Hallo Frau Frohmeyer, (& auch an den Rest der Community), bei mir haben sich in der Zwischenzeit nun auch einige Unsicherheiten eingeschlichen. "Wir" bestehen aus 3 Unternehmen. Das Tochterunternehmen hat es schon im April erwischt, alle MA (3) wurden in Kurzarbeit (80%) "geschickt". Die Abrechnung folgte noch über einen Steuerberater, ich kann diese aber einsehen. Jetzt habe ich hier im Forum mehrmals etwas von Feiertags Kug gelesen. Rechne ich dieses nur bei einem 100% Ausfall ab, denn auf der Abrechnung taucht nirgendwo ein Feiertags Kug auf, obwohl es ja im April 2 Feiertage gab? (Als tarifliche AZ wurde lt. Mandantenauswertung Soll/Istentgelt für den April 160h (22x8h-2 Feiertage) herangezogen, oder wurde dieser Schritt "umgangen", indem man als tarifliche Arbeitszeit die Arbeitstage abzüglich der Feiertage nimmt? Die 160h wurden unter Mandantendaten/Arbeitszeiten/Monatliche Arbeitszeit hinterlegt. Davon entfallen auf Kurzarbeit 128h (80%). Da im Mai auch die beiden weiteren Unternehmen, teilweise & in unterschiedlichen Soll-Ist Arbeitsstunden in Kurzarbeit gehen, wäre das ganz interessant zu wissen. Der Steuerberater hat im Mai 152 Stunden als tarifliche Arbeitszeit hinterlegt, was auch wieder den Arbeitstagen abzüglich der Feiertage entspricht. Kann ich diesen Wert als Basis für die Berechnung der Kurzarbeitstunden verwenden? Da ich keine Summe als Ausfall sondern nur Soll&Ist-Stunden habe, zB. statt 36h nun 25h (MA lt. Vereinbarung 30,56% KA.) Sind dann die vom Steuerberater bereits hinterlegten tarifliche AZ 152 Stunden/für Vollzeit 40h. mein Ausgangswert für die Berechnung der Kurzarbeit in h? Um das noch ein bisschen weiter auszuführen: Monat Mai, MA hat Vertrag über 36h. 40h=100%=152h; 36h=90% 152h=100%; 136,80h=90% 136,80h, davon 30,56% KA (Diff. Soll/Ist h in %) =41,8h Kurzarbeitergeld Ist das der richtige Ansatz oder komplett falsch? Ursprünglich hatte ich schon mal einen Anderen, aber nachdem ich die Abrechnung des bereits in Kurzarbeit befindenden Unternehmen habe ich nun doch nochmal etwas unternommen. Da ein Unternehmen davon (etwa 200 MA, davon ca. 50 in KA) hat, würde ich außerdem gerne die Mandantendaten in Frieden lassen, stattdessen den Weg über die jeweiligen Personaldaten und Arbeitszeit wählen, Kurzarbeitstunden dann ganz normal dem jeweiligen MA in der Erfassungstabelle zuordnen, spricht da was dagegen? Als Vergleich hierzu die oben angesprochene Mandantenauswertung Soll/Istentgelt aus dem Vormonat: tarifliche AZ April 160h, Vollzeit-MA 40h, 80% Kurzarbeit: 40h=100%=160h 160h=100%=tarifliche Arbeitszeit, davon 80% KA =128h Kurzarbeitergeld Ich hoffe, dass ist zumindest einigermaßen verständlich & dass mir vielleicht jemand einen Rat hierzu geben kann. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Markus
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