Ich frage mich, warum ich im Erstattungsantrag zum Beschäftigungsverbot eine Differenz zu meinen Gesamtkosten habe.
AG-Gesamtkosten 3.421,45
Fortgezahltes Bruttoentgelt: 2.710,77
Sv-pflichtiges Arbeitsentgelt 2.699,93
erstattungfähige BAV 151,80
fortgezahlte AG-Anteile 545,38
Ersattungsbetrag U2 3.407,95
Warum komme ich nicht auf 3.421,45?
Habe ich vielleicht etwas nicht richtig geschlüsselt? Es ist mein erster Fall im Mutterschutz - mit Vollausfall Beschäftigungsverbot.
Vielen Dank für Hinweise und Ratschläge.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ergänzung:
Zusatz Arbeitgeberkosten sind 165,30
Das wäre genau die Differenz zwischen BAV 151,80 und 165,30
Weiß jemand, wo diese 13,50 hingehören?
Kann es sein, dass irgendetwas pauschalversteuert wird?
Guten Morgen.
Könnte es sich bei der Differenz um die Umlagebeiträge zur U1, U2 und Insolvenzgeldumlage handeln?
Meines Wissens nach, sind diese sind erstattungsfähig.
Hallo, vielen Dank, zwischenzeitlich habe ich auch raus, dass es sich um die Umlage handelt. Wie bekomme ich diese zusätzlich in den Erstattungsantrag?
Ok, wenn das so ist...
Vielen Dank - zumindest habe ich jetzt klar, worauf ich sitzen bleibe😁
Dankeschön!
Umlagen sind Arbeitgeberversicherungen, die Erstattungen sind "Schadensersatz" für den versicherten "Schaden". Die Versicherungsbeiträge laufen weiter, erstattet werden sie logischerweise nicht.