Hallo, ich muss eine gesonderte Meldung bis einschl. 30.06.2025 übermitteln, Abrechnungsstand ist jetzt aber bei 10/2025. Muss eine Wiederholungsabrechnung Sept gemacht werden oder reicht es wenn es mit dem Lohnlauf Oktober gemacht wird. Welchen Zeitraum muss im Feld (unter DEÜV) angegeben werden? 06/2025 oder 09/2025
Hallo,
magst Du vielleicht bei dem entsprechenden Mitarbeiter unter Personaldaten / Sozialversicherung / DEÜV mal schauen, ob das Datum für die Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI bereits eingespielt wurde? Normalerweise würde ich diese Meldung dann mit dem nächsten Lohn erstellen und übertragen lassen. Als Meldezeitraum würde ich dann bis 30.06.2025 versuchen. Probier mit der Probeabrechnung aus, ob eine Fehlermeldung bezüglich dem Datum kommen würde.
Viel Erfolg
Danke für den Hinweis, aber das war das erste das ich geprüft hatte. Leider wurde vom System nichts eingespielt.
 
					Hallo @Bahi2025,
die gesonderte Meldung kann mit einer Erst- oder Wiederabrechnung erstellt werden.
Wenn der Meldezeitraum in der Vergangenheit liegt, wählen Sie für die Erfassung den Bearbeitungsmonat des Meldezeitraums und geben dort das geforderte Datum ein.
Informationen und Anleitungen zur gesonderten Meldung finden Sie hier: https://help-center.apps.datev.de/documents/1024023
