abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gesonderte Meldung 57

5
letzte Antwort am 18.02.2026 12:50:28 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Bahi2025
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
532 Mal angesehen

Hallo, ich muss eine gesonderte Meldung bis einschl. 30.06.2025 übermitteln, Abrechnungsstand ist jetzt aber bei 10/2025. Muss eine Wiederholungsabrechnung Sept gemacht werden oder reicht es wenn es mit dem Lohnlauf Oktober gemacht wird. Welchen Zeitraum muss im Feld (unter DEÜV) angegeben werden? 06/2025 oder 09/2025

Constanze_GM
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 6
501 Mal angesehen

Hallo,

 

magst Du vielleicht bei dem entsprechenden Mitarbeiter unter Personaldaten / Sozialversicherung / DEÜV mal schauen, ob das Datum für die Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI bereits eingespielt wurde? Normalerweise würde ich diese Meldung dann mit dem nächsten Lohn erstellen und übertragen lassen.  Als Meldezeitraum würde ich dann bis 30.06.2025 versuchen. Probier mit der Probeabrechnung aus, ob eine Fehlermeldung bezüglich dem Datum kommen würde.

Viel Erfolg

0 Kudos
Bahi2025
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
481 Mal angesehen

Danke für den Hinweis, aber das war das erste das ich geprüft hatte. Leider wurde vom System nichts eingespielt. 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Anna_Sonnenberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 6
427 Mal angesehen

Hallo @Bahi2025,

 

die gesonderte Meldung kann mit einer Erst- oder Wiederabrechnung erstellt werden.

Wenn der Meldezeitraum in der Vergangenheit liegt, wählen Sie für die Erfassung den Bearbeitungsmonat des Meldezeitraums und geben dort das geforderte Datum ein.

Informationen und Anleitungen zur gesonderten Meldung finden Sie hier: https://help-center.apps.datev.de/documents/1024023

Beste Grüße Anna Sonnenberg
Personalwirtschaft I DATEV eG
0 Kudos
Personalerin_123
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
248 Mal angesehen

Guten Tag,

 

eine gesonderte Meldung 57 wurde bis 01/2026 angefordert. Der Abrechnungsmonat 02 war noch nicht abgerechnet. Eingespielt wurde in DEÜV /Angabe der ges. Meldung der Meldezeitraum 01/26 im Monat 01 und 02 automatisch. Bei der Abrechnung 02 wurde keine gesonderte Meldung 57 erstellt - aber eine Meldung 32, da der Mitarbeiter im Monat 02 die Regelaltersgrenze erreicht hat und umgeschlüsselt wurde.

Wieso wurde die gesonderte Meldung nicht erstellt? - weil die Meldung 32 Vorrang hat? Was mache ich nun?

 

Vielen Dank.

 

Grüße

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 6 von 6
232 Mal angesehen

@Personalerin_123  schrieb:

 

Wieso wurde die gesonderte Meldung nicht erstellt? - weil die Meldung 32 Vorrang hat? Was mache ich nun?

 

 


Das ist korrekt - Meldungen mit kleinerer Nummer gehen immer vor.

 

Es besteht kein Handlungsbedarf, da die RV die Daten durch die 32er Meldung ja auch bekommt.

0 Kudos
5
letzte Antwort am 18.02.2026 12:50:28 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage