Hallo Zusammen,
darf die Inflationsausgleichsprämie auch an Mitarbeiterinnen im Mutterschutz ausgezahlt werden?
Meine Kollegin ist seit dem 02.01. im Mutterschutz...
Danke für eine kurze Rückmeldung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja klar. Auch in der Elternzeit oder im Krankengeld kann man die Inflationsausgleichsprämie zahlen.
Wer steuerlich als Arbeitnehmer gilt, kann sie erhalten.
okay, danke
Liebe Community,
ich stehe gerade vor einem kleinen Rätsel und frage mal in die Runde. Wie seht ihr das?
AN im Beschäftigungsverbot und anschließend Mutterschutzfrist mit Weiterzahlung der monatlichen Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.
Frage: Kann IAP über U2 erstattet werden?
1. Ich lese bei Haufe, dass die IAP eine Sonderzahlung ist und daher ggf. als Einmalzahlung zu werten ist, auch wenn sie monatlich bezahlt wird (demnach keine Erstattungsfähigkeit U2)?
2. Andererseits sagt das AOK Expertenteam, dass es die Erstattung unter Umständen bei monatlicher Zahlung möglich wäre?
3. Fahrtkostenzuschüsse und KiGaZuschüsse gehören lt. LAG Urteil zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 MuSchG, allerdings würde Aufwendungsersatz arbeitsrechtlich kein Arbeitsentgelt darstellen und dazu könnte IAP gehören?
https://openjur.de/u/692734.html (https://oj.is/692734)
Danke für euer Feedback und viele Grüße
Aus meiner Sicht ist eine Inflationsausgleichsprämie nicht erstattungsfähig, da diese steuer- und beitragsfrei ist.
@björn schrieb:Aus meiner Sicht ist eine Inflationsausgleichsprämie nicht erstattungsfähig, da diese steuer- und beitragsfrei ist.
Hallo,
UND u.a. eine freiwillige Sonderzuwendung des AG.
Gruß, vw
@vw schrieb:
@björn schrieb:Aus meiner Sicht ist eine Inflationsausgleichsprämie nicht erstattungsfähig, da diese steuer- und beitragsfrei ist.
Hallo,
UND u.a. eine freiwillige Sonderzuwendung des AG.
Gruß, vw
Vielen Dank für die Rückantwort.
Auf meine Anfrage bei der AOK erhielt ich die Antwort:
"Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht erstattungsfähig, da keine Beitragspflicht besteht und es sich um eine EZ handelt."
Demnach sollte es einfach und eindeutig sein. Zu viel denken und recherchieren ist nicht in jedem Fall sinnvoll 😉
Viele Grüße
@björn schrieb:Aus meiner Sicht ist eine Inflationsausgleichsprämie nicht erstattungsfähig, da diese steuer- und beitragsfrei ist.
Die Steuer- und Beitragsfreiheit schließt aber eine U2-Erstattung nicht aus. Schließlich werden auch Fahrkostenerstattungen mit berücksichtigt.
Wie dies aber bei der IAP zu behandeln ist, wüsste ich im Moment auch nicht...