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Firmenrad Gehaltsumwandlung Krankengeldbezug Ausfallversicherung

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letzte Antwort am 04.12.2025 16:35:09 von Claudia-
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0 Personen hatten auch diese Frage
BirgitvB
Beginner
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Nachricht 1 von 15
270 Mal angesehen

Hallo,

 

ein Mitarbeiter hat 2 E-Bikes als Firmenrad per Gehaltsumwandlung (für sich und seinen Sohn). Der Mitarbeiter ist seit 04.10.2025 im Krankengeldbezug. Die Fahrräder verbleiben beim Mitarbeiter. Der Arbeitgeber hat eine Ausfallversicherung bei Krankengeldbezug. Diese zahlt wohl für beide Räder, obwohl nur ein Nutzer krank ist.

 

Bisher wurde 2370 Firmenrad Gehaltsumwandlung (-217,66 €) und 2350 Firmenrad stpfl. (20,00 €) automatisch durch Hinterlegung unter Besonderheiten in der Gehaltsabrechnung abgerechnet.

 

Wie muss ich das gegenbuchen, dass im Krankengeldbezug die Ausfallversicherung an den Arbeitgeber leistet  und dem Arbeitnehmer KEINE Kosten entstehen? 

mandyhochgräber
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 15
259 Mal angesehen

Hallo,

 

zur Umsetzung in Lohn und Gehalt kann ich nicht beitragen, aber der Arbeitgeber erhält die Erstattung der Umwandlungsrate direkt von der Ausfallversicherung. Er muss dieser den Krankengeldbezug mitteilen und die AU-Bescheinigungen als Nachweis einreichen. In der Abrechnung des Arbeitnehmer wird nur der Gehaltsverzicht zugunsten des Jobrads während Krankengeldbezug nicht abgerechnet. Der Sachbezug bleibt bestehen.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 15
254 Mal angesehen

@BirgitvB  schrieb:

Der Arbeitgeber hat eine Ausfallversicherung bei Krankengeldbezug. Diese zahlt wohl für beide Räder, obwohl nur ein Nutzer krank ist.


Auf dem Papier (Vertrag mit dem Leasing-Geber) ist der AN ja Nutzer beider Räder. 😉

 


@BirgitvB  schrieb:

Wie muss ich das gegenbuchen, dass im Krankengeldbezug die Ausfallversicherung an den Arbeitgeber leistet  und dem Arbeitnehmer KEINE Kosten entstehen? 


Die Gehaltsumwandlung auf k/k oder nk/k schlüsseln (je nachdem, ob sie mit Beginn des Krankengelds schon für den anteiligen Monat zahlt). Das war's. Die Zahlung der Versicherung wird in der Fibu gegen die Leasingrate gebucht, da hat der Lohn nichts mit am Hut.

Der geldwerte Vorteil (2350) läuft normal weiter. Dass der AN das Rad krankheitsbedingt nicht nutzen kann, ändert daran nichts.

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BirgitvB
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 15
245 Mal angesehen

Sorry, hab mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es geht bei mir um die Lohnabrechnung,  nicht Fibu. Ich weiß, dass ich die Gehaltsumwandlung mit neuem Datum auf 0,00 setzen und die Abrechnung der Privatnutzung deaktivieren kann, aber soweit ich weiß, geht das nur dann, wenn dem Arbeitnehmer das Fahrrad NACHWEISLICH nicht zur Verfügung steht. Die Räder verbleiben aber beim Mitarbeiter. 

 

So bekomme ich in der Zeit des Krankengeldbezugs eine Lohnabrechnung mit Minusbetrag UND zusätzlich erhält der Arbeitgeber das Geld ja von der Ausfallversicherung. Kann ich bei der Lohnabrechnung einfach 2370 mit dem Betrag im Plus eingeben, so dass sich die Beträge im Minus und im Plus gegenseitig aufheben?

 

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rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 15
228 Mal angesehen

@BirgitvB  schrieb:

Ich weiß, dass ich die Gehaltsumwandlung mit neuem Datum auf 0,00 setzen und die Abrechnung der Privatnutzung deaktivieren kann, aber soweit ich weiß, geht das nur dann, wenn dem Arbeitnehmer das Fahrrad NACHWEISLICH nicht zur Verfügung steht.


Das ist nicht, was ich gesagt habe! Ich sprach davon, dass du beim Arbeitnehmer die Kürzung der Gehaltsumwandlung auf nk/k bzw. k/k setzt, je nachdem, ab welchem Punkt die Versicherung einspringt. Und mehr brauchst du nicht machen.

Screenshot muss jemand anderes liefern.

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Rosi0812
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 15
193 Mal angesehen

Hallo zusammen, 
jetzt muss ich mich auch mal dazu schalten, ich habe gerade exakt das gleiche Problem.
Was meinst Du mit BEIM ARBEITNEHMER die Gehaltsumwandlung auf nk/k ändern. Ich hänge mal einen Screenshot an, dort gibt es die Möglichkeit leider nicht. Das war jetzt ausgehend von Besonderheiten - Firmenrad (beim Mitarbeiter). Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich es nicht auf Null setzen, wenn das Fahrrad beim Mitarbeiter verbleibt....

Rosi0812_0-1764333394600.png


Vielen Dank für weitere Hilfe.

VG
Rosi0812

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 15
178 Mal angesehen

Ich nutzte Lodas, aber bei LuG sollte es normalerweise auch so sein, wenn der AN kein Entgelt zum umwandeln für die Rate hat, dann entsteht auch kein Minus.

Lediglich der geldwerte Vorteil wird weiter abgerechnet, wenn der AN das Fahrrad weiter nutzt. 

In der Regel musst du da gar nichts ändern.

 

Claudia_0-1764339749048.png

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 15
120 Mal angesehen

Hallo,

 

in Lohn und Gehalt ist eine Schlüsselung auf „nk/k“ bzw. „k/k“ in der Maske Firmenrad unter Stammdaten | Besonderheiten nicht möglich.

 

Soll die Gehaltsumwandlung nicht abgerechnet werden, können Sie ab Beginn der vollen Unterbrechung eine neue Historie mit 0,00 EUR hinterlegen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Rosi0812
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 15
103 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort, Frau Preuß.

Ich kann das so umsetzen, habe es gerade ausprobiert.

Was mir allerdings noch ein bisschen unklar ist: weiter oben wird geschrieben, dass man die Gehaltsumwandlung nur auf Null setzen darf, wenn der Mitarbeiter das Fahrrad NACHWEISLICH nicht nutzt. Das ist bei uns nicht der Fall.

Können Sie hierzu spontan etwas sagen?

 

Vielen Dank und viele Grüße
Rosi 0812

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 15
59 Mal angesehen

Hallo Rosi 0812,

 

eine rechtliche Auskunft kann ich Ihnen nicht geben.

 

Fakt ist, dass der geldwerte Vorteil weiterhin abgerechnet wird, wenn dem Arbeitnehmer das Firmenrad auch während der Unterbrechung zur Verfügung steht.

 

Aber vielleicht kann noch jemand aus der Community beim Thema Gehaltsumwandlung weiterhelfen?

 

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 11 von 15
54 Mal angesehen

Wie sieht denn die Abrechnung bei dir aus? Kannst du ein Screenshot senden?

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Rosi0812
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 15
49 Mal angesehen

So sieht meine Abrechnung aus:

Rosi0812_0-1764861275010.png

 

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 15
43 Mal angesehen

Aus meiner Sicht sieht das doch korrekt aus. 

Was gibt es zu beanstanden?

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Rosi0812
Einsteiger
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Nachricht 14 von 15
40 Mal angesehen

Jetzt nichts mehr, ich habe ja die Gehaltsumwandlung rausgenommen.

Ich war nur unsicher, weil in den ersten Beiträgen geschrieben wurde, dass man die Gehaltsumwandlung nur rausnehmen darf, wenn dem Mitarbeiter das Fahrrad nachweislich nicht zur Verfügung steht.
Da es aber in Lohn und Gehalt nur so ohne Fehler läuft, habe ich die Umwandlung einfach rausgenommen. Fertig!

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Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 15 von 15
38 Mal angesehen

Laut DATEV Anleitung 131827 Punkt 5.2 wird der Störfall beschrieben.

Meines Erachtens müsste der geldwerte Vorteil steuerpflichtig abgerechnet werden. Wobei bei der Summe natürlich keine Steuern anfallen, es aber in die LST Bescheinigung einfliesst.

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14
letzte Antwort am 04.12.2025 16:35:09 von Claudia-
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