.H. Kug genommen werden?

 

Grüße und Danke für Ihre Antwort.

Nico 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 37 von 42
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Hallo, 


ja das ist richtig. Schauen sie sich dazu diesen Thread an. Hier wurde das Thema schon diskutiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Ninaaa
Beginner
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Nachricht 38 von 42
1061 Mal angesehen

Ich würde gerne nochmal was fragen.

Ich habe bei einem Mandanten KuG mit Feiertag erfasst. 
Die Mitarbeiter arbeiten normalerweise nicht an Feiertagen. 
Ich bin dann so vorgegangen, dass ich nachgeschaut habe, wann die Mitarbeiter in Kurzarbeit waren und wann nicht.
Wenn wir jetzt den ersten Mai als Beispiel nehmen, habe ich (wenn der Mitarbeiter in dieser Woche in Kurzarbeit war) Den Tag mit der Lohnart 414 abgerecht und wenn in der Woche normal gearbeitet wurde, habe ich die Zeiten dann normal abgerechnet. 

Wäre das so richtig ? 

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Uma150820
Beginner
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Nachricht 39 von 42
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Hallo Herr Lutz, ich wende mich als Arbeitnehmer an Sie. Leider habe ich keinerlei Vorkenntnisse und bin quasi ein Leihe. Ich hoffe es ist dennoch in Ordnung, wenn ich Ihnen eine Frage stelle. Sie wurden mir hier empfohlen und ich bin wirklich verzweifelt. Ich hätte da eine Frage zu SFN-Zuschlägen während dem KUG. Wenn ich in der Regel neben meinen Bruttogehalt SFN-Zuschläge bekomme weil ich 2-3 mal monatlich an Samstagen und Sonntagen arbeite wie wird das dann mit dem KUG verrechnet? Aktuelle werden meine Wochenendstunden einfach auf die Wochenstunden gerechnet. Muss das denn nicht extra angegeben? Normalerweise verdiene ich am Wochenende ja mehr? Muss ich aufgrund der Kurzarbeit auf meine Zuschläge verzichten obwohl ich Sonntags arbeiten muss? 

Ich hoffe sie können mir weiter helfen. 

Beste Grüße 

 

Uma

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 40 von 42
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Hallo Uma,

 

da kann ich Ihnen leider gar nicht weiterhelfen. SFN-Zuschläge im Zusammenhang mit KUG habe ich bisher (zum Glück) nicht abrechnen müssen, so dass ich mich in dieses Thema bisher nicht einarbeiten musste.

 

Und da KUG ein sehr umfangreiches Themengebiet ist, lässt sich dies sicher auch nicht mal eben so beantworten.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Nachricht 41 von 42
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Ich muss mich auch nochmal wieder einklinken.

 

Habe gerade schonmal vorab Stundenzettel für Januar bekommen.

Vollausfall in einem Restaurant mit Ausnahme zweier Urlaubstage.

An dem Feiertag 1. Januar ist des Restaurant immer geschlossen.

 

Der Mandant hat jetzt in seinem Stundenzettel keine Stunden eingetragen, da dort ja keine Stunden geleistet worden wären.

Ist dies korrekt?

Bin mir etwas unsicher.

 

 

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fraua
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 42 von 42
413 Mal angesehen

Hallo, 

wie ist denn der 01. Januar in den Vorjahren abgerechnet worden? 

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41
letzte Antwort am 15.01.2021 11:26:15 von fraua
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