abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Frage U2 Erstattung Beschäftigungsverbot

7
letzte Antwort am 25.09.2024 10:31:17 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
HP1509
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
341 Mal angesehen

Ich frage mich, warum ich im Erstattungsantrag zum Beschäftigungsverbot eine Differenz zu meinen Gesamtkosten habe.

 

AG-Gesamtkosten 3.421,45

Fortgezahltes Bruttoentgelt: 2.710,77

Sv-pflichtiges Arbeitsentgelt 2.699,93

erstattungfähige BAV 151,80

fortgezahlte AG-Anteile 545,38

Ersattungsbetrag U2 3.407,95

Warum komme ich nicht auf 3.421,45?

 

Habe ich vielleicht etwas nicht richtig geschlüsselt? Es ist mein erster Fall im Mutterschutz - mit Vollausfall Beschäftigungsverbot.

Vielen Dank für Hinweise und Ratschläge.

 

HP1509
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 8
337 Mal angesehen

Ergänzung:

Zusatz Arbeitgeberkosten sind 165,30

Das wäre genau die Differenz zwischen BAV 151,80 und 165,30

Weiß jemand, wo diese 13,50 hingehören?

0 Kudos
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 8
289 Mal angesehen

Kann es sein, dass irgendetwas pauschalversteuert wird?

0 Kudos
LarsSchladitz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
287 Mal angesehen

Guten Morgen.

 

Könnte es sich bei der Differenz um die Umlagebeiträge zur U1, U2 und Insolvenzgeldumlage handeln?

 

Meines Wissens nach, sind diese sind erstattungsfähig.

0 Kudos
HP1509
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
270 Mal angesehen

Hallo, vielen Dank, zwischenzeitlich habe ich auch raus, dass es sich um die Umlage handelt. Wie bekomme ich diese zusätzlich in den Erstattungsantrag?

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
263 Mal angesehen

@HP1509  schrieb:

Wie bekomme ich diese zusätzlich in den Erstattungsantrag?


Gar nicht, da diese nicht erstattungsfähig sind.

HP1509
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 8
260 Mal angesehen

Ok, wenn das so ist...

Vielen Dank - zumindest habe ich jetzt klar, worauf ich sitzen bleibe😁

Dankeschön!

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 8
225 Mal angesehen

Umlagen sind Arbeitgeberversicherungen, die Erstattungen sind "Schadensersatz" für den versicherten "Schaden". Die Versicherungsbeiträge laufen weiter, erstattet werden sie logischerweise nicht.

LG
VM
0 Kudos
7
letzte Antwort am 25.09.2024 10:31:17 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage