Hallo zusammen!
Bei Lodas bekomme ich für eine landwirtschaftliche BG, die nicht am elektronischen Nachweisverfahren teilnimmt, aktuell eine Fehlermeldung mit Aufforderung zur PIN-Eingabe.
Ich habe den Haken dazu gesetzt - meine Vorgängerin hatte das bisher nicht getan.
Bekomme ich trotzdem weiterhin die Auswertung 420 für diese Mitarbeiter, da ich die Summen manuell melden muss?
Die Fehlermeldung würde ich als unbeachtlich ansehen? Stimmt das?
Und dann habe ich noch eine weitere Frage bezüglich der am Verfahren teilnehmenden BGW:
In einem Mandanten bekam ich kürzlich ein Übernahmeprotokoll zur Abfrage Stammdaten UV. Bei den anderen Mandanten steht das noch aus - obwohl es sich um dieselbe BG handelt. Ist das normal?
Über Hinweise von erfahrenen Kollegen wäre ich dankbar! (zur Erklärung: wir machen als Unternehmen selbst für mehrere Mandanten (Betriebe) die Löhne).
Vielen Dank!
Zur Frage des Übernahmeprotokolls bezüglich der UV-Stammdatenabfrage noch eine Ergänzung:
Kann es sein, dass es daran liegt dass bei den Mandanten bei denen noch nichts rückgemeldet wurde öffentlicher Dienst abgerechnet wird? Das ist der einzige Unterschied.
Guten Morgen,
ich habe ein ähnliches Problem. Bei einem Mandanten aus dem Garten-und Landschaftsbau mit der SVLFG als BG wird bemängelt, dass die Angaben zur Mitgliedschaft nicht korrekt seien. Man möge doch die Betriebsnummern der lohnverantwortenden Stelle und der lohnabrechnenden Stelle, die PIN und das Meldejahr überprüfen. Es gibt jedoch keine PIN (und auch kein Meldejahr), da diese BG nicht an der elektronischen Übermittlung des Lohnnachweises teilnimmt! Und die Betriebsnummern sind korrekt.
Kann/ darf ich das Fehlerprotokoll ignorieren?
Mfg
S. Scheibe
Danke Datev! Die Fehlermeldung zur Gärtner-BG erscheint nicht mehr!
Hallo @schei_su ,
schauen Sie mal: 1019585 - Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft - Stammdaten Unfallversicherung erfassen in LODAS.
In dem Dokument ist beschrieben, wie Sie vorgehen müssen.