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KUG 100 %, Gehaltsempfänger, Feiertag, Lodas

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letzte Antwort am 04.06.2020 14:30:13 von Arbeitnehmer_1983
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joepamina
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Nachricht 1 von 20
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Hallo,

 

ich benötige Hilfe.

 

Ich habe eine Abrechnung für einen Gehaltsempfänger 100 % KUG ohne Berücksichtigung der Feiertage erstellt. Der Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 1.700 Euro bei 132 Stunden im April. Lt. Tabelle ergibt sich ein KUG i. H. v. 833,96 Euro.

 

Wenn ich jetzt aber 120 Stunden KUG und 12 Stunden KUG/Feiertag eingebe, wird der Stundenlohn für die 120 KUG nur aus der Differenz zwischen normalem Gehalt 1700 Euro und dem KUG/Feiertag für 12 Stunden (154,56 Euro) errechnet. Der Auszahlungsbetrag verringert sich daher auf 824,04 Euro.

 

Das kann doch nicht sein - es heißt doch Feiertagsgeld i. H. v. KUG. Die Abrechnung müsste doch identisch sein - oder?

 

Vielen Dank im Voraus für Hilfe

coester
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Nachricht 2 von 20
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Hallo,

 

nein, dass ist nicht identisch.

Die 414 rechnet nur korrekt bei Stundenlöhnern mit entsprechender Schlüsselung der Arbeitszeiten.

 

Bei einem Gehaltsempfänger addieren Sie die Feiertagsstunden-Kug mit den KUG-Stunden und geben diese in einer Summe mit der 410 ein.

 

Gruß

 

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joepamina
Beginner
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Nachricht 3 von 20
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Hallo,

 

vielen Dank. Ich verzweifle.

 

Wenn ich die Summe mit 410 eingebe wird das Feiertags-KUG aber nicht als Ist-Entgelt angesetzt.

 

Die Agentur für Arbeit hat den Antrag bemängelt, weil kein Ist-Entgelt angegeben war. Hier müsse das Feiertags-KUG erscheinen.

 

Kann jemand helfen?

 

Vielen vielen Dank.

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coester
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Nicht verzweifeln... 😉

 

Das Arbeitsamt hat gar nichts zu bemängeln, da Sie einen Festlohn abrechnen und in dem ist der Feiertag

(wenn im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart) als SOLL enthalten.

 

Im IST erscheint der Feiertag nur, wenn er bspw. zusätzlich oder anteilig bezahlt würde.

 

Teilen Sie das der AA mit !

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pogo
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Nachricht 5 von 20
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@joepamina 

 

Es meinem Verständnis nach richtig, 120h mit LA 410 und 12h mit LA 414 abzurechnen.

Die Berechnung mit dem Feiertagsentgelt in Höhe von Kug kann auch nicht identisch sein, weil es dadurch ja ein Ist-Entgelt ungleich Null gibt, das sich dann auf die Kurzarbeitergeld-Berechnung auswirken muss.

 

 

An Feiertagen hat ein AN keinen Anspruch auf Kug von der Arbeitsagentur.

Ja, es soll wohl eine Ausnahme geben, wenn üblicherweise an Feiertagen gearbeitet wird, was verschiedene Agenturen aber verschieden auslegen...

 

Ohne den Feiertag-Arbeitsausfall hätte es Kurzarbeit-Arbeitsausfall gegeben.

Folglich zahlt der AG Feiertagsentgelt in Höhe von Kug, weil es die Arbeitsagentur nicht macht, da der Arbeitsausfall nicht durch Kurzarbeit, sondern durch den Feiertag kommt.

 

 

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

 

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

 

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das

Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

 

(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an

anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen

Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.

 

 

 

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joepamina
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Nachricht 6 von 20
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Guten Morgen,

 

vielen Dank. Das ist ja mein Problem. Es muss ein Ist-Entgelt im Antrag auf Erstattung angegeben werden. Bei LA 414 entspricht das aber nicht der Höhe des Feiertagsentgelt KUG, sondern des anteiligen Bruttolohnes für den Feiertag. Daher ist der Auszahlungsbetrag geringer als wenn kein Feiertag berücksichtigt würde.

 

Das kann meiner Meinung nicht sein, da es sich um einen Gehaltsempfänger handelt, der immer das gleiche Gehalt erhält. Hierzu suche ich eine Lösung.

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 20
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Guten Morgen,

 

wie Pogo aber schreibt, "soll es ja eine Ausnahme geben..." und genau diese Ausnahme trifft zu, wenn der Mitarbeiter den Feiertag auch ohne KUG bezahlt bekommen würde => also genau Ihr Fall !

