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Ende des Krankengeldbezugs abfragen

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letzte Antwort am 10.12.2025 08:22:41 von rschoepe
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theresa_roemer
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

heute im Jahreswechselseminar für LODAS bin ich über folgenden Abschnitt gestolpert:

 

Arbeitgeber übermitteln Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen aus systemgeprüften Programmen an die Datenannahmestellen der Krankenkassen. Die Datenannahmestellen leiten die Entgeltbescheinigungen an die unterschiedlichen Leistungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit) weiter. Die DATEV-Lohnabrechnungsprogramme unterstützen das elektronische Verfahren. Ab 2026 gilt eine neue Verfahrensbeschreibung im EEL-Verfahren, die folgende Änderungen beinhaltet:

  • Regelmäßige Übermittlung des Endes der Entgeltersatzleistung
    Die Übermittlung erfolgt unabhängig vom Träger der Leistung sowohl bei Kranken- und Kinder-
    krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangs- und Verletztengeld. Die Meldung an den Arbeit-
    geber erfolgt beim Fallabschluss, wenn mit der letzten Zahlung der Fall abgeschlossen wird. Dies
    gilt auch für Fälle, die bereits vor dem 01.01.2026 begonnen haben.
  • Die Möglichkeit zur aktiven Abfrage des Endes der Entgeltersatzleistung bleibt bestehen, weil
    ggf. keine Antwort erfolgt, keine Entgeltersatzleistung bezogen wurde oder der Leistungsfall
    noch nicht abgeschlossen werden konnte.

 

Den fett markierten Absatz verstehe ich so, dass ich bereits jetzt das Ende einer EEL abfragen kann. 

Geht das aus LODAS heraus? Ich kenne die Option nicht und finde auch kein Hilfedokument. 

Weiß jemand mehr?

 

Grüße,

Theresa

pogo
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Ja, die Möglichkeit gibt es schon....lange.... 🤔

sala
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Hallo Theresa,

 

ja das geht bei Lodas: Mitarbeiter öffnen - in der Leiste oben auf Mitarbeiter - Anforderung Ende Entgeltersatzleistung

 

Achtung: Die Anfrage über das Ende der Entgeltersatzleistung des Arbeitgebers darf bei dem Sozialversicherungsträger nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber diese Information benötigt, um eine Überzahlung von Arbeitsentgelt zu vermeiden oder um eine Meldung zur Sozialversicherung erstellen zu können.

theresa_roemer
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Ach herrje. 

Danke.

 

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pogo
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@sala  schrieb:

 

Achtung: Die Anfrage über das Ende der Entgeltersatzleistung des Arbeitgebers darf bei dem Sozialversicherungsträger nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber diese Information benötigt, um eine Überzahlung von Arbeitsentgelt zu vermeiden oder um eine Meldung zur Sozialversicherung erstellen zu können.


Überzahlungen will man ja IMMER vermeiden. 😁

 

Laut AOK kann (und sollte) man die Ende-EEL Abfrage immer machen, um auf weitere eAU-Abfragen während der Entgeltersatzleistung verzichten zu können.

https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_upload/medien-seminare/seminare/on-demand/2024-09-best-of-neuerungen-eau.pdf

 

Also zumindest bei der AOK kann man es lockerer sehen.

sala
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Das stimmt. Überzahlungen möchte niemand. 

Das Ende der EEL habe ich bisher immer rechtzeitig vom Mandanten erfahren. Ganz im Gegensatz zu den Krankmeldungen, die vorher zu berücksichtigen sind. Das bekommt man oft zu spät mitgeteilt und dann ist auf einmal der Arbeitnehmer eigentlich schon im Krankengeld....

theresa_roemer
Einsteiger
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Oh ja, die Abfrage der Vorerkrankungszeiten hat hier auch schon so manche Abrechnungskorrektur verursacht... 😓

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rschoepe
Experte
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Nachricht 8 von 8
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@pogo  schrieb:
Laut AOK kann (und sollte) man die Ende-EEL Abfrage immer machen, um auf weitere eAU-Abfragen während der Entgeltersatzleistung verzichten zu können.

Ich hab die Abfrage ein paar Mal gemacht, wenn das Ende des Krankengelds absehbar (aber eben noch nicht erfolgt) war, und es dann aufgegeben, weil von den Krankenkassen immer nur die Rückmeldung "laufender Bezug" kam. Mag sein, dass die AOK das (inzwischen) anders handhabt, aber sobald das Krankengeld läuft, frage ich ohnehin keine eAU mehr ab. Und ob die Mandanten selbst abfragen, ist mir egal.

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letzte Antwort am 10.12.2025 08:22:41 von rschoepe
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