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Gehalt kürzen dafür Einmalzahlung?

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letzte Antwort am 03.08.2023 13:46:21 von rschoepe
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Hamburger1982
Einsteiger
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Wir haben einen dualen Studenten, der bisher ein Gehalt von ca. € 300,00 monatl. hatte. Bei diesem Gehalt sind bisher für ihn keine Beiträge zur Sozialversicherung angefallen. Nun hat sich das Gehalt auf € 350,00 erhöht. Bei diesem Gehalt fallen nun Beiträge zur Sozialversicherung an und der Student hat weniger netto Gehalt als vor der Erhöhung.

Ein Kollege kam nun auf die Idee das Gehalt wieder zu senken und dafür eine Einmalzahlung auszuzahlen. 

Kann mir jemand sagen, ob das rechtlich i.O. wäre? Danke 

 

 

Hayen
Aufsteiger
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Grundsätzlich sind doch auch Einmalzahlungen st-/sv-pflichtig. 

Wie rechnet ihr ihn denn ab? Als Werkstudent oder als Praktikant?

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cro
Experte
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@Hamburger1982  schrieb:

......................Ein Kollege kam nun auf die Idee das Gehalt wieder zu senken und dafür eine Einmalzahlung auszuzahlen. 

Kann mir jemand sagen, ob das rechtlich i.O. wäre? Danke 

 

 


 

Haben Sie schon mal an die Inflationsausgleichsprämie (IAP) gedacht? Die rechtliche Prüfung sollte ein Anwalt durchführen. 

 

Azubis bis 325 € brutto sind Geringverdiener. SV-Beiträge trägt dort insgesamt der AG (incl. AN-Anteile). Das ist ein Sonderstatus, der ab 326 € nicht mehr gilt.

vw
Erfahrener
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@Hayen  schrieb:

Grundsätzlich sind doch auch Einmalzahlungen st-/sv-pflichtig. 

Wie rechnet ihr ihn denn ab? Als Werkstudent oder als Praktikant?


ich vermute mal als Auszubildenen (zur Berufsausbildung Beschäftigte). 😉

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dualer-student-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI12796351.html

 

@Hamburger1982 

ein Beispiel für Azubis Geringverdiener und Einmalzahlung siehe z.B. hier:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ausbildung-azubis-rechtssicher-beschaeftigen/ausbildung-sozialabgaben-und-versicherungspflicht_76_418438.html

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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vw
Erfahrener
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@cro  schrieb:

Haben Sie schon mal an die Inflationsausgleichsprämie (IAP) gedacht? Die rechtliche Prüfung sollte ein Anwalt durchführen. 

ja, unbedingt.

Grundsätzlich gute Idee, aber ich persönlich halte sie für rechtlich bedenklich (Stichworte: Inflationsbezug, Umwidmung).

 

Aber ich bin auch kein Anwalt ... 😉

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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ChrisW
Fortgeschrittener
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Mal eine ganz blöde Frage.

Die Mindestausbildungsvergütung beträgt doch aktuell mind. 620 EUR (fürs erste Jahr).

 

Zählt die Mindestvergütung für duale Studenten denn nicht?

 

VG

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rschoepe
Experte
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Die DGB-Jugend schrieb:

Nach dem BBIG gilt für alle nach dem 1. Januar 2020 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, die Mindestausbildungsvergütung.

(Hervorhebung von mir.)

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letzte Antwort am 03.08.2023 13:46:21 von rschoepe
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