 

Ich bleibe dabei: Die Aussage der Agentur für Arbeit ist falsch !

 

Haben Sie sich mit denen schon mal in Verbindung gesetzt ?

 

 

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pogo
Experte
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Nachricht 8 von 20
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@coester 

Die Ausnahme, die ich meine, betrifft aber den Fall, dass an Feiertagen selbst regelmäßig gearbeitet wird (Gastronomie, Hotel, Flughafen, ...) und der Arbeitsausfall dann aufgrund der Kurzarbeit ist.

 

 

@joepamina 

Es muss auch das fiktive Feiertagsentgelt für die Kug-Berechnung im Ist-Entgelt benutzt werden.

Das Feiertagsentgelt steckt ja bereits im Soll drin. Da die Arbeitsagentur im Normalfall für Feiertage nicht zahlt, muss es bei der Berechnung "herausgenommen" werden, was dadurch erreicht wird, dass man es im Ist ansetzt.

Das Feiertagsentgelt i.H.v.Kug, das der AG zahlt ersetzt dann das Kug, das die Arbeitsagentur nicht zahlt und darf demnach nicht im Ist auftauchen.

 

 

Das war auch schon hier Thema.

Im letzten Beitrag ist die entscheidende Anweisung der Arbeitsagentur (12.4 Seite 14 ) :

Feiertagslohn in Höhe des Kug

Wurde innerhalb eines Anspruchszeitraums die Entgeltfortzahlung an Feiertagen  wegen der Kurzarbeit im Betrieb auf den Betrag des Kug reduziert (abhängig von tarif-/arbeitsrechtlicher Regelung), ist bei unverändertem Soll-Entgelt das Ist-Entgelt einzutragen, das um den gekürzten Betrag erhöht wird.

 

Die reduzierte Entgeltfortzahlung an Feiertagen (= Feiertagsentgelt i.H.v.Kug) wird für das Ist um den reduzierten Betrag erhöht, womit man dann wieder beim fiktiven Feiertagsentgelt ist.

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 20
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@pogo 

Die Ausnahme ist meiner Ansicht nach auch im Umkehrschluss auch auf joepamina´s Fall anzuwenden 😉

und bei "meinen" Arbeitsagenturen habe ich bisher auch noch keine negative Rückmeldung erhalten...

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Skroelle2704
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@joepamina 

 

Hallo, 

 

hast du schon eine Lösung gefunden? 

 

Habe genau dasselbe Problem, dass die Gehaltsempfänger an Monaten mit Feiertagen weniger Geld "in der Tasche" haben, als an Monaten ohne Feiertagen. 

 

Wäre dir sehr dankbar über eine Rückmeldung. 

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joepamina
Beginner
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Nachricht 11 von 20
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Hallo,

 

ich habe mit der Agentur für Arbeit telefoniert. Dort hat man mir gesagt, das die Abrechnung, so wie ich sie erstellt habe, korrekt ist. Das Feiertags-Kug wird als Ist-Entgelt (in Höhe des normalen Gehaltes) angerechnet und mindert somit das KUG und der Auszahlungsbetrag wird tatsächlich geringer.

 Ich habe daher mit meinem Mandanten besprochen, für die Feiertage normales Gehalt und nicht i. H. v. KUG abzurechnen.

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Skroelle2704
Beginner
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@joepamina 

 

Danke für deine Nachricht - das ist eine gute Lösung. 

 

Mein Mandant wird die Feiertage nicht mit dem normalen Gehalt vergüten 🙄

 

Da haben die Arbeitnehmer dann tatsächlich weniger Gehalt. Traurig das Ganze. 

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reibert
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

 

wer kann helfen, LODAS lässt mich immer wieder verzweifeln, habe schon soviel Zeit investiert.

Ich habe im April Feiertag/KUG abgerechnet, laut Vereinbarung sollen die Feiertage als normal Lohnfortzahlung laufen.

Nun habe ich diese rückwirkend aus der Erfassungstabelle raus genommen und trotzdem erscheint die Lohnart FT/KUG 414 auf der Probeabrechnung. Wird dann nicht automatisch korrigiert?

 

 

LG Hanni

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Skroelle2704
Beginner
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Wie hast du die Feiertage in der "ersten" Abrechnung erfasst? In der Erfassungstabelle mit LA 414? Oder anders? 

 

Versuche mal die bereits erfassten Feiertagsstunden mit "minus" einzugeben.

 

 

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Heike-Andrea
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Hallo Joepamina,

 

wir haben gerade den gleichen Fehler festgestellt.

