Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, bei dem seit September 2023 in der Fehlzeit der Grund Ende Krankengeldbezug/Beginn Arbeitslosengeldbezug gespeichert ist.
Nun soll dieser Mitarbeiter im Dezember 2023 auch die Inflationsausgleichsprämie bekommen.
Eine Brutto/Netto-Abrechnung und auch eine NB ist aber aufgrund dieser Fehlzeit nicht möglich.
Hat jemand vielleicht eine Idee, wie man das Problem programmtechnisch lösen könnte?
Vielen Dank.
Hallo,
haben Sie die IAP über die Stammdaten erfasst oder über die Bewegungsdaten? Ggf. hilft eine Nachberechnung auf einen anderen Monat vor September 2023?
Viel Glück!
über die Bewegungsdaten
ich habe bereits auch eine NB vor 09/2023 erstellen wollen, klappt alles nicht
Einfach in den Bewegungsdaten eintragen, die daraufhin aufploppende Meldung mit einem Klick auf Nein ignorieren und dann klappt es auch problemlos.
Genau: " ... die daraufhin aufploppende Meldung mit einem Klick auf Nein ignorieren"
Diese Hemmschwelle gilt es zu überwinden ;-).
VG
Danke für die Antworten, aber leider ist das nicht die Lösung.
Nicht bei der Fehlzeit: Ende Krankengeldbezug / Beginn Arbeitslosengeldbezug.
Bei dieser Fehlzeit kommt immer der Hinweis: Für folgende AN konnte aus sonstigen Gründen keine Brutto/Netto-Abrechnung erstellt werden. Und Hinweis auf Dok. 1002816
Danke für die Unterstützung.
Leider das Ignorieren der Meldung mit Nein bringt nichts. Es kommt trotzdem die Meldung Brutto/Netto-Abrechnung nicht möglich.
Das muss mit diesem Fehlzeitgrung was zu tun haben, beim Krankengeldbezug usw. ist das alles kein Problem.
Das verstehe ich nicht so richtig, zwar wurde der Mitarbeiter im September mit dem Grund 30 bei der KK abgemeldet aber sein Arbeitsverhältnis besteht ja immer noch. Da kann ich ja kein Austrittsdatum bei ihm erfassen, um Einmalzahlungen abrechnen zu können.
???
Was passiert denn, wenn Sie einfach den Haken "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" setzen, auch wenn keine Austrittsdatum erfasst ist?
Und auch hier die folgende Hinweismeldung mit "Nein" beantworten.
Da passiert auch nichts. Ich habe den Hacken bei Abrechnung der Einmalbezüge nach Austritt gesetzt, den Hinweis darauf, dass der Hacken ohne Austrittsdatum nicht möglich ist, auch ingnoriert. Trotzdem wird keine Abrechnung erstellt.
... und wenn Sie einen Cent sv-pflichtige Einmalzahlung in den Bewegungsdaten erfassen; einmal mit Plus, einmal mit Minus.
... und dann noch die IAP in den Bewegungsdaten eintragen ... (quasi im Windschatten der sv-pflichtigen Einmalzahlung?)
???
@ew2019 schrieb:Leider das Ignorieren der Meldung mit Nein bringt nichts. Es kommt trotzdem die Meldung Brutto/Netto-Abrechnung nicht möglich.
Das muss mit diesem Fehlzeitgrung was zu tun haben, beim Krankengeldbezug usw. ist das alles kein Problem.
Bei mir lag doch dieselbe Fehlzeit vor. Sieht man ja im Bild.
Steht der Mitarbeiter vielleicht auf Vorwegabrechnung?
nein, ganz normale Abrechnung
Ich habe bis jetzt alle o.g. Vorschäge versucht und leider keine Abrechnung erstellen können.
einfach über Bewegungsdaten aktueller Monat erfasst und den Hinweis auf Unterbrechung ignoriert?
Bei mir klappt das irgendwie nicht. Aber wir haben doch den gleichen Fall, das verstehe ich jetzt überhaupt nicht
@ew2019 schrieb:Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, bei dem seit September 2023 in der Fehlzeit der Grund Ende Krankengeldbezug/Beginn Arbeitslosengeldbezug gespeichert ist.
Nun soll dieser Mitarbeiter im Dezember 2023 auch die Inflationsausgleichsprämie bekommen.
Eine Brutto/Netto-Abrechnung und auch eine NB ist aber aufgrund dieser Fehlzeit nicht möglich.............
Der ist also ausgesteuert=ausgeschieden. Ist es In LODAS evtl. auch so, dass für eine Nachberechnung der letzte Abr.-Monat hochgesetzt werden muss? Und sind alle Stammdaten ins RZ gesendet? Kenne nur LuG.
Klappt denn die Abrechnung, wenn du die Fehlzeit z.B. zum 15.12. beendest?
Ansonsten kann vielleicht doch nur DATEV weiterhelfen, auch wenn es bestimmt eine ganz simple Lösung gibt.
@cro schrieb:
@ew2019 schrieb:Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, bei dem seit September 2023 in der Fehlzeit der Grund Ende Krankengeldbezug/Beginn Arbeitslosengeldbezug gespeichert ist.
Nun soll dieser Mitarbeiter im Dezember 2023 auch die Inflationsausgleichsprämie bekommen.
Eine Brutto/Netto-Abrechnung und auch eine NB ist aber aufgrund dieser Fehlzeit nicht möglich.............
Der ist also ausgesteuert=ausgeschieden. Ist es In LODAS evtl. auch so, dass für eine Nachberechnung der letzte Abr.-Monat hochgesetzt werden muss? Kenne nur LuG.
Nein, so eine Funktion kennt LODAS nicht.
Hallo,
wir hatten neulich eine ähnliche Situation mit einem Mitarbeiter im Krankengeldbezug. Meine Kollegin hatte den auf Vorwegabrechnung gesetzt und vergessen wieder auf Erstabrechnung zu setzen. Da passierte auch erstmal nichts beim abrechnen der IAP. Datev hatte auch lange gesucht den Fehler zu finden. Vielleicht einfach mal kontrollieren. Vielleicht ist dass das Problem.
Viele Grüße Tanja
Hallo Tanja,
vielen Dank für deine Unterstützung.
Genau das war auch mein Fehler, damals wegen Ende Krankengeldbezug auf Vorwegabrechnung gesetzt, um sofort eine Arbeitsbescheinigung erstellen zu können und dann vergessen.
Aber jetzt Fehler gefunden und die Abrechnung ist da.
Nochmal vielen Dank an alle, die sofort helfen wollten.
LG
Eva
Hallo ew2019,
genau das hat Pogo bereits um 12.04 Uhr schon vermutet. 🙂
Viele Grüße
Sailor
ja, vollkommen richtig, nur ich habe das zuerst ausgeschlossen, da ich an dieser Stelle eigentlich nie was verändere