Hallo guten Morgen,
ich finde im Lex oder Datev Hilfe keine Muterabrechnung, wegen der EPP.
Im Büro haben wir 2 verschieden Darstellungen und sind am diskutieren🤔
1) die EPP bei einem Minijobber wird wie folgt ausgewiesen ST/SV/GBP steht wie folgt nichts/F/J (siehe unten Datei/Anhang)
2) " ST/SV/GBP steht wie folgt P /F/J
was ist nun richtig?
Muss unter "Steuern" beim Minijobber, der einen Anspruch hat jetzt "Hauptarbeitgeber" geschlüsselt werden, damit auch keine 2% Pauschaltsteuer anfällt
(Hinweis: bei den fest Beschäftigten steht: nichts/F/J)
Bitte um ggf eine Probeabrechnung und Erläuterung, wie die Darstellung sein muss!
Herzlichen Dank für die Hilfe
Lieben Gruß
Erika Kettinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo an alle
es hat doch bestimmt schon jemand den September abgerechnet und kann mir sagen, wie die Lohnabrechnung auszusehen hat?
Vielen Dank
VG
Ich habe schon mehrere Mandanten fertig.
Energiepauschale 300 € im Brutto. Steuerpflichtig/SVfrei.
Bei den monatlichen Lohnsteueranmeldern. Ganz unspektakulär.
Wenn der Mitarbeiter als anspruchsberechtigt geschlüsselt ist natürlich Sonst alles wie bisher. Oder was meinen Sie?
Hallo
vielen Dank
Was ich wissen möchte was rechts steht:
ST SV GB = ?
VG
Das weiß ich gerade nicht genau. Auf jeden Fall ist es ja Sv frei. Bin nicht mehr im Office um nachzusehen
Zum Eingangspost : wir haben alle Minijobber bei der Lohnsteuer auf „keine Angabe“ geschlüsselt. Und Pauschalsteuer natürlich
so haben wir es auch gemacht.
Könnten Sie morgen kurz nachsehen und mir nochmal schreiben 🙂?
Ich habe gerade mal eine Probeabrechnung mit EPP gemacht:
Bei den Mitarbeitern mit ELStAM-Merkmalen (StKl. I-V): S - F - J
Bei den geringfügig Beschäftigten mit Pauschalsteuer: leer - F - J
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank
leer? Sie haben in der Steuer "keine Angaben" nicht Nebenarbeitgeber...was haben Sie noch geändert...
Wie gesagt, wir haben wie geschildert 2 verschiedene Angaben🙄
@lorenz-keck schrieb:Hallo Herr Lutz,
vielen Dank
leer? Sie haben in der Steuer "keine Angaben" nicht Nebenarbeitgeber...was haben Sie noch geändert...
Wie gesagt, wir haben wie geschildert 2 verschiedene Angaben🙄
Ich habe in den Steuerangaben "keine Angabe". Nebenarbeitgeber wäre ja Abrechnung nach Steuerklasse VI.
Ansonsten habe ich zu den bisherigen Abrechnungen (außer den Anspruch der EPP auf "Ja" zu ändern) nichts geändert.
AN-Typ ist 4 oder 5, Pauschalsteuer berechnen: 2 Prozent
Also nichts Besonderes für eine Abrechnung eines GFBlers.
Herzlichen Dank
dann gebe ich das mal so weiter und die Kollegin muss auf die Suche gehen, woran das liegt.
Vielen Dank
Man muss bei den Minijobbern nichts ändern.
Nur mit Nachweis im Brennpunkt auf „ja“ schlüsseln.
Also kein großer Aufwand
Nebenarbeitgeber wäre Steuerklasse 6 - also falsch
Wie Herr Lutz ja auch schreibt.
ICH BEDANKE MICH BEI IHNEN BEIDEN 🙂
*geändert - erledigt - zu spät gesehen*
Hallo Herr Lutz,
- meine Lohnabrechnungen Minijob lautet wie Ihre Abrechnung: leer - F - J
- bei meiner Kollegin P - P - J
die Abrechnungsvorschau Beitragsnachweis ist richtig, es wird die EPP nicht mit 2% belastet.
Finde den Fehler?
Die Personaldaten Minijob gleich wie bei mir - warum P - P - J ??????
Guten Morgen,
bei mir steht das auch so (leer - F- J), jedoch bei meiner Kollegin P/F/J?
Die Personalstammdaten gleich wie bei mir. Auch nichts anderes gemacht lt. Datev Dok.
Verstehen wir nicht 🤔
Finde den Fehler?
Viele Grüße
Haben Sie mal die Schlüsselung der Lohnart verglichen ob das was unterschiedliches geschlüsselt ist was eventuell Auswirkung darauf hätte.
Die Lohnart 799 ist vorbelegt. Diese wurde angelegt und nichts geändert. Da hatte ich auch schon daran gedacht
Hallo,
handelt es sich bei Ihrem Mandanten um einen Baulohnmandant? - Hier gab es leider einen Andruckfehler auf der B/N-Abrechnung.
Wenn es sich nicht um ein Baulohnmandat handelt, prüfen Sie bitte den Arbeitnehmertyp unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit. Ist hier vielleicht der Eintrag 0 oder 1 gewählt?
Hallo,
wir hatten das gleiche Problem. Bei uns war im Personalstamm bei dem betreffenden Mitarbeiter (Schnellerfassung-Beschäftigung-Arbeitnehmertyp) statt geringfügige Beschäftigung(4) - Angestellter(1) geschlüsselt. Dadurch hat er bei der Schlüsselung auf der Abrechnung folgendes gemacht: St - P; SV - F; GB - J. Ist vielleicht eine kleine Hilfe.
Viele Grüße