Unsere Mitarbeiter sind auch alle Gehaltsempfänger.

 

Die Buchung der Feiertagsstunden mit der Lohnart 410 kann nicht korrekt sein, da das Entgelt für die Feiertagsstunden nicht die Agentur übernimmt.

 

Unsere Mitarbeiter bekommen das Feiertagsentgelt auch nur in Höhe von KUG bezahlt, so dass wir diese Stunden mit der Lohnart 414 buchen müssen.

 

Auf der Bruttosoll/Istentgelt Auswertung 102 kann man sehen, dass hier ein Datev-Fehler vorliegen muss.

 

Das in der Spalte Ist angegebene pauschalierte netto für die Feiertagsstunden erscheint nicht auf dem Lohnzettel.

 

Leider habe ich bisher auch noch keine Lösung gefunden.

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bassman72gm
Beginner
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Hallo pogo

 

Was heißt das genau: 

Die reduzierte Entgeltfortzahlung an Feiertagen (= Feiertagsentgelt i.H.v.Kug) wird für das Ist um den reduzierten Betrag erhöht, womit man dann wieder beim fiktiven Feiertagsentgelt ist.

 

Bitte in einfachen Worten erklärt.

 

Danke im Voraus

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

für die Abrechnung von Feiertagsentgelt in Höhe von Kug finden Sie im Dokument  5303311 - Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) verschiedene Berechnungsbeispiele.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Heike-Andrea
Beginner
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

wir arbeiten seit Jahren mit Lodas und verwenden vorrangig immer die Dokumente  zu den einzelnen Themen.

 

Im Dok 5303311 können wir aber kein Beispiel finden, was unser Problem löst.

Abrechnung Gehalt, Vollzeit-KUG mit Feiertag.

 

Es bleibt das Problem, dass der Mitarbeiter in dem Monat, in welchem der Arbeitgeber den Feiertag in Höhe von KUG zahlen muss, weniger Geld ausbezahlt bekommt, als in einem Monat ohne Feiertag.

 

Auf der Auswertung 102 wird zwar der korrekt gekürzte Feiertagsbetrag unter dem IST angegeben, dieser erscheint aber nicht auf dem Lohnzettel. Dieser entspricht genau dem Wert aus der "Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes". 

 

Im Gegenteil, der Feiertagswert wird nochmals im SOLL mit der durchschnittlichen Leistung pro Std neu berechnet.

Dieser ist niedriger und nicht korrekt. er entspricht nicht mehr dem Tabellenwert.

 

Jeder Mitarbeiter kann sich anhand der Tabelle der Agentur für Arbeit sein KUG selbst ablesen.

Was genau soll ich den Mitarbeitern erklären, dass Datev das Feiertagsgeld in Höhe von KUG nicht laut der Tabelle berechnet.

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eddy2410
Aufsteiger
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Ja, sehe ich auch so.

 

Man könnte die LA 414 in der Registerkarte KUG (Mandantendaten - Lohnarten) bei der Berechnung des Soll-Entgeltes ausschließen. Dann sollte das eigentlich den gewünschten Effekt erzielen.

 

Aber ob das so zulässig ist?

 

VG

 

 

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Arbeitnehmer_1983
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich hätte eine Frage aus Arbeitnehmersicht. Im Monat Mai hatte ich mit dem Arbeitgeber "25% Kurzarbeit" vereinbart. Bei 19 Arbeitstagen, so wurde es mir vom AG gesagt, sind dies gerundet 5 Tage. Da ich im Mai 3 Urlaubstage eingesetzt habe, bleiben dann 2 Tage übrig, das sind bei einer 40-Stunden-Woche dann 16 Stunden Kug, die mit Lohnart 410 abgerechnet werden. So weit, so gut.

ABER: Der AG hat nun zusätzlich die beiden Feiertage über Lohnart 414 "Feiertagsentgelt i. H. Kug" abgerechnet. Darf er das so einfach? Meiner Ansicht muss er für diese das volle Entgelt bezahlen, oder? Zumal kein klarer Zeitraum für die Kurzarbeit definiert wurde, es hieß ich sollte eben maximal 112 Stunden (152 h - 24 h Urlaub - 16 h Kug) im Mai arbeiten, egal wann. Nach dem Lesen einiger Kommentare hier, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass er die Feiertage maximal anteilig unter LA 414 abrechnen darf, das wären dann bei 25 % Kurzarbeit maximal 4 Stunden.

Wie seht ihr das? Vielen Dank im Voraus.

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letzte Antwort am 04.06.2020 14:30:13 von Arbeitnehmer_1983
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