Hallo,
bei der mtl. Übermittlung der Statistik wird das Jobrad beim Gesamt Brutto abgezogen, hierdurch rutscht der Std.-Lohn bei ein paar Mitarbeitern unter den Mindestlohnverdienst.
Ist es möglich die Lohnart so einzustellen, dass diese für die Statistik nicht vom Gesamt Brutto abgezogen wird oder muss ich hier bei den betreffenden Mitarbeitern mtl. das Gesamt Brutto per Hand ändern?
Liebe Grüße
Yvonne
Hallo Yvi1,
man kann nicht einfach Lohnarten umsteuern.
Lodas richtet sich bestimmt zu 100 % nach der Entgeltbescheinigungsverordnung. In der ist unter § 1 Abs. 2, Nr. 3 zu lesen, dass nur umgewandelte Beiträge zur BAV weder zum Gesamtbrutto hinzugerechnet noch abgezogen werden.
Viele Grüße
Sailor
@Yvi1 Ruf einfach beim Statistischen Landesamt an und frag, wie du in diesen Fällen vorgehen sollst, bzw. was in den Fällen richtig ist und welche Daten übermittelt werden sollen.
Moin,
ich würde bei der Prüfung aber noch mal einen Schritt vorher anfangen und prüfen, ob der Mitarbeiter denn noch korrekt entlohnt wird oder durch die Umwandlung der Mindestlohn unterschritten wird. Sachbezüge (d.h. das zur Verfügung gestellte Fahrrad) gehören m.E. nicht zum Mindestlohn.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
ich hatte beim Lesen "Unterschreiten des Mindestlohnes" auch schon Bauchschmerzen. Denn in diesen Fällen droht durch den "Phantomlohn" eine Nachverbeitragung.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Das hab ich mich auch gefragt. Andererseits wird der Mindestlohn ja nicht durch den Sachbezug erst erreicht, sondern schon durch die normale Vergütung für die Arbeitsleistung.
Die Minijob-Zentrale meinte vor 3 Jahren, dass das ok sei.
Tja...muss @Yvi1 wohl klären lassen.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten, dies ist aber absolut nicht meine Frage, es geht hier nur um die Statistik für das Landesamt.
Viele Grüße
@Yvi1 schrieb:Hallo,
vielen Dank für die Antworten, dies ist aber absolut nicht meine Frage, es geht hier nur um die Statistik für das Landesamt.
Viele Grüße
Ja, aber wenn durch die Abrechnung des Leasingfahrrads der Mindestlohn tatsächlich unterschritten wird, ist die Meldung korrekt.
Insoweit würde ich dies erst einmal prüfen - zumal dies ja auch gravierende Folgen hätte.
Wie dies tatsächlich zu beurteilen ist, weiß ich aktuell aber auch nicht. Ich wollte nur auf das Problem hinweisen.
Hallo,
@Uwe_Lutz: "Insoweit würde ich dies erst einmal prüfen - zumal dies ja auch gravierende Folgen hätte"
Das sehe ich genau so.
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Fahrradleasing-und-Mindestlohn/td-p/317245
Gruß, Volker
Absolut! Unterschreitung des Mindestlohns durch Entgeltumwandlung ist nur bei bav zulässig und nicht zB beim Jobrad.