Hallo liebe Community,
ich stehe völlig auf dem Schlauch. Genau genommen hab ich zwei FRagen zum Thema Dienstwagen.
1. Die Mitarbeiterin bekommt einen Dienstwagen für Privatfahrten und Fahrten zur Tätigkeitsstätte. Privatfahrten 1% Regelung normal angelegt ist mir klar. Die Anlage für die Einzelbwertung ist mir auch klar, nur hatte ich noch keine Berührungspunkte in der Praxis bei der monatlichen Abrechung. Der MA muss ein Fahrtenbuch führen und die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte dokumentieren. Ändere ich dann monatlich vor der ABrechnung (wir rechnen zum 15. des Folgemonats ab) die Anzahl der tatsächlichen Fahrten? Und sind die Arbeitstage im Monat immer 15 unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Fahrten?
2. Eine MItarbeiterin mit Firmenwagen geht bald in MUtterschutz und Elternzeit. Während dieser Zeit darf sie ihren Firmenwagen weiter nutzen. Die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte sind dann sicherlich nicht mehr abzurechnen und nur noch der Haken bei Privatfahrten? Oder sehe ich das falsch.
1% des Bruttolistenrpeises entsprechen bei mir 344Euro, also über 50Euro. Die Lohnart 202 ist angelegt, Unter Fehlzeiten soll ich nun die weitergewährten AG Leistungen füllen einmal für Mutterschutz und einmal für den Zeitraum der Elternzeit, korrekt? Weitergewährt werden die 344Euro brutto, Vergleichsnettoentgelt habe ich mir aus dem letzten vollen MOnat gezogen, was ist dann die tägliche Netto Sozialleistung?
Ich rechne mit Lodas ab.
Danke für jede Form der Hilfe... steh glaub völlig auf dem schlauch nach den ganzen Corona Abrechnungen 😞
Hallo,
zu 1.:
Wie viele Tage für die Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst werden müssen, können wir rechtlich nicht beurteilen.
Nehmen Sie zur Klärung dieser Frage bitte Kontakt zum zuständigen Finanzamt auf.
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte finden Sie im Hilfedokument 5303259.
zu 2.:
Die tägliche Netto-Sozialleistung ist der Betrag, den der Mitarbeiter täglich von der Krankenkasse erhält.
Nach der Datenübermittlung der Entgeltbescheinigung meldet die Krankenkasse die Höhe der täglichen Netto-Sozialleistung elektronisch zurück, die automatisch in LODAS übernommen wird.
Diese und weitere Informationen zur weitergewährten Arbeitgeberleistung finden Sie im Hilfedokument 5303169.
Hallo Frau Mertel,
danke für Ihre Antwort. Durch die Abrechnung komme ich erst jetzt dazu mich tiefer damit zu beschäftigen.
zu 1: der Mitarbeiter meldet mir Anhand einer Liste unterschrieben die tatsächlichen Fahrten monatlich, also passe ich diese unten unter tatsächliche Fahrten monatlich an für die jeweilige Abrechnung. Das FA verweist auf die Dokumentation...
z 2: Danke für den Hinweis, der hilft mir schonmal. Nur für mich... ich setze nur die Privaten Fahrten als Geldwerten Vorteil an, nicht mehr die 1. Tätigkeitsstätte?
Ich fülle die jeweiligen Angaben für den Zeitraum Mutterschutz und Elternzeit aus? Muss ich sonst etwas beachten im Vorfeld?
Danke für Ihre Hilfe...
Ich hab mich jetzt nochmal mit dem Doument beschäftigt und zu Punkt 1 einen ziemlichen Hänger, Corona blockiert 😞
Der MA Will Einzelbewertung seine Fahrten, als bsp 10km täglich. Bruttolistenrpeis 34400Euro
Angaben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils:
Einfache Entfernung: 10km
Arbeitstage im Monat: ? muss hier wirklich 15 Arbeitstage rein wie laut Dokument? Dann werden Extra 45
Euro Whg/Arbeit pauschale Stuern gezogen und aufgeteilt wie laut Dokument
Einzelbewertung der tatsähclichen Fahrten zwischn Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Hier würde ich jetzt die 8 Fahrten eintragen und eventuell monatlch anpassen lau Fahrtenbuch
So weist die Abrechnung auf:
KFZ Nutzung: 344€
Whg/Arbeit 0,03%: 10,04€
Whg/Arbeit p. St. 45€
Ohne die Angabe der Arbeitstage im MOnat würden zusammen 55,04€ Whg/Arbeit 0,03% ausgewiesen werden.
Und wenn ich wie oben beschieben 15 Tage oben und 8 einzelne Fahrten angebe bekomme ich die Fehlermeldung, dass bei Pauschalverstuerung die Anzahl der Arbeitstage im MOnat gleich der Anzahl der Einzelfahrten sein müssen.
Tut mir leid, kann wirklich nicht mehr denken inmitten dieser ganzen Corona, Kurzarbeit, Quarantäne Abrechnungen 😞
HILFE
Hallo,
bei einer Einzelbewertung tragen Sie in der Gruppe Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Feld Anzahl Fahrten im Monat die tatsächlichen Arbeitstage ein.
