Ich frage mich, warum ich im Erstattungsantrag zum Beschäftigungsverbot eine Differenz zu meinen Gesamtkosten habe. AG-Gesamtkosten 3.421,45 Fortgezahltes Bruttoentgelt: 2.710,77 Sv-pflichtiges Arbeitsentgelt 2.699,93 erstattungfähige BAV 151,80 fortgezahlte AG-Anteile 545,38 Ersattungsbetrag U2 3.407,95 Warum komme ich nicht auf 3.421,45? Habe ich vielleicht etwas nicht richtig geschlüsselt? Es ist mein erster Fall im Mutterschutz - mit Vollausfall Beschäftigungsverbot. Vielen Dank für Hinweise und Ratschläge.
... Mehr anzeigen