Ich würde gerne nochmal was fragen. Ich habe bei einem Mandanten KuG mit Feiertag erfasst. Die Mitarbeiter arbeiten normalerweise nicht an Feiertagen. Ich bin dann so vorgegangen, dass ich nachgeschaut habe, wann die Mitarbeiter in Kurzarbeit waren und wann nicht. Wenn wir jetzt den ersten Mai als Beispiel nehmen, habe ich (wenn der Mitarbeiter in dieser Woche in Kurzarbeit war) Den Tag mit der Lohnart 414 abgerecht und wenn in der Woche normal gearbeitet wurde, habe ich die Zeiten dann normal abgerechnet. Wäre das so richtig ?
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