Im Dokument waren hier als Beispiel 15 Tage angegeben.
zum dem 2. Fall:
Bei der weitergewährten Arbeitgeberleistung nehmen Sie hier -wie Sie schon vermuteten- nur den geldwerten Vorteil aus den Privatfahrten auf.
Die Erfassung des Mutterschutzes bleibt hierbei unverändert.
Hallo Frau Bäuerlein,
lieben dank für Ihre Antwort:
vermutlich steh ich nach den Monaten Corona Abrechnungen wirklich völlig auf dem Schlauch 😞
Zu 1:
Wenn sie sagen - in der Gruppe Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Feld Anzahl Fahrten im Monat die tatsächlichen Arbeitstage eintragen- meinen Sie sicher die Tage die der MA zur 1. Tätigkeitsstätte gefahren ist? Im Mai bei mir 8 Tage... was monatlich unterschiedlich sein wird und ich sicherlich anpassen kann.
Im Feld Angaben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Arbeitstagen im Monat dann leer lassen oder die 15 (180Fahrten järlich) eintragen?
ZU Fall 2.
Danke, also Mutterschutz ganz normal erfassen und bei weitergewährten Arbeitgeberleistungen die Angaben ergänzen zum Firmenwagen. Elternzeit sicherlich analog. So etwas hat man so selten...:-(
DANKE
Hallo,
unter Personaldaten I Entlohnung I Firmenwagen I Registerkarte Fahrten zw. Wohnung/erster Tätigkeitsstätte werden im Feld: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die Anzahl der Fahrten im Monat hinterlegt, die für die Einzelbewertung (0,002% Methode) herangezogen werden sollen. Die Anzahl der Fahrten ist dann auf maximal 180 pro Jahr begrenzt.
Im Feld: Angaben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils/Pauschalverst. ( Entfernungspauschale ) werden die Anzahl der Arbeitstage für die Pauschalversteuerung hinterlegt. Wenn Sie keine Pauschalierungstage erfassen, dann erfolgt keine Pauschalversteuerung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Bei weiteren Fragen, nehmen Sie bitte über einen anderen Weg Kontakt zu uns auf, damit wir uns den Sachverhalt ansehen können.
Vielen Lieben dank, ich glaub ich hab mich vom Beispiel im Datev Dokument irrietieren lassen, hier wurde bei der Einzelbewertung direkt von einer Pauschalversteuerung ausgegangen und ich dachte man muss das so anwenden.... Aber da ist wohl freiwillig.
DANKE, zum Thema Schwangerschaft und Dienstwagen werde ich auf jeden Fall der Servicekontakt nutzen müssen.
Hallo DATEV Team,
könnten Sie mir bitte für den Fall der Eingaben Dienstwagen während Mutterschutz/'Elternzeit die Dokumenten nummer für Lohn und Gehalt Comfort nennen.
Die angegebene Dokumentennummer bezieht sich doch bestimmt auf Lodas.
Danke
Isabel Witthöft
Haufe sagt zu Fahrten Whg/1.T. folgendes:
Hallo Frau Witthöft,
alle Informationen zur Abrechnung von Firmenwagen in Lohn und Gehalt finden Sie in unseren Dokumenten - Firmenwagen und - Firmenwagen - Beispiele für Lohn und Gehalt .
Hallo Herr Gökhan,
wie ich den Firmenwagen anlege, das ist mir schon bewusst.
Leider kann ich in den Dokumenten keine Angaben darüber finden, wie die Versteuerung erfasst werden muss, wenn die Mitarbeiterin den Firmenwagen während ihrer Elternzeit nutzen darf.
In diesem Fall gibt es ja kein Einkommen, die Versteuerung muss jedoch trotzallem durchgeführt werden.
DAnke
Isabel Witthöft
Hallo,
auch bei der Weiternutzung des Firmenwagens während der Elternzeit handelt es sich um einen geldwerten Vorteil und damit steuerpflichtigen Arbeitslohn, der in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt wird.
Bezieht in dieser Zeit der Arbeitnehmer keinen weiteren steuerpflichtigen Arbeitslohn, ist es möglich, dass - je nach Höhe des Bruttolistenpreises und Steuerklasse des Arbeitnehmers - keine Lohnsteuer anfällt, da der geldwerte Vorteil aus dem Firmenwagen den aktuell gültigen steuerlichen Grundfreibetrag für 2022 nicht übersteigt.
Wird während der Entgeltersatzleistung eine laufende, SV-pflichtige Arbeitgeberleistung gezahlt, die voraussichtlich den SV-Freibetrag um mehr als 50 EUR übersteigt, ist die Höhe des beitragspflichtigen Teils dieser Zahlung (brutto und netto) zu melden.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren Dokumenten 5303170 - Arbeitgeberleistung bei Sozialleistungsbezug berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt und 1080233 - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung.