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Festgehalt kürzen

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letzte Antwort am 25.08.2026 10:35:33 von Claudia-
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Toffi-Fee
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

ich hoffe, hier hat jemand Ahnung wie ich das sinnvoll gestalten kann.

 

Ich habe ein Lohnmandant, was gefühlt immer komplizierter wird.

Die Arbeitnehmer erhalten ein festes Grundgehalt. Dieses ist über die Stammdaten erfasst.

Dazu erhalten Sie ein variables Honorar, abhängig von Ihrem geleisteten Umsatz in dem Monat.

Jetzt war er beim Rechtsanwalt und RA hat gesagt, Urlaub und Feiertage müssen gesondert ausgewiesen werden.

Und es muss der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen werden.

Durchschnittsspeicher läuft bereits auf Grund der bereits zusätzlich erfassten Entgeltfortzahlung.

 

Jetzt zu meinem Problem: Wie kann ich das Grundgehalt automatisch kürzen? Ich habe es über alle Bearbeitungsschlüssel probiert, die ich bei Lodas in den Bewegungsdaten gefunden habe, aber keiner funktioniert.

Ich würde gerne in die Bewegungsdaten eingeben, das Mitarbeiter 1 in dem Monat bspw. 3 Urlaubstage genommen hat (Lohnart 150 glaube ich oder ähnlich). Und dazu dann minus 3 Tage von Grundgehalt. Die Urlaubstage dazu sind kein Problem, das ist drin. Nur die Kürzung des Grundgehaltes fehlt noch.

 

Wie schaffe ich es jetzt, Lodas verständlich zu machen, dass er vom Grundgehalt 3/30 Tage kürzen soll und das bitte automatisch ausrechnen soll? Bei Stundenlohnempfängern ist das kein Problem, bei Gehältern auch nicht. Aber da er ein Mix aus beidem hat, stellt sich das für mich in Lodas gerade schwierig dar, das einzupflegen. 

 

Wohlgemerkt, es geht um Urlaub und Feiertage gleichermaßen.

 

Für August bleibt mir wohl erstmal nichts anderes übrig als das manuell einzupflegen, aber wenn es eine einfachere Lösung gibt, dann gerne her mit Ideen!

 

Danke schon mal im Voraus.

pogo
Experte
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Grundsätzlich möchtest du aber doch nur das durchschnittliche Honorar der letzten 3 Monate zusätzlich abrechnen, das bei Urlaub und Feiertagen gezahlt werden muss.

Das Grundgehalt ändert sich ja nicht bei diesen Tagen.

 

Also würde ich es so einrichten, dass nur dieses Honorar zusätzlich aufgeführt wird und du eben nicht das Grundgehalt kürzt und dann pro Urlaubstag das Grundgehalt+Honorar als Urlaubsentgelt abrechnest.

 

Das wäre jedenfalls ein kleineres Problem, da in den DSP nur das Honorar und ausgezahlte durchschnittliche Honorar muss (und was sonst evtl. noch da mit rein muss).

 

Und wenn das eh schon vorhanden ist, umso besser.

 

 

Automatisch geht da übrigens gar nichts.

Also entweder alles per Hand jeden Monat oder wie oben beschrieben.

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lohnexperte
Meister
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Hallo,

 

das ist eine Herausforderung, die Sie wahrscheinlich am besten über eine Exceltabelle lösen, die Ihnen bei der individuellen Berechnung hilft. Um wieviele Mitarbeiter handelt es sich denn?

 

VG

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hexhex
Fortgeschrittener
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Geht es darum, das Urlaubs-/Krankheitsentgelt separat auszuweisen (also anteiliges Gehalt + Honorar)? Oder geht es nur darum, dass für Urlaubs-/Krankheitstage das durchschnittliche Honorar ebenfalls zusätzlich zum laufenden Gehalt ausgezahlt werden soll?

 

Wenn letzteres, kann man das Gehalt ja unangetastet lassen und das fortzuzahlende Honorar analog wie bei SFN-Zuschlägen automatisch berechnen lassen.

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Toffi-Fee
Aufsteiger
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Also so wie ich es verstanden habe (bin ja kein Rechtsanwalt, der weiß es ja besser als ich), soll Urlaub und Feiertage separat auf der Abrechnung ausgewiesen werden und dafür das Gehalt anteilig gekürzt werden.

Mit dem Ausweis der Urlaubs- und Feiertage selbst habe ich kein Problem, das geht ja über den Durchschnittspeicher und den Bearbeitungsschlüssel "Tage für Lohnabrechnung" (glaube Nr. 10 müsste das sein) relativ einfach. 

Nur die Kürzung des Gehaltes ist ein Problem. Aber wenn es keine andere Lösung gibt, dann muss es wohl über die Exceltabelle gehen. Habe auch versucht, diverse BS mit Minustagen einzugeben, aber entweder wird das Minus nicht akzeptiert oder die Lohnart darf nicht mehr abgerechnet werden (zuletzt 2010, warum löscht man diese alten Dinger dann nicht??🙄)

 

Es geht hierbei um 7 Mitarbeiter. Hält sich also noch in Grenzen. Trotzdem muss ich mir ja keinen unnötigen Aufwand machen, wenn es auch einfacher geht. Aber in diesem Fall wohl nicht.

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lohnhilfe
Meister
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Der RA weiß es sicherlich nicht besser. Die tun nur gern so... Gehälter werden immer normal weiter gezahlt, nur bei Stundenlöhnern wird es über die Lohnarten (Stundenlohn für geleistete Stunden/Feiertagslohnfortzahlung/Urlaubslohnfortzahlung/Krankheitslohnfortzahlung) differenziert dargestellt.

 

Was aber zusätzlich aufgeführt werden muss, ist die Durchschnittsberechnung für sonstige laufende leistungsabhängige Bezüge, wie Sonn/Feiertags/Nacht-Zuschläge, Provisionen und ähnliches. Für diese muss bei Urlaub oder Krankheit ein entsprechender Tagesdurchschnitt als zusätzliches Lohnfortzahlungsentgelt errechnet und gezahlt werden. Und dafür gibt es im Datev-Hilfecenter auch entsprechende Hilfedokumente, wie man das in Lodas einrichtet und abrechnet.

LG
VM
Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 7 von 7
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Wie die anderen geschrieben haben, würde ich da gar nichts vom Gehalt kürzen.

Der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet und ein Gehaltsempfänger erhält kein Urlaubsgehalt, Krankengehalt usw. 

Es ist einfach Gehalt was in einer Summe ausgewiesen wird. 

Dem RA geht es nur darum das die Zuschläge (Durchschnitt der letzten 3 Monate) bei Krankheit, Urlaub usw. extra ausgewiesen sind und zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt werden.

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letzte Antwort am 25.08.2026 10:35:33 von Claudia-
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