Hallo liebe Community,
ich habe hier das erste mal den Fall, dass bei einer Wiedereingliederung (Hamburger Modell) Teilzahlungen erfolgen sollen. Der MA ist im Krankengeldbezug.
Er soll wie folgt Teilzahlungen erhalten:
01.03. - 14.03.2025 - 2 Std täglich
15.03. - 28.03.2025 - 4 Std täglich
29.03. - 11.04.2025 - 6 Std täglich
ab 12.04.2025 - wieder voll
Wie muss ich das nun in LODAS abrechnen? Lt. Krankenkasse bekommt er weiterhin Krankengeld.
LG
Ines Mattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Empfehlungen: Lodas Hamburger Modell Da wird Ihnen bestens geholfen.
Will der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten?
Ich hatte ehrlich gesagt diesen Fall noch nie.
Immer weiter volle Unterbrechnung.
In ihrem Fall wäre das bis einschließlich 11.04.
wenn anteilig Lohnzahlung erfolgt Anrechnung auf das Krankengeld
Hallo cro,
leider wird mir da gar nicht geholfen, da hier keine Antwort auf meine Anfrage ist.
Die Wiedereingliederung soll mit Teilzahlungen des Arbeitgebers erfolgen.
In dem von dir empfohlenen Beitrag steht dazu leider nichts. Hier wird nur darauf eingegangen: Wiedereingliederung ohne Teilzahlungen.
LG
Ines Mattick
Hallo Lohnnutzer,
ich habe hier bereits auch mit der KK telefoniert. Der AN erhält weiterhin Krankengeld, welches dann gekürzt wird.
Dazu muss dann wohl der KK eine Entgeltmeldung über das gezahlte Teilentgelt gemacht werden (in Papierform).
Meine Frage ist nun: Beende ich jetzt den Krankengeldbezug in LODAS, damit ich das Teilentgelt abrechnen kann?
LG
Ines Mattick
Sorry, war etwas flüchtig.
Wie gesagt hatte ich noch nicht .
aber ja die Unterbrechung muss dann beendet werden.
Hallo Lohnnutzer,
vielen Dank.
Aber noch eine Frage: Wie berechne ich das Teilentgelt? Der AN bekommt Festgehalt. Stundenlohn ist bekannt.
Rechne ich jetzt die tägliche Arbeitszeit x Stundenlohn nur an den Arbeitstagen? Die Krankenkasse kürzt ja bekanntlich dann das Krankengeld um das gezahlte Teilentgelt. Also müsste das dann ja so passen?
LG
Ines Mattick
nur so halb passend:
ist das dieser angehängte zettel für die kk?
da könnte man doch "nein" ankreuzeln.
man weiß doch nicht, ob der MA überhaupt belastbar ist, und arbeitsleistung erbracht werden kann.
@inesmattickMeine Frage ist nun: Beende ich jetzt den Krankengeldbezug in LODAS, damit ich das Teilentgelt abrechnen kann?
Ich würde den Krankengeldbezug nicht beenden. Die Genesung des Arbeitnehmers kann sich langsamer entwickeln als gedacht oder der Gesundheitszustand gar verschlechtern.
Das Teilentgelt kann trotz Unterbrechung abgerechnet werden. Hier ein Dokument aus dem DATEV-Hilfe-Center:
Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen
Hallo alex7763,
der Arbeitgeber hat Teilzahlung angekreuzt, weil der dies so wünscht. Dies habe ich bereits mit dem AG besprochen.
Also muss ich auch die Teilzahlungen abrechnen.
LG
Ines Mattick
@durchschnittsbenutzer schrieb:
Das Teilentgelt kann trotz Unterbrechung abgerechnet werden. Hier ein Dokument aus dem DATEV-Hilfe-Center:
Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen
Ein Teilentgelt ist keine weitergewährte Arbeitgeberleistung.
NACHTRAG: Ich glaube, das stimmt nicht mehr...
Ich würde die Unterbrechung auch nicht beenden oder dies zumindest mit der Krankenkasse klären. Evtl. ist die Abrechnung über eine zweite Personalnummer notwendig.
Ich würde dem Arbeitgeber immer empfehlen, kein Teilentgelt sondern nur ein Zuschuss zum Krankengeld zu zahlen - dann sind wir bei den weitergewährten Arbeitgeberleistungen.
Bei einem Teilentgelt spart in der Regel nur die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer hat dadurch kaum mehr auf dem Konto.
Hallo durchschnittsbenutzer,
vielen Dank für die Info. Ich finde das ganz schön kompliziert, aber werde mich irgendwie da durchwurschteln.
LG
Ines Mattick
Kann ich hier nicht sagen.
Wir raten den Mandanten wenn die Frage kommt von Teilzahlungen ab. Unterbrechung mit Krankengeld und gut
@Uwe_Lutz schrieb:
Ein Teilentgelt ist keine weitergewährte Arbeitgeberleistung.
Hier widerspreche ich mir jetzt mal selbst:
Ich glaube, da hat sich die Ansicht der Krankenkassen mittlerweile geändert. Das sollte noch mal geprüft werden.
Hallo Lohnnutzer,
wir raten auch generell von Teilzahlungen ab. Aber der Mandant wollte es besser wissen, und hat Teilzahlungen auf dem Schein angekreuzt und diesen auch schon an die KK gesendet, ohne vorher mit uns dies zu besprechen.
Ich habe nun den Salat und kann zusehen, wie ich das ordentlich auf die Reihe bekomme.
Hab noch keinen Plan:-(
LG
Ines Mattick
Mich hat mal eine Krankenkasse angerufen, ob das wirklich so gewollt sei, meinte ich, ich halte mal Rücksprache mit dem Mandanten, da der Mitarbeiter ja keinen Vorteil davon hat, sondern es auf allen Seiten nur Rechnerei bedeutet. Wir haben uns dann darauf geeinigt, das doch sein zu lassen. Der Arbeitgeber wollte dem Arbeitnehmer nur etwas gutes tun und wusste nicht, dass dadurch das Krankengeld gekürzt wird. Aber von der Krankenkasse fand ich die Idee klasse, es dem Mandanten auszureden, kommt auch nicht so häufig vor...