Guten Morgen!
Bis gestern hat LODAS sowohl in den Probeabrechnungen und auch in den Endabrechnungen im Fehlerprotokoll alle Arbeitnehmer aufgelistet, die für die Ermittlung des EPP-Betrages für die Lohnsteueranmeldung berücksichtigt wurden.
Heute finde ich diese Auflistung nicht mehr. Wurde da was geändert?
Das würde für mich bedeuten, daß ich jetzt die Erstattung quasi blind beantrage mit der Abrechnung und dann ggf. manuell nacharbeiten muß. Es ist ja sonst nirgendwo ersichtlich, welche Leute bzw. wie hoch der beantragte Gesamtbetrag ist.
Es bleibt mir im Vorfeld also jetzt nur die "kostenpflichtige" Abrechnungsvorschau?
Kann das noch jemand bestätigen? Ich habe mehrere Mandanten vorhin abgerechnet bzw. probegerechnet - und bei allen fehlt diese wichtige Info.
Gruß
E.H.
Ja, die Liste fehlt.
Vielleicht werden sie berücksichtigt, vielleicht nicht. Wer weiß...
Moin,
für alle Abrechnungen ab dem 01.09.2022 müssen Neueinstellungen zum 01.09.2022 über die Nebenbuchführung erfasst werden.
Vermutlich ist in dem Zusammenhang die Liste der vorhandenen Mitarbeiter, für die die EPP berücksichtigt wird, gleich mit weggefallen...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Gestern war die Liste noch da.
Es muss also über Nacht eine Änderung einen Fehler im Rechenzentrum gegeben haben.
Dadurch ist doch jetzt absolut unklar, ob im Rechenzentrum die EPP überhaupt noch korrekt verarbeitet wird.
Ja klar, man sieht es, wenn die Auswertungen zurück sind. Aber hat man Lust auf so einen Blindflug und nachfolgende Wiederholungen, falls es doch nicht so klappt, wie es soll?
Da wäre sogar besser gewesen, wenn generell im Hinweisprotokoll nur die Fälle aufgeführt worden wären, die wirklich zu prüfen sind und sonst gar nichts. Man hätte einfach den Einstellungen im Brennpunkt vertraut.
Guten Tag Herr Lutz!
Die erforderliche Erfassung über die Nebenbuchführung ist mir bekannt.
Es wäre trotzdem hilfreich, wenn man in der Probeabrechnung irgendwo einen Hinweis hätte, welche ANs für die Berechnung der EPP tatsächlich herangezogen werden.
So eine Abrechnung ins Blaue hinein halt ich für gefährlich und fehleranfällig.
Vor allem könnte DATEV ja wenigstens irgendwo solche Änderungen mal bekannt geben. Zumal ich mir die Frage stelle, warum DATEV dort immer noch herumwerkelt. Die Abrechnungsprozedur ist aktuell in vollem Gange und neben den vielen Erläuterungen an die Mandanten habe ich weder Zeit und Lust, täglich drei mal zu prüfen ob DATEV etwas an der Abrechnungssystematik geändert hat. Vor allem, weil das Thema EPP sich in den meisten Fällen spätestens im nächsten Monat erledigt hat. Vorausgesetzt, ich muß die ganzen Lohnsteueranmeldungen nicht von Hand (so richtig schön über die Elster) korrigieren weil ich im Vorfeld nicht sehen konnte was DATEV da im Rechenzentrum für die Erstanmeldung heranzieht oder nicht.
Könnte sich dazu bitte mal jemand von DATEV äußern?
Danke für nichts
E.H.
@ennoh schrieb:
Die erforderliche Erfassung über die Nebenbuchführung ist mir bekannt.
Es wäre trotzdem hilfreich, wenn man in der Probeabrechnung irgendwo einen Hinweis hätte, welche ANs für die Berechnung der EPP tatsächlich herangezogen werden.
So eine Abrechnung ins Blaue hinein halt ich für gefährlich und fehleranfällig.
Vor allem könnte DATEV ja wenigstens irgendwo solche Änderungen mal bekannt geben.
Da bin ich völlig Ihrer Meinung. Es ist nicht so, dass ich das alles toll finde...
Hallo,
das ist ja wirklich total doof. Ich sitze hier gerade an einem Lohn mit über 200 AN - da ist so ein Blindflug richtig prickelnd, zumal etliche Bestätigungen auch noch fehlen. Bleibt nur die volle Gönnung mit Abrechnungsvorschau, um wenigstens mal einen Blick zu erhaschen auf das, was hoffentlich kommt.
Hallo E.H.,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
Leider musste die Auflistung der Personalnummern in dem Hinweis zur Energiepreispauschale entfernt werden, da dies bei großen Mandanten zu Problemen im Rechenzentrum führte.
Wenn Sie LODAS comfort nutzen, können Sie im Daten-Analyse-System Personalwirtschaft unter Personalwirtschaft | RZ-Lohn | Allgemein die neue Standardauswertung Prüfhilfe - Energiepreispauschale (EPP) abrufen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument 1024623 - Energiepreispauschale in LODAS abrechnen in Abschnitt Prüfhilfe Energiepreispauschale.
Hallo Frau Frohmeyer,
gibt es diese Prüfliste auch für Lohn und Gehalt ?
Grüße D. Strochal
Hallo,
aktuell ist es im Daten-Analyse-System für Lohn und Gehalt nicht möglich eine Prüfhilfe Energiepreispauschale analog LODAS auszugeben.
Wir nehmen dies gerne als Wunsch auf.
Um eine individuelle Auswertung in Daten-Analyse-System nach Ihren Anforderungen zu erstellen, wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.