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Energiepreispauschale Musterabrechnung bei Minijobbern und feste Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 21.09.2022 16:26:51 von gebhardt1
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lorenz-keck
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Hallo guten Morgen,

 

ich finde im Lex oder Datev Hilfe keine Muterabrechnung, wegen der EPP.

Im Büro haben wir 2 verschieden Darstellungen und sind am diskutieren🤔

 

1) die EPP bei einem Minijobber wird wie folgt ausgewiesen  ST/SV/GBP  steht wie folgt   nichts/F/J                                       (siehe unten Datei/Anhang)

 

2)   "                                                                                           ST/SV/GBP  steht wie folgt     P     /F/J

 

was ist nun richtig? 

Muss unter "Steuern" beim Minijobber, der einen Anspruch hat jetzt "Hauptarbeitgeber" geschlüsselt werden, damit auch keine 2% Pauschaltsteuer anfällt

(Hinweis: bei den fest Beschäftigten steht:   nichts/F/J)

 

Bitte um ggf eine Probeabrechnung und Erläuterung, wie die Darstellung sein muss!

Herzlichen Dank für die Hilfe

 

Lieben Gruß

Erika Kettinger 

 

lorenz-keck
Einsteiger
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Hallo an alle  

 

es hat doch bestimmt schon jemand den September abgerechnet und kann mir sagen, wie die Lohnabrechnung auszusehen hat? 

 

Vielen Dank

 

VG

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FrauSmith
Aufsteiger
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Ich habe schon mehrere Mandanten fertig. 


Energiepauschale 300 € im Brutto. Steuerpflichtig/SVfrei.

Bei den monatlichen Lohnsteueranmeldern. Ganz unspektakulär.


Wenn der Mitarbeiter als anspruchsberechtigt geschlüsselt ist natürlich Sonst alles wie bisher. Oder was meinen Sie?

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lorenz-keck
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Hallo 

 

vielen Dank

Was ich wissen möchte was rechts steht: 

ST  SV GB  =  ?   

 

 

VG

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FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 20
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Das weiß ich gerade nicht genau. Auf jeden Fall ist es ja Sv frei. Bin nicht mehr im Office um nachzusehen

 

Zum Eingangspost : wir haben alle Minijobber bei der Lohnsteuer auf „keine Angabe“ geschlüsselt. Und Pauschalsteuer natürlich 

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lorenz-keck
Einsteiger
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so haben wir es auch gemacht. 

Könnten Sie morgen kurz nachsehen und mir nochmal schreiben  🙂?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich habe gerade mal eine Probeabrechnung mit EPP gemacht:

 

Bei den Mitarbeitern mit ELStAM-Merkmalen (StKl. I-V): S - F - J

Bei den geringfügig Beschäftigten mit Pauschalsteuer: leer - F - J

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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lorenz-keck
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank

 

leer? Sie haben in der Steuer "keine Angaben" nicht Nebenarbeitgeber...was haben Sie noch geändert...

Wie gesagt, wir haben wie geschildert 2 verschiedene Angaben🙄

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 20
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@lorenz-keck  schrieb:

Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank

 

leer? Sie haben in der Steuer "keine Angaben" nicht Nebenarbeitgeber...was haben Sie noch geändert...

Wie gesagt, wir haben wie geschildert 2 verschiedene Angaben🙄


Ich habe in den Steuerangaben "keine Angabe". Nebenarbeitgeber wäre ja Abrechnung nach Steuerklasse VI.

 

Ansonsten habe ich zu den bisherigen Abrechnungen (außer den Anspruch der EPP auf "Ja" zu ändern) nichts geändert.

 

AN-Typ ist 4 oder 5, Pauschalsteuer berechnen: 2 Prozent

 

Also nichts Besonderes für eine Abrechnung eines GFBlers.

 

 

lorenz-keck
Einsteiger
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Herzlichen Dank

 

dann gebe ich das mal so weiter und die Kollegin muss auf die Suche gehen, woran das liegt.   

 

Vielen Dank 

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FrauSmith
Aufsteiger
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Man muss bei den Minijobbern nichts ändern.

Nur mit Nachweis im Brennpunkt auf „ja“ schlüsseln.

Also kein großer Aufwand 

 

Nebenarbeitgeber wäre Steuerklasse 6 - also falsch 


Wie Herr Lutz ja auch schreibt.

 

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lorenz-keck
Einsteiger
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ICH BEDANKE MICH BEI IHNEN BEIDEN 🙂

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m_brunzendorf
Fachmann
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*geändert - erledigt - zu spät gesehen*

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lorenz-keck
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz, 

 

- meine Lohnabrechnungen Minijob lautet wie Ihre Abrechnung:   leer - F - J

- bei meiner Kollegin  P - P - J

 

die Abrechnungsvorschau Beitragsnachweis ist richtig, es wird die EPP nicht mit 2% belastet. 

 

Finde den Fehler?  

 

Die Personaldaten Minijob gleich wie bei mir - warum P - P - J  ??????

 

 

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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@lorenz-keck  bei mir sieht es bei den Minijobbern so aus:

 

_JuliaBorowski__0-1662653292153.png

 

_JuliaBorowski__0-1662653665325.png

 

lorenz-keck
Einsteiger
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Nachricht 16 von 20
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Guten Morgen,

 

bei mir steht das auch so  (leer - F- J), jedoch bei meiner Kollegin  P/F/J?

Die Personalstammdaten gleich wie bei mir. Auch nichts anderes gemacht lt. Datev Dok. 

 

Verstehen wir nicht  🤔

Finde den Fehler? 

 

Viele Grüße

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stephanramm
Einsteiger
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Haben Sie mal die Schlüsselung der Lohnart verglichen ob das was unterschiedliches geschlüsselt ist was eventuell Auswirkung darauf hätte.

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lorenz-keck
Einsteiger
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Die Lohnart 799 ist vorbelegt. Diese wurde angelegt und nichts geändert. Da hatte ich auch schon daran gedacht

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


handelt es sich bei Ihrem Mandanten um einen Baulohnmandant? - Hier gab es leider einen Andruckfehler auf der B/N-Abrechnung.


Wenn es sich nicht um ein Baulohnmandat handelt, prüfen Sie bitte den Arbeitnehmertyp unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit. Ist hier vielleicht der Eintrag 0 oder 1 gewählt?

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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gebhardt1
Beginner
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Hallo,

 

wir hatten das gleiche Problem. Bei uns war im Personalstamm bei dem betreffenden Mitarbeiter (Schnellerfassung-Beschäftigung-Arbeitnehmertyp) statt geringfügige Beschäftigung(4) - Angestellter(1) geschlüsselt. Dadurch hat er bei der Schlüsselung auf der Abrechnung folgendes gemacht: St - P; SV - F; GB - J. Ist vielleicht eine kleine Hilfe.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 21.09.2022 16:26:51 von gebhardt1
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