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Gehaltsrückforderung AG

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letzte Antwort am 12.08.2025 06:56:15 von lohnexperte
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Miss-Ruemki
Beginner
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Hallöchen, ich bin ganz neu hier und auch in der Lohnabrechnung. Ich komme bei einem Fall nicht weiter und bräuchte dringend Hilfe von erfahrenen Profis.

 

Ich habe einen Mandanten, der zu viel gezahltes Gehalt von einem AN zurückfordert, weil dieser unentschuldigt bei der Weiterbildung, für die er bei der Arbeit freigestellt wurde, gefehlt hat. Der Mandant fordert 1082,66 € Brutto für 56 Std. vom AN zurück. Lt. Anwalt müssen Pfändungsgrenzen beachtet werden. 

 

Ich hatte in meiner Laufbahn (2 Monate in der Lohnabrechnung 😛 ) so einen Fall noch nicht und bin jetzt etwas überfragt. Ich bin der Meinung, das wenn ich die genauen Tage habe, die der AN unentschuldigt gefehlt hat, diese im Kalender eintragen kann und in der Monatserfassung dann die Std. abziehen kann, damit Datev dann eine NB macht und dann sollte die Pfändungsgrenze irrelevant sein oder liege ich da falsch? 

 

Wir nutzen Lohn und Gehalt, falls das Relevanz hat.

 

Ich Danke euch schon mal im Voraus. 

GLH
Fachmann
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,

 

Höhe der Pfändungsgrenze ermitteln

 

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=9

 

oder klären ob der Arbeitnehmer freiwillig alles zurück zahlen kann / würde.

 

Die Summe, die man monatlich vom Gehalt kürzen möchte (mit den Zuordnungsmonaten, in denen er gefehlt hat) negativ im Brutto eintragen.

 

Würde die Lohnart seines Bruttos z.B. von 2000 auf eine neue Lohnart kopieren die dann entsprechend beschriftet wird "Rückzahlung Fehlzeiten Weiterbildung" o.ä.

 

 

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Constanze_GM
Erfahrener
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Hallo,

Gibt es denn im Arbeitsvertrag einen Passus mit den Ausschlussfristen, welcher beispielsweise besagt, dass Fehler innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 3 Monate) beidseitig reklamiert und korrigiert werden können? Wenn ja, dann wäre ich unter Einhaltung der Ausschlussfrist relativ schmerzfrei und würde den Lohn rückwirkend korrigieren. Also praktisch die Fehltage mit Ausfallschlüssel unbezahlte Fehlzeit oder unbezahlten Urlaub einschlüsseln.

Viel Erfolg

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Miss-Ruemki
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Danke für die Antwort, unter Beachtung der Pfändungsgrenzen könnte man dem AN monatlich knapp 70€ abziehen, allerdings scheidet dieser natürlich, um es noch spannender zu machen, am 15.09. aus dem Unternehmen aus 😅 bis dahin soll lt. Mandant alles abgegolten sein. Das funktioniert so nun unter den gegebenen Voraussetzungen allerdings nicht 😅 deshalb bin ich so überfragt und auch ein wenig verzweifelt 😅 

 

Ich werde wohl nochmal mit dem Mandanten sprechen müssen 😅

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Miss-Ruemki
Beginner
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Nachricht 5 von 9
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Danke für die Antwort, darauf bin ich gar nicht gekommen 😅 

 

Bei dem AN handelt es sich allerdings um einen Gehaltsempfänger, da einfach den Ausfallschlüssel für unbez. Urlaub eintragen hat leider nichts geändert in der Abrechnung 🫣 

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ulli_preuss
Meister
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Nutzen Sie LEXInform?

Rückzahlung von Arbeitslohn - Lexikon Lohn und Personal
https://www.datev.de/lexinform/5300440

 

Rückforderung von überbezahltem Arbeitsentgelt - Lexikon Lohn und Personal
https://www.datev.de/lexinform/5304000

In jedem Fall ist es ratsam, einen Arbeitsrechtler hinzuzuziehen, da es hier nicht mehr nur um die technische Abwicklung einer Entgeltabrechnung geht.

 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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Ewa123
Einsteiger
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Wenn das bis Mitte September abgegolten sein soll klappt das mit dem von ihnen genannten Betrag mit Berücksichtigung der Pfändungsgrenze natürlich nicht .

 

Ob ohne Berücksichtigung der Pfändungsgrenze abgezogen werden soll ist Mandantensache. 
Wir würden in solchen Fällen raten einen Arbeitsrechtler hinzuzuziehen. Da drüber mache ich eine Notiz bzw bewahre die Email auf und gut.

Was arbeitsrechtlich gemacht werden darf interessiert uns bei der Gehaltsabrechnung im Grunde nicht. 

zur Gehaltsabrechnung :

ich würde die Brutto-Lohnart anlegen und umbenennen. 
Ich kenne nur Lodas Lohnarten. Eben LA wie Gehalt. Dann mit Minus erfassen.

 

Vielleicht in zwei Raten ? August und September je die Hälfte oder so?

In Absprache mit dem Mandanten .

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Constanze_GM
Erfahrener
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Guten Morgen,

Mit dem Ausfallschlüssel für unbezahlten Urlaub muss es auf jeden Fall klappen, wenn das Gehalt mit k/k geschlüsselt ist. Dann wird auch automatisch das Gehalt entsprechend runtergekürzt. Bei der Probeabrechnung sollte er Dir bereits die Gehaltskürzung anzeigen.

Viel Erfolg

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lohnexperte
Meister
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Hallo @Miss-Ruemki ,

 

ich schließe mich meinen Vorschreibern an und würde wie folgt vorgehen:

 

Probeabrechnung erstellen und dem Mandanten zeitnah zur Kenntnis geben mit dem Hinweis, dass unter der Beachtung von Pfändungsfreigrenzen lediglich 70 € einbehalten werden können. Dann die Bitte an den Mandanten um Mitteilung, ob und ggf. in welcher Höhe mit den künftigen Gehaltszahlungen aufgerechnet werden soll oder ob die Rückforderung anderweitig zurückgefordert wird (Mitarbeiter überweist den Betrag bis zum xx.08.2025 auf das Firmenkonto des Arbeitgebers; ggf. auch in mehreren Raten).

 

Die Idee, solche Rückforderungen "ganz einfach über den Lohn" abzuwickeln, verkennt dabei oft den Aufwand und die Verantwortung des Lohnabrechners, die pfändungsfreien Gehaltsbestandteile korrekt zu ermitteln. Sauberer ist die Abwicklung über Rücküberweisungen durch den Arbeitnehmer, da man damit auch wochenweise Ratenzahlungen vereinbaren kann und nicht nur einmal monatlich über die Lohnabrechnung.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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letzte Antwort am 12.08.2025 06:56:15 von lohnexperte
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