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Ich brauche Hilfe

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letzte Antwort am 16.10.2024 08:31:46 von zwilling
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solomiiapitsyk
Beginner
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Nachricht 1 von 12
837 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich komme in Datev nicht rein. 

 

ich bekomme immer Fehler bei

Einladung scode. 


Die eingegebenen Daten sind nicht korrekt. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben und wenden sich ggf. an Ihren Arbeitgeber.

dn1
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 12
819 Mal angesehen

Fei-er-ABEND wie das duftet 🤣

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GLH
Fachmann
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Nachricht 3 von 12
809 Mal angesehen

"Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben und wenden sich ggf. an Ihren Arbeitgeber."

 

Dann würde ich das einfach mal machen ^^

vw
Erfahrener
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Nachricht 4 von 12
794 Mal angesehen

Hallo,

https://apps.datev.de/ano/

könnte das evt. das Problem sein?

Gruß, vw

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
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solomiiapitsyk
Beginner
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Nachricht 5 von 12
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Ich habe seit einem Jahr nicht mehr für diesen Arbeitgeber gearbeitet, aber jetzt benötige ich Informationen für die Arbeitsagentur über meine frühere Arbeit. Ich schrieb ihm und er sagte, dass er nicht helfen könne.

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dn1
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 12
778 Mal angesehen

dann musst dir nen neuen Authentifizierungscode von DATEV schicken lassen- wenn es aber zu lang her ist 

kanns sein dass dein account da gelöscht ist - es geht ja nicht um DATEV sondern eher um Arbeitnehmer Online.

 

 

 

 

andrereissig
Überflieger
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Nachricht 7 von 12
748 Mal angesehen

@solomiiapitsyk  schrieb:

ich bekomme immer Fehler bei

Einladung scode. 


Der Einladungscode ist immer nur 90 Tage gültig. Wenn Sie seit einem Jahr nicht mehr dort beschäftigt sind, funktioniert der natürlich nicht mehr.

 

Sofern der Arbeitgeber die Daten nicht gelöscht hat oder den Arbeitnehmer Online-Vertrag beendet hat, sollten die Daten noch zwei Jahre lang bestehen bleiben.

 

Die Lösung dafür hat @dn1 dann schon genannt. Neuen Einladungscode beim Arbeitgeber anfordern.

 

Ziemlich viele Wenns und Abers. Da kann nur der Arbeitgeber wirklich weiterhelfen.

 


@solomiiapitsyk  schrieb:

Ich schrieb ihm und er sagte, dass er nicht helfen könne.


Na ja, auch der Arbeitgeber hat Aufbewahrungsfristen und die sind nach einem Jahr noch lange nicht abgelaufen.

Live long and prosper!
vw
Erfahrener
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Nachricht 8 von 12
632 Mal angesehen

Hallo,


@solomiiapitsyk  schrieb:

Ich habe seit einem Jahr nicht mehr für diesen Arbeitgeber gearbeitet, aber jetzt benötige ich Informationen für die Arbeitsagentur über meine frühere Arbeit. Ich schrieb ihm und er sagte, dass er nicht helfen könne.


evtl. eine Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III)?

Gruß, vw

"Ohne Abweichung von der Norm ist Fortschritt nicht möglich"
(Frank Zappa (1940-1993))
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RAHagena
Meister
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Nachricht 9 von 12
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@andrereissig  schrieb:

Na ja, auch der Arbeitgeber hat Aufbewahrungsfristen und die sind nach einem Jahr noch lange nicht abgelaufen.


Aufbewahrungsfristen: ja,

Herausgabeverlangen durch Arbeitnehmer: wird knapp 🙂 

Dokumentierte Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io | DATEV Kollegenseminar Rechnungswesen

Chance
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 12
526 Mal angesehen

Diese Community dient dazu, den Anwendern der Datev-Programme gegenseitige Unterstützung/Hilfe zu bieten und ist nicht dafür gedacht, um Arbeitnehmern ihre Fragen zu beantworten. So jedenfalls mein Verständnis.

 

Vielleicht ist es eine Überlegung wert, @Datev hier eine Art zusätzlicher "Legitimation" abzufragen, um gezielt die tatsächlichen Anwender der Datev-Programme "freizuschalten". 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
dn1
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 12
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come on ... wie oft kommt das vor... ? chillax dude 

zwilling
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Dann hat der Arbeitgeber vermutlich den Zugang deaktiviert, wie das mehr oder weniger üblich ist.

 

Am ehesten den ehem. Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Dokumente per Mail zuschicken kann.

Das sind ein/zwei Klick und fertig. Sollte eigentlich möglich sein.

11
letzte Antwort am 16.10.2024 08:31:46 von zwilling
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