Liebe Community,
unsere MA erhalten zum 20 Jährigen einen Jubiläumsbonus von 1000 €. Der Mitarbeiter will allerdings lieber 5 Tage Urlaub dafür. Dieser stellt ein Sachwert = Geldwerter Vorteil dar und muss ja dann auch korrekterweise versteuert und verbeitragt werden. Wie stelle ich diesen Sachbezug ab 2025 nun korrekt in Lodas dar?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe und Mitdenken.
Grüße
Klingt so, als müsste ganz einfach das Gehalt weitergezahlt werden, wenn die zusätzlichen Urlaubstage genommen werden. Das Gehalt wird dann ganz normal versteuert und verbeitragt. 🤔
Das dachte ich ursprünglich auch, allerdings habe ich bei Recherchen folgendes gefunden...und macht für mich Sinn
Du hast Recht:
Jubiläumszuwendungen = Arbeitslohn = steuerpflichtig.
➡ ABER:
Der Begriff „Zuwendung“ setzt voraus, dass es sich um eine (einmalige) Leistung des Arbeitgebers handelt, die als Anerkennung gewährt wird. und
Auch hier ist der Grundsatz klar:
Alles, was Arbeitsentgelt oder geldwerter Vorteil ist → SV-pflichtig.
Somit ist es zumindest laut der Aussage in der Lohnabrechnung als Geldwerter Vorteil zu erfassen. Der AG kann die pausch. LST übernehmen oderzusätzlich noch die SV Beträge, was wiederum dann ein weiteren Geldwerten Vorteil auslöst und mit den Lohnarten 843 dann zzgl. 844 u. 845 dann als Aufstellung dann ausgewiesen wird.
Ich bin mir nicht ganz sicher, worauf Sie damit hinaus wollen.
Wenn man Urlaub nimmt erhält man das Gehalt weiter ausgezahlt. Einnahme gemäß §19 As. 1 Nr. 1 EStG
Die Arbeitnehmer erhalten dadurch doch nicht mehr Entgelt.
Hallo,
ich sehe da auch keinen Sachbezug, sondern Lohnfortzahlung in Form von Urlaubsentgelt.
Falls Sie da andere Quellen haben, gerne her damit. Aus den aufgeführten Gesetztestexten lese ich dies nicht heraus.
Ich sehe hier keinen Geldwerten Vorteil. Der Mitarbeiter hat Urlaub und erhält sein Sv- und Lst-Pflichtiges Gehalt weiter und gut.
Warum soll das ein Geldwerter Vorteil sein?
... dann wäre ja auch jede bezahlte Freistellung ein geldwerter Vorteil. Angenommen, der AG hat § 616 BGB ausgeschlossen, gewährt aber freiwillig bezahlten Sonderurlaub zur Hochzeit o.ä. - da würde ich ja auch nichts versteuern.
Deine Paragrafen sind schon insoweit richtig, aber du hast vermutlich nur einen Denkfehler.
Sie bekommt 5 Urlaubstage anstatt 1000,- EUR
Ein Tag = 200,- EUR.
Wenn sie 5 Tage nicht arbeitet fallen 1000,- EUR reguläres Gehalt weg. (Urlaub)
Nun bekommt sie eine Zuwendung im Wert von 1000,- EUR (Zuwendung)
Somit bleibt sie in Summe bei ihrem normalen Monatsgehalt was versteuert und verbeitragt wird und hat 5 Tage Urlaub. Sie bekommt ja keinen Lohn zusätzlich.
Sie erhält ja den Wert von 1000,- EUR nicht obendrauf.