Hallo zusammen,
ich habe in LODAS die Fehlzeit Quarantäne vom 06.10. - 12.10.20 für einen Gehaltsempfänger abgerechnet. Da der § 616 B bei uns nicht ausgeschlossen ist, habe ich die ersten drei Tage "bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne" eingegeben, dann für den 09.10. und den 12.10. "Entschädigungszahlung wegen Quarantäne". Auf der Lohnabrechnung wird das Gehalt in Höhe von 3.450,00 € nun um 115,00 € gekürzt (3.450,00/30 Tage). D. h. es wurde hier nur ein Arbeitstag berücksichtigt? Auf der Auswertung 447 stehen 2 SV-Tage, aber ein Brutto-Ausfall von 115,00 €. Kann das richtig sein? Der Arbeitnehmer ist mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38 Std/Woche (Mo-Fr. 7,6 Std) erfasst.
Eine weitere Frage: Wie gehe ich vor, wenn die zuständige Behörde nach Kalendertagen abrechnet und als Brutto-Wert einen Durchschnitt der letzten drei Lohnabrechnungen zugrunde legt? Ich bekomme nie die Summe erstattet, die auf der Auswertung 447 steht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Bei der Kürzung der Fehltage wird immer ein Tag weniger gerechnet. Ich habe Fehlzeiten vom 12.10. - 16.10. und 19.10.-19.10 erfasst = 6 Tage (diese stehen auch auf der Auswertung 447) gekürzt werden aber nur 5/30 vom Festlohn. Zum Testen habe ich dann folgende Fehlzeiten erfasst: 12.10.-16.10. und 19.10.-23.10. = 10 Tage. Jetzt wird der Festlohn um 9/30 gekürzt. Kann ich irgendwo etwas falsch geschlüsselt haben? Wer hat noch dieses Problem?
Hallo,
Ihr müsst hier die Kürzungsformel kontrollieren, da der Oktober 31 Tage hat und der Teiler nur 30 ist bleibt immer ein Tag unberücksichtigt. Wenn ihr den Teiler 31 nimmt kommt ihr auf die richtigen Ergebnisse.
Die Einstellung findet ihr sowohl auf der Mandantenebene wie auch auf der Personalebene unter den Arbeitszeiten bei der wöchentlichen Arbeitszeit.
Gruß
Hallo,
die Kürzung der Festbezüge hängt von der Umrechnungsformel ab, die unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regemäßige Arbeitszeit bzw. Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit hinterlegt ist.
Auf diese Formel wird bei Teilmonatsberechnungen immer zurückgegriffen, unabhängig von der geschlüsselten Fehlzeit.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe die Umrechnungsformel auf "zu bez. Kalendertage/tats. Tage Monat" geändert, jetzt passt alles.
Nur nochmal zur Sicherheit die Frage: Auch bei Gehaltsempfängern werden grundsätzlich nur Arbeitstage als Fehlzeit eingetragen (ohne WE), obwohl die Behörde Kalendertage erstattet? Dadurch entstehen dann Differenzen zwischen Forderung und Erstattung, die dann in der Fibu über betriebl. Erträge/Aufwendungen verbucht werden?
Hallo,
ich habe das Problem auch bei LuG.
Unter Mandantendaten habe ich als feste Anzahl Tage 21,67 eingegeben.
Kann ich auch irgendwo " zu bez. Kalendertage/tats. Tage Monat" eingeben?
Wenn ja, wo?
Danke.
Hallo,
bitte beachten Sie hierzu diesen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
die Beiträge habe ich gelesen, hilft mir aber nicht wirklich weiter.
Im Kalender habe ich nur die reinen Arbeitstage erfasst. Trotzdem
wird in der Abrechnung (LA3600/5600) 1 Tag zuwenig berücksichtigt.
Das dieses an den 31 Tagen im Oktober liegt, weiss ich, aber wo muss
ich was in LuG ändern, um den Oktober zu korrigieren bzw. um für alle
Monate mit 31 Tage dieses Problem nicht mehr zu bekommen?
Moin,
ich habe folgendes, für Schleswig-Holstein gefunden:
https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html
Beispiel: Der Arbeitnehmer verdient monatlich 2.000 € brutto und wurde vom 15.06 bis 29.06 in Quarantäne gesetzt. Er befand sich daher im Juni an 15 Kalendertagen in Quarantäne. Damit entfiel 50% seiner Arbeitszeit (entfallene Arbeitszeit = 15 Kalendertage in Quarantäne/30 Kalendertage im Juni). Der Verdienstausfall (brutto) beträgt somit 1000 € (50% x 2.000 €). Er ist in netto umzuwandeln und als Nettoverdienstausfall vollständig erstattungsfähig.
Hilft das weiter?
Viele neblige Grüße.
Hallo,
Sie können auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter oder in den Personaldaten falls von den Mandantendaten abweichend unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten eine Umrechnungsformel hinterlegen.
Beachten Sie bitte folgendes, wenn Sie im Programm auf der Mandantenebene "feste Tage" hinterlegt haben.
Feste Arbeitszeiten werden gemäß Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen für die Teilmonatsberechnung herangezogen, wenn Sie im Arbeitsbereich Abrechnungsparameter auf Mandantenebene unter Erfassen | Mandantendaten | Abrechnungsparameter folgende Einträge erfasst haben:
Feld Ausfall von vollen Tagen:
Betrag * zu bezahl. Arbeitstage / feste Tage oder Betrag * zu bezahlende Stunden / feste Stunden.
Feld Ausfall von Stunden:
Betrag - (Betrag / feste Stunden * Fehlstunden) oder Betrag * zu bezahlende Stunden / feste Stunden.
Weitere Informationen zur Teilmonatsberechnung finden Sie in unserem Info Dokument 9226156 Abrechnungsparameter sowie Info Dokument 9225684 Regelmäßige/Feste Arbeitzeiten.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG
danke sehr