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Inflationsausgleichsprämie im Mutterschutz

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letzte Antwort am 20.07.2023 11:07:42 von Uwe_Lutz
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Mertens1980
Einsteiger
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5229 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

darf die Inflationsausgleichsprämie auch an Mitarbeiterinnen im Mutterschutz ausgezahlt werden?

Meine Kollegin ist seit dem 02.01. im Mutterschutz...

 

Danke für eine kurze Rückmeldung!

pogo
Meister
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Nachricht 2 von 8
5211 Mal angesehen

Ja klar. Auch in der Elternzeit oder im Krankengeld kann man die Inflationsausgleichsprämie zahlen.

Wer steuerlich als Arbeitnehmer gilt, kann sie erhalten.

 

FAQ Inflationsausgleichspraemie 

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Mertens1980
Einsteiger
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5196 Mal angesehen

okay, danke

 

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GF_SB
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
4957 Mal angesehen

Liebe Community,

ich stehe gerade vor einem kleinen Rätsel und frage mal in die Runde. Wie seht ihr das?

 

AN im Beschäftigungsverbot und anschließend Mutterschutzfrist mit Weiterzahlung der monatlichen Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie.

 

Frage: Kann IAP über U2 erstattet werden?

 

1. Ich lese bei Haufe, dass die IAP eine Sonderzahlung ist und daher ggf. als Einmalzahlung zu werten ist, auch wenn sie monatlich bezahlt wird (demnach keine Erstattungsfähigkeit U2)?

https://www.haufe.de/personal/entgelt/inflationsausgleichspraemie-beguenstigte-und-steuerbefreiung_78_585026.html

 

2. Andererseits sagt das AOK Expertenteam, dass es die Erstattung unter Umständen bei monatlicher Zahlung möglich wäre?

https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/expertenforum/discussion/controller/show/thread/wird-die-inflationspraemie-bei-u1u2u3-erstattet/

 

3. Fahrtkostenzuschüsse und KiGaZuschüsse gehören lt. LAG Urteil zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 MuSchG, allerdings würde Aufwendungsersatz arbeitsrechtlich kein Arbeitsentgelt darstellen und dazu könnte IAP gehören?

https://openjur.de/u/692734.html (https://oj.is/692734)

 

Danke für euer Feedback und viele Grüße

 

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björn
Experte
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Nachricht 5 von 8
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Aus meiner Sicht ist eine Inflationsausgleichsprämie nicht erstattungsfähig, da diese steuer- und beitragsfrei ist.

vw
Erfahrener
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Nachricht 6 von 8
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@björn  schrieb:

Aus meiner Sicht ist eine Inflationsausgleichsprämie nicht erstattungsfähig, da diese steuer- und beitragsfrei ist.


Hallo,

 

UND u.a. eine freiwillige Sonderzuwendung des AG.

https://www.arbeitgeberversicherung.de/AGV/DE/Service/FAQs/FAQ_U2_Erstattungsfaehige_Entgelte/node.html

Gruß, vw

„Erwarte nichts im Leben. Wenn du es tust, dann ist alles, was du noch bekommst, ein Bonus.“
(Frank Zappa (1940-1993), US-Amerikanischer Musiker)
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GF_SB
Einsteiger
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@vw  schrieb:

@björn  schrieb:

Aus meiner Sicht ist eine Inflationsausgleichsprämie nicht erstattungsfähig, da diese steuer- und beitragsfrei ist.


Hallo,

 

UND u.a. eine freiwillige Sonderzuwendung des AG.

https://www.arbeitgeberversicherung.de/AGV/DE/Service/FAQs/FAQ_U2_Erstattungsfaehige_Entgelte/node.html

Gruß, vw


Vielen Dank für die Rückantwort.

Auf meine Anfrage bei der AOK erhielt ich die Antwort:

"Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht erstattungsfähig, da keine Beitragspflicht besteht und es sich um eine EZ handelt."

 

Demnach sollte es einfach und eindeutig sein. Zu viel denken und recherchieren ist nicht in jedem Fall sinnvoll 😉

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 8
4871 Mal angesehen

@björn  schrieb:

Aus meiner Sicht ist eine Inflationsausgleichsprämie nicht erstattungsfähig, da diese steuer- und beitragsfrei ist.


Die Steuer- und Beitragsfreiheit schließt aber eine U2-Erstattung nicht aus. Schließlich werden auch Fahrkostenerstattungen mit berücksichtigt.

 

 

 

 

Wie dies aber bei der IAP zu behandeln ist, wüsste ich im Moment auch nicht...

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letzte Antwort am 20.07.2023 11:07:42 von Uwe_Lutz
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