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Erste DRV Prüfung Nachzahlung

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letzte Antwort am 27.05.2026 09:57:03 von Claudia-
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aw24
Beginner
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Hallo, wir hatten die DRV-Prüfung. Das ist meine erste Prüfung und bin etwas überfordert. Jetzt soll ich sechs Mitarbeiter korrigieren. Die Dame von der DRV meinte, ich soll den Übergangsbereich „durchleuchten“. Was ist damit genau gemeint? Wie ändere ich das bei den jeweiligen Mitarbeitern?

Außerdem soll ich dann die DÜ-Meldung über das SV-Meldeportal versenden. Berechnet DATEV den Übergangsbereich automatisch? Und bekommt der Mitarbeiter den Betrag mit der nächsten Abrechnung automatisch netto gutgeschrieben? die Zahlung geht bis 2023 zurück. 

jjunker
Allwissender
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Nachricht 2 von 13
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Guten Morgen @aw24 ,

 

- Lodas oder Lohn & Gehalt?

- bei allen 6 Mitarbeitern der gleiche Fehler?

-

-

-

 

kurz um Ihnen weiterhelfen zu können braucht es mehr als den panischen Hilfeschrei.

 

Wie ich meiner Tochter immer sage. "Berichte mir strukturiert von deinem Problem, dann kann ich dir auch helfen."

https://youtu.be/1hBVqgxA_Cg?is=YjY7xP181hKIKdt8
CVolz
Erfahrener
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Guten Morgen,

 

als erstes würde ich empfehlen, die eigenen Abrechnungskenntnisse dringend zu schulen. Denn offensichtlich gibt es hier erhebliche Defizite und Lohn ist nichts, was man mal so nebenbei machen sollte. 

 

Ich gehe davon aus, dass der Übergangsbereich nicht beachtet wurde. Die SV-Beiträge berechnet Datev im Übergangsbereich zwar automatisch korrekt, man muss dem Programm aber mitteilen, dass es sich um einen Midijob handelt. Das ist bei einem vereinbarten Entgelt größer 603 und kleiner 2000 Euro der Fall und auch  nur, wenn es kein weiteres sv-pflichtiges Einkommen bei einem anderen AG gibt.

 

Das beantwortet jetzt nicht die eigentlichen Fragen, aber das im Detail zu erläutern, würde für mich persönlich den Rahmen sprengen, aber vielleicht möchte wer anders hier helfen. 

aw24
Beginner
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Ja das Stimmt. Ich Arbeite mit Datev Lohn und Gehalt.
Und ja bei alle 6 Mitarbeiter ist der gleiche Fehler. Alle 6 Mitarbeiter sind Teilzeitkräfte. 

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rschoepe
Experte
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Einmal posten reicht übrigens: DRV Prüfung Nachzahlung 😉

Du kannst Postings auch nachträglich noch editieren.

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aw24
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Nachricht 6 von 13
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Hi, 
ich mache das noch nicht lange. Wir hatten eine Mitarbeiterin gehabt die das gemacht hat. Nun ist sie in die Rente gegangen und ich bin dabei das alles zu übernehmen. Also ja ich habe noch nicht so viel Erfahrung was Lohn und Gehalt angeht. Ich weiß nur das wir die Betriebsprüfung haben und ich soll das jetzt irgendwie machen. Es wäre einfach nur sehr nett wenn man mir hierbei etwas helfen könnte. 

Was ich sagen kann ist, das alle 6 Mitarbeiter immer unter 2000 Euro waren. Heißt das jetzt für mich ich soll den Hacken bei Midijob berechnen einmachen??? Damit das beim nächsten mal keine Probleme gibt? 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 7 von 13
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Da jetzt die Prüfung war, war sicherlich Prüfungszeitraum 2022 - 2025. Also ist eine Lohnabrechnungskorrektur 2025 ausgeschlossen, da die Beiträge bereits durch die DRV korrigiert und erstattet werden.

 

Für 2026 müssen die Arbeitnehmer als Midijob geschlüsselt werden.

 

Bei Lohn+Gehalt bin ich raus. Es muss auf jeden Fall rückwirkend ab 01/26 geändert werden.

 

Das Fehler- und Hinweisprotokoll (bei Lodas) teilt einen immer mit, wenn das Entgelt unter 2.000 € liegt und ggf. genau die Midijobregelung anzuwenden ist.

 

Es ist nicht nur wichtig, die Grundlagen der Lohnbuchhaltung zu verstehen (und der Midijob ist einfaches Grundlage-Wissen), sondern auch aktiv gerade solche Hinweismeldungen zu beachten und entsprechend festzustellen, ob eine Handlung notwendig ist (Haken setzen) oder eine Ausnahme vorliegt (z. B. einmalig unbezahlter 2wöchigen Urlaub) und eben nicht gehandelt werden darf.

 

Bei der Verwendung von Lodas erhält man von der DRV die Rückmeldungen für die "automatischen" Korrekturen der SV-Meldungen. Ich weiß nicht, ob dies auch für L+G gilt!

cro
Experte
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Nachricht 8 von 13
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@aw24  schrieb:

Hallo, wir hatten die DRV-Prüfung. Das ist meine erste Prüfung und bin etwas überfordert. Jetzt soll ich sechs Mitarbeiter korrigieren. Die Dame von der DRV meinte, ich soll den Übergangsbereich „durchleuchten“. Was ist damit genau gemeint? Wie ändere ich das bei den jeweiligen Mitarbeitern?

Außerdem soll ich dann die DÜ-Meldung über das SV-Meldeportal versenden. Berechnet DATEV den Übergangsbereich automatisch? Und bekommt der Mitarbeiter den Betrag mit der nächsten Abrechnung automatisch netto gutgeschrieben? die Zahlung geht bis 2023 zurück. 


Sorry, das ist aber wirklich sehr unerfahren. Sie müssen individuelle Hilfe bekommen. Vom Chef oder StB.

 

1. Ist Ihr Unternehmen beim SV-Meldeportal registriert? Chef oder StB fragen. Dann gelingt das recht gut mit den  Meldungen.

 

2. Dann müssen Sie hier nachschauen i.S. DEÜV und BP-Bericht: DATEV Digitale Meldekorrektur

 

3. Welcher Zeitraum ist betroffen. Auszahlungen an Beschäftigte gibt es nicht.

 

4. Der BP-Bericht gibt eigentlich recht gute Erklärungen was mit dem Übergangsbereich/der Gleitzone/dem Midijob gemeint ist. Wenn Sie den nachberechnen müssen, geht das über DATEV max. 1 Jahr rückwärts.

aw24
Beginner
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Nachricht 9 von 13
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Ja leider kennt sich hier keiner aus. 
Aber SV Meldeportal haben wir. 
Die DRV hat mir schon die Unterlagen gesendet wer was bekommt. Also soll ich das jetzt für 2023 bis 2025 bei SV Meldeportal ändern damit die DRV das bekommt? 


CVolz
Erfahrener
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Nachricht 10 von 13
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Ja leider kennt sich hier keiner aus. 

 

Dann würde ich empfehlen, den Lohn entweder an einen Steuerberater outzusourcen oder aber zu schauen, ob es einen Steuerberater gibt, der das ganze temporär begleiten und Sie anleiten kann.

rschoepe
Experte
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Nachricht 11 von 13
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@aw24  schrieb:

ich bin dabei das alles zu übernehmen. Also ja ich habe noch nicht so viel Erfahrung was Lohn und Gehalt angeht.


Lass dir das Lernvideo-Paket DATEV Lohn und Gehalt - Lohnabrechnung für Neuanwender oder besser noch das Präsenzseminar buchen. Falls du noch gar keine Erfahrungen in dem Bereich hast, schicken wir unsere Azubis und Quereinsteiger außerdem zum Seminar Lohnabrechnung verstehen - Einstieg mit manueller Berechnung.

Ja, das kostet erstmal Geld, kommt die Firma/Kanzlei am Ende aber deutlich günstiger, als wenn du dich einfach rein wurschtelst und teure Fehler machst. 😉

lohnexperte
Meister
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Hallo @aw24 ,

 

gut, dass Sie den Weg in diese Community gefunden haben! Hier wird Ihnen geholfen, auch wenn es (vorerst) nur mit guten Ratschlägen zu eigener Fortbildung und Einbeziehung Fachkundiger ist. 

 

Wäre es ein Weg, die in Rente gegangene Mitarbeiterin (als Minijobber) wieder an Bord zu holen, damit eine Übergabe erfolgen kann?

 

Offensichtlich hatte aber auch diese ehemalige Mitarbeiterin nicht alle Aspekte auf dem Schirm; sonst wäre es nicht zu einer Korrektur bzgl. des Übergangsbereiches gekommen.

 

Prüfungen mit Nachforderungen / Erstattungen sind für einen absoluten Anfänger nicht schön. (Auch Ärzte - so zumindest meine Kenntnis - lernen im Medizinstudium auch erst jahrelang den gesunden Menschen kennen, bevor sie sich den Krankheiten widmen).

 

DATEV bietet Seminare für Einsteiger an; die Krankenkassen haben Webinare zu verschiedenen Themen, die regelmäßige Lektüre von summs summarum ist ebenfalls hilfreich für den aktuellen Überblick relevanter Themen.

 

Wenn Sie an der Lohn- und Gehaltsabrechnung Interesse haben. müssen Sie sich unbedingt aus- und fortbilden. Auch aus Fairness den abzurechnenden Mitarbeitern gegegüber ist es unabdingbar, dass entsprechende Fachkunde beim Entgeltabrechner besteht. Wieviele Mitarbeiter rechnen Sie denn ab?

 

Lassen Sie sich nicht entmutigen, aber im allseitigen Interesse (Ihrem eigenen, dem Ihres Arbeitgebers und dem der abzurechnenden Mitarbeiter) ist dringend ein gewisses Maß an Fachkenntnis notwendig!

 

Viele Grüße und einen schönen Tag! 

 

Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 13 von 13
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Also über das SV-Meldeportal kannst du nun einmal alle DEÜV Meldungen (Jahresmeldungen) der Mitarbeiter wo wie sie falsch abgegeben worden sind eintragen und den Haken bei Storno setzen. Damit werden die falschen Meldungen storniert.

Anschließend musst du für jedes Jahr und jeden Mitarbeiter die gleichen Meldungen mit den korrigierten Werten als Midijob wieder abgeben.

 

Eventuell bekommst du die Korrekturen auch mit DATEV Digitale Meldekorrektur übermittelt und kannst dort die Korrekturen versenden. 

 

Das zu wenig ausgezahlte Netto beim Arbeitnehmer kannst du einfach als eigenen angelegten Nettobezug (z.Bsp.: Nachzahlung aus BP) beim Mitarbeiter in 2026 erfassen.

 

Wichtig: Bitte gib auch der Buchhaltung Bescheid, damit diese die Forderung Krankenkasse und Verbindlichkeit Mitarbeiter korrekt verbuchen. 

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letzte Antwort am 27.05.2026 09:57:03 von Claudia-
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