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Ich brauche Hilfe

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letzte Antwort am 16.10.2024 08:31:46 von zwilling
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solomiiapitsyk
Beginner
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Nachricht 1 von 12
575 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich komme in Datev nicht rein. 

 

ich bekomme immer Fehler bei

Einladung scode. 


Die eingegebenen Daten sind nicht korrekt. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben und wenden sich ggf. an Ihren Arbeitgeber.

dn1
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 12
557 Mal angesehen

Fei-er-ABEND wie das duftet 🤣

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GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 12
547 Mal angesehen

"Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben und wenden sich ggf. an Ihren Arbeitgeber."

 

Dann würde ich das einfach mal machen ^^

vw
Erfahrener
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Nachricht 4 von 12
532 Mal angesehen

Hallo,

https://apps.datev.de/ano/

könnte das evt. das Problem sein?

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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solomiiapitsyk
Beginner
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Nachricht 5 von 12
528 Mal angesehen

Ich habe seit einem Jahr nicht mehr für diesen Arbeitgeber gearbeitet, aber jetzt benötige ich Informationen für die Arbeitsagentur über meine frühere Arbeit. Ich schrieb ihm und er sagte, dass er nicht helfen könne.

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dn1
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 12
516 Mal angesehen

dann musst dir nen neuen Authentifizierungscode von DATEV schicken lassen- wenn es aber zu lang her ist 

kanns sein dass dein account da gelöscht ist - es geht ja nicht um DATEV sondern eher um Arbeitnehmer Online.

 

 

 

 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 7 von 12
486 Mal angesehen

@solomiiapitsyk  schrieb:

ich bekomme immer Fehler bei

Einladung scode. 


Der Einladungscode ist immer nur 90 Tage gültig. Wenn Sie seit einem Jahr nicht mehr dort beschäftigt sind, funktioniert der natürlich nicht mehr.

 

Sofern der Arbeitgeber die Daten nicht gelöscht hat oder den Arbeitnehmer Online-Vertrag beendet hat, sollten die Daten noch zwei Jahre lang bestehen bleiben.

 

Die Lösung dafür hat @dn1 dann schon genannt. Neuen Einladungscode beim Arbeitgeber anfordern.

 

Ziemlich viele Wenns und Abers. Da kann nur der Arbeitgeber wirklich weiterhelfen.

 


@solomiiapitsyk  schrieb:

Ich schrieb ihm und er sagte, dass er nicht helfen könne.


Na ja, auch der Arbeitgeber hat Aufbewahrungsfristen und die sind nach einem Jahr noch lange nicht abgelaufen.

Live long and prosper!
vw
Erfahrener
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Nachricht 8 von 12
370 Mal angesehen

Hallo,


@solomiiapitsyk  schrieb:

Ich habe seit einem Jahr nicht mehr für diesen Arbeitgeber gearbeitet, aber jetzt benötige ich Informationen für die Arbeitsagentur über meine frühere Arbeit. Ich schrieb ihm und er sagte, dass er nicht helfen könne.


evtl. eine Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III)?

Gruß, vw

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(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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RAHagena
Meister
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Nachricht 9 von 12
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@andrereissig  schrieb:

Na ja, auch der Arbeitgeber hat Aufbewahrungsfristen und die sind nach einem Jahr noch lange nicht abgelaufen.


Aufbewahrungsfristen: ja,

Herausgabeverlangen durch Arbeitnehmer: wird knapp 🙂 

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Chance
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 12
264 Mal angesehen

Diese Community dient dazu, den Anwendern der Datev-Programme gegenseitige Unterstützung/Hilfe zu bieten und ist nicht dafür gedacht, um Arbeitnehmern ihre Fragen zu beantworten. So jedenfalls mein Verständnis.

 

Vielleicht ist es eine Überlegung wert, @Datev hier eine Art zusätzlicher "Legitimation" abzufragen, um gezielt die tatsächlichen Anwender der Datev-Programme "freizuschalten". 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
dn1
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 12
255 Mal angesehen

come on ... wie oft kommt das vor... ? chillax dude 

zwilling
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
203 Mal angesehen

Dann hat der Arbeitgeber vermutlich den Zugang deaktiviert, wie das mehr oder weniger üblich ist.

 

Am ehesten den ehem. Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Dokumente per Mail zuschicken kann.

Das sind ein/zwei Klick und fertig. Sollte eigentlich möglich sein.

11
letzte Antwort am 16.10.2024 08:31:46 von zwilling
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