Wir haben einen dualen Studenten, der bisher ein Gehalt von ca. € 300,00 monatl. hatte. Bei diesem Gehalt sind bisher für ihn keine Beiträge zur Sozialversicherung angefallen. Nun hat sich das Gehalt auf € 350,00 erhöht. Bei diesem Gehalt fallen nun Beiträge zur Sozialversicherung an und der Student hat weniger netto Gehalt als vor der Erhöhung.
Ein Kollege kam nun auf die Idee das Gehalt wieder zu senken und dafür eine Einmalzahlung auszuzahlen.
Kann mir jemand sagen, ob das rechtlich i.O. wäre? Danke
Grundsätzlich sind doch auch Einmalzahlungen st-/sv-pflichtig.
Wie rechnet ihr ihn denn ab? Als Werkstudent oder als Praktikant?
@Hamburger1982 schrieb:......................Ein Kollege kam nun auf die Idee das Gehalt wieder zu senken und dafür eine Einmalzahlung auszuzahlen.
Kann mir jemand sagen, ob das rechtlich i.O. wäre? Danke
Haben Sie schon mal an die Inflationsausgleichsprämie (IAP) gedacht? Die rechtliche Prüfung sollte ein Anwalt durchführen.
Azubis bis 325 € brutto sind Geringverdiener. SV-Beiträge trägt dort insgesamt der AG (incl. AN-Anteile). Das ist ein Sonderstatus, der ab 326 € nicht mehr gilt.
@Hayen schrieb:Grundsätzlich sind doch auch Einmalzahlungen st-/sv-pflichtig.
Wie rechnet ihr ihn denn ab? Als Werkstudent oder als Praktikant?
ich vermute mal als Auszubildenen (zur Berufsausbildung Beschäftigte). 😉
ein Beispiel für Azubis Geringverdiener und Einmalzahlung siehe z.B. hier:
Gruß, vw
@cro schrieb:
Haben Sie schon mal an die Inflationsausgleichsprämie (IAP) gedacht? Die rechtliche Prüfung sollte ein Anwalt durchführen.
ja, unbedingt.
Grundsätzlich gute Idee, aber ich persönlich halte sie für rechtlich bedenklich (Stichworte: Inflationsbezug, Umwidmung).
Aber ich bin auch kein Anwalt ... 😉
Gruß, vw
Mal eine ganz blöde Frage.
Die Mindestausbildungsvergütung beträgt doch aktuell mind. 620 EUR (fürs erste Jahr).
Zählt die Mindestvergütung für duale Studenten denn nicht?
VG
Die DGB-Jugend schrieb:
Nach dem BBIG gilt für alle nach dem 1. Januar 2020 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, die Mindestausbildungsvergütung.
(Hervorhebung von mir.)