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Freiwilliges Schülerpraktikum mit Entgelt

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letzte Antwort am 17.07.2026 20:37:34 von ulli_preuss
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Spring2025
Einsteiger
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Hallo Community,

ein Schüler absolviert ein **6-wöchiges freiwilliges Praktikum** und soll hierfür ein Taschengeld erhalten. Nun stellt sich die Frage, wie dieses Praktikum sozialversicherungsrechtlich anzumelden ist.

Auf der Seite der TK habe ich Folgendes gefunden:

> *„Ein Schülerpraktikum ohne Entgelt ist versicherungsfrei – selbst wenn der Arbeitgeber dem Schüler oder der Schülerin als Anerkennung ein Taschengeld zahlt. Schülerpraktika werden von Schulen initiiert und sollen eine Orientierungshilfe bei der Berufswahl sein.“*

Meine Einschätzung wäre daher, dass die Anmeldung mit **Beitragsgruppenschlüssel 0000** und **Personengruppe 190** erfolgen müsste.

Ist diese Einschätzung korrekt oder gibt es hierbei etwas zu beachten?

LG

Lilli
Beginner
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Da es sich hier nicht um ein Praktikum von der Schule aus sondern um ein freiwilliges Praktikum, in den Ferien nehme ich an, handelt würde ich den Schüler auf Minijobbasis anmelden. mit Personengruppenschlüssel 109 und 6500 bzw. 6100. Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll hier auch beachtet werden. 

Bei Schulpraktika sind die Schüler über die Schule in der Unfallversicherung versichert, deshalb passt hier die 190 gar nicht. 

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Constanze_GM
Erfahrener
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Hallo,

Der Optimalfall wäre, dass die Schule das Dokument für das Schülerpraktikum ausfüllt, dann wäre der Praktikant auf jeden Fall über die Schule versichert. Ansonsten würde ich zum PGS 110 tendieren. Die Vorschriften nach dem Jugendarbeitsschutz sind einzuhalten, der Mindestlohn vermutlich aufgrund des Alters des Schülers nicht.

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Spring2025
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Weiter Infos liegen noch vor; Das Praktikum ist 3 mal die Woche und 2 mal die Woche ist Schule. 

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tbehrens
Meister
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@Spring2025  schrieb:

Weiter Infos liegen noch vor; Das Praktikum ist 3 mal die Woche und 2 mal die Woche ist Schule. 


Also läuft dieses Praktikum über die Schule? Was für eine Schule? Wie alt ist der Schüler (volljährig)? Wie hoch soll das Taschengeld sein? Wäre nicht ein Gutschein zu geben vielleicht einfacher? Bei 6 Wochen wären es über 2 bzw. 3 Kalendermonate. Somit könnten insgesamt 2-3 Gutscheine geben werden. Von wann bis wann soll das Praktikum laufen?

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Spring2025
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Das muss noch erfragt werden, aber was wäre der unterschied ob Gutschein oder über Bargeldauszahlung? 

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Spring2025
Einsteiger
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Also kurz zu den Eckdaten; es ist ein Pflichtpraktikum, einmalige Vergütung/ Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 EUR. UV läuft über den Träger. Das Praktikum kann freiwillig ganz oder teilweise in den Freien (2 Wochen) eingeteilt werden. Der Vertrag ist auf 6 Wochen ausgestellt. Verstehen es als so; Davon soll mindesten ein 2 wöchiges Pflicht Praktikum gemacht werden und 4 Wochen freiwillig. Wie soll das abgerechnet werden?

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Spring2025
Einsteiger
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@Constanze_GM  wie könnte man am Besten das mit dem An und Abmeldedatum machen? Es ist ja dein einmalig gezahltes Entgelt und kurzfristige Beschäftigung wird dann zur Anwendung kommen 🙂

 

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cro
Experte
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@Spring2025  schrieb:

Also kurz zu den Eckdaten; es ist ein Pflichtpraktikum, einmalige Vergütung/ Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 EUR. UV läuft über den Träger. Das Praktikum kann freiwillig ganz oder teilweise in den Freien (2 Wochen) eingeteilt werden. Der Vertrag ist auf 6 Wochen ausgestellt. Verstehen es als so; Davon soll mindesten ein 2 wöchiges Pflicht Praktikum gemacht werden und 4 Wochen freiwillig. Wie soll das abgerechnet werden?


Zwei Beschäftigungszeiträume mit zwei Personalnummern.

ulli_preuss
Meister
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In Ihrem Fall muss einiges unterschiedlich betrachtet werden, wobei es immer auf exakte Formulierungen ankommt. Es ist wichtig, zuerst die Begrifflichkeiten zu klären. 

 

In Ihrem Fall liegt ein vereinbarter Tätigkeitszeitraum von insgesamt 6 Wochen vor, der sich in einen Pflichtanteil von 2 Wochen und einen freiwilligen Anteil von 4 Wochen aufteilt.

 

Der erste Teil ist nicht sv-pflichtig und die Unfallversicherung läuft, je nach Bundesland, über den UV-Träger der Schule, eine Kommunale Unfallversicherung (z. B. in Bayern) o. a.

 

Der zweite Teil ist schlicht und ergreifend eine kurzfristige Beschäftigung, egal ob ein Ferienjob oder ein sogenanntes Praktikum.   

 

► Jobben in den Schulferien: Was müssen Arbeitgeber beachten? | Die Techniker - Firmenkunden

► Mitarbeiterfragebogen, Schüler

 

 

Zu Hilfe können Sie sich das Informationsportal für Arbeitgeber nehmen. Hier finden Sie u. a. auch den Frage-Antworten-Katalog, der teilweise mit Abfrageassistenten arbeitet. 

 

► Frage-Antwort-Katalog Buchstabe S 

 

 

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oder

 

 

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Bitte die Prüfung im Bereich LSt nicht vergessen.

☛ Das Leben ist kein Ponyschlecken. ☚
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letzte Antwort am 17.07.2026 20:37:34 von ulli_preuss
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