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Frage zu Übergangsbereich/Midijob

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letzte Antwort am 03.11.2025 16:14:34 von pogo
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AS1603
Einsteiger
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Nachricht 1 von 10
712 Mal angesehen

Guten Tag,

ich habe seit gestern (24.5.) einen neuen Mitarbeiter, der 4 Tage die Woche arbeitet, und zwar Mo-Do je Sollzeit 8,5 Stunden. Er erhält den Mindestlohn und kommt somit im Mai auf 6x8,5Std x12€= 510€. In den folgenden Monaten werden je nach Monat die Sollstunden zwischen 136 und 161,5 Stunden schwanken, er bleibt aber dabei immer unter 2000€, aber evtl. nur knapp und wenn dann eine Sonderzahlung z.B. im Dezember dazukommt, kann es sein, dass er die 2000€ auch mal überschreitet. Setze ich in der Schnellerfassung prinzipiell das Häkchen bei Midijob oder wird das Monat für Monat entschieden. Was passiert bei der Maiabrechnung? Er ist ja kein geringfügiger, liegt ja nur daran, dass der Eintritt erst gestern war....

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe...

n_h_2015
Einsteiger
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Nachricht 2 von 10
700 Mal angesehen

Guten Tag,

du machst eine Prognose zu Beginn der Beschäftigung entsprechend dem Arbeitsverhältnis.

Eine neue Prognose wird gemacht, wenn sich eine dauerhafte Änderung ergibt.

 

Zu der Sonderzahlung ist die Frage wird die mit hinreichender Sicherheit gezahlt?!
Wenn ja, dann mit in die Berechnung nehmen, wenn nein dann weglassen.

 

Und zu deiner Frage der Berechnung, würde ich das gleiche Prinzip nehmen wie es auch bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze gemacht wird, siehe Anhang Punkt 2.5 und 2. Absatz (Seite 9).

 

Hoffe es hilft dir!

 

Gruß nh

AS1603
Einsteiger
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Vielen Dank, ja das hilft mir weiter!

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SarahSpiering
Beginner
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Nachricht 4 von 10
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Guten Tag,

 

ich habe da auch nochmal eine Frage zu und bin mir etwas unschlüssig, weil hier bei uns mehrere Vorgehensweisen umgesetzt werden.

 

Mir wurde gesagt, man prüft nur einmal zum Anfang des Jahres (oder zum Eintritt eines neuen Mitarbeiters), ob der Midijob greift oder nicht und stellt das entsprechend ein.

 

Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass man erst kommenden Januar wieder prüft. Ändert man dann rückwirkende das ganze Jahr 2025 ab dem Monat wo die Midijobgrenze dauerhaft überschritten wurde?

 

Oder lässt man das Jahr 2025 wie es ist und ändert das dann nur für 2026?

 

Und noch schlimmer wird es mit Stundenlohnempfängern die mal mehr mal weniger als 2000,00 € übers ganze Jahr hinweg verdienen, das kann ich vorher unmöglich wissen. Ändert man da was rückwirkend?

 

Wenn man sich versucht schlau zu lesen, liest man überall nur "ja sobald klar ist, dass es dauerhaft überschritten ist, ändert man das auch unterjährig" also muss man das dann eigentlich jeden Monat prüfen und immer wieder umstellen?

 

Mir ist das korrekte Vorgehen irgendwie so überhaupt nicht klar. Gerade rückwirkende betrachtet. 

 

Wir sind ein Haufen von Quereinsteigern und jeder scheint seine eigene Meinung zu haben, dass hilft mir aber leider nicht weiter. 

 

Ich danke schon mal im Voraus für die Hilfe. LG 

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Ewa123
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Wenn die monatliche Grenze für den Midijob überschritten wird rechnet Lodas automatisch nicht mehr nach Midijob ab. 

Wenn ich sehe das diese Überschreitung von Dauer sein wird kommt der Haken raus . ZB. Gehaltserhöhung fest 

 

Bei Stunden Lohn ist das etwas schwierig. Da ist dann ein Rausreisser eben nicht Midijob . Wenn es trotzdem aufs Jahr gesehen geschätzt passt bleibt der Haken drin 

rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 10
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@Ewa123  schrieb:

Wenn ich sehe das diese Überschreitung von Dauer sein wird kommt der Haken raus . ZB. Gehaltserhöhung fest


Genau. Umgekehrt, wenn jemand (i.d.R. durch Stundenreduktion) in den Übergangsbereich kommt, rechne ich mir den Jahresschnitt aus.

Als Beispiel: AN bekommt 3600/M, reduziert ab August auf 50% = 1800/M. Da aber (7*3600+5*1800)/12=2850, bekommt er den Haken (dieses Jahr) nicht.

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 7 von 10
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Genau. 
Teils ist die Schätzung schon schwierig . Gerade im Stundenlohnbereich . 

Auf einem Krankenkassenseminar wurde mal gesagt :

wenn es schwer zu schätzen ist und man sich nicht sicher ist (knapp drüber/drunter?) soll man lieber den Haken nicht setzten. Also nicht im Midijob abrechnen .

Besser als andersrum und falsch.

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pogo
Experte
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@rschoepe  schrieb:

@Ewa123  schrieb:

Wenn ich sehe das diese Überschreitung von Dauer sein wird kommt der Haken raus . ZB. Gehaltserhöhung fest


Genau. Umgekehrt, wenn jemand (i.d.R. durch Stundenreduktion) in den Übergangsbereich kommt, rechne ich mir den Jahresschnitt aus.

Als Beispiel: AN bekommt 3600/M, reduziert ab August auf 50% = 1800/M. Da aber (7*3600+5*1800)/12=2850, bekommt er den Haken (dieses Jahr) nicht.


In dem Fall setze ich den Haken ab August.

Man soll ja bei eine dauerhaften Änderung eine neue vorausschauende Prognose erstellen und wenn die für die nächsten 12 Monate ergibt, dass der AN im Midijobbereich ist, wird er so abgerechnet.

 

Ist ja dasselbe, wenn das Gehalt plötzlich in den Minijobbereich fällt. Dann ist es auch direkt einer und nicht erst ab dem nächsten Jahr.

rschoepe
Experte
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Nachricht 9 von 10
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Vielleicht habe ich mich da vom Fehlerprotokoll in die Irre führen lassen, @pogo

rschoepe_0-1762180025909.png

Aber Jahresarbeitsentgelt ist ja immer für das Kalenderjahr. 

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pogo
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@rschoepe Ja, das ist ja auch alles ein wenig schwammig und mit Spielraum definiert.

Die vorausschauende Betrachtung macht man beim Beschäftigungsbeginn und jeder dauerhaften Änderung.

Eine erstmalige vorausschauende Betrachtung für eine im Laufe eines Kalenderjahres aufgenommene Beschäftigung kann zu Beginn des nächsten Kalenderjahres durch eine neue jährliche Betrachtung für dieses Kalenderjahr ersetzt werden. Auf den letzten Teil wird sich der DATEV-Text beziehen.

Die Vergangenheit muss zudem nicht korrigiert werden, wenn die Prognose nicht stimmte.

 

Das ist so in den Geringfügigkeitsrichtlinien zu finden.

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letzte Antwort am 03.11.2025 16:14:34 von pogo
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