Hallo zusammen, ich hätte eine Frage aus Arbeitnehmersicht. Im Monat Mai hatte ich mit dem Arbeitgeber "25% Kurzarbeit" vereinbart. Bei 19 Arbeitstagen, so wurde es mir vom AG gesagt, sind dies gerundet 5 Tage. Da ich im Mai 3 Urlaubstage eingesetzt habe, bleiben dann 2 Tage übrig, das sind bei einer 40-Stunden-Woche dann 16 Stunden Kug, die mit Lohnart 410 abgerechnet werden. So weit, so gut. ABER: Der AG hat nun zusätzlich die beiden Feiertage über Lohnart 414 "Feiertagsentgelt i. H. Kug" abgerechnet. Darf er das so einfach? Meiner Ansicht muss er für diese das volle Entgelt bezahlen, oder? Zumal kein klarer Zeitraum für die Kurzarbeit definiert wurde, es hieß ich sollte eben maximal 112 Stunden (152 h - 24 h Urlaub - 16 h Kug) im Mai arbeiten, egal wann. Nach dem Lesen einiger Kommentare hier, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass er die Feiertage maximal anteilig unter LA 414 abrechnen darf, das wären dann bei 25 % Kurzarbeit maximal 4 Stunden. Wie seht ihr das? Vielen Dank im Voraus.
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