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Egym Wellpass

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letzte Antwort am 23.04.2026 16:50:22 von Claudia-
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Bahi2025
Aufsteiger
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Hallo,

 

AG bezuschusst 30 EUR + Mwst pro AN = 35,70 EUR.

AN zahlt seinen Eigenanteil 34,51 EUR direkt an die Wellpass.

 

Die Kosten belaufen sich brutto pro AN 70,21 EUR 

 

Wie ist das auf der Lohnabrechnung darzustellen? 

cro
Experte
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Die Empfehlungen an der (rechten) Bildschirmseite haben nicht geholfen?

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Bahi2025
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Nein leider nicht...

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maka
Aufsteiger
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Hi, 

 

wer hat mit wem Vertragsbeziehungen? Wenn der AG den Zuschuss in Geldform an den AN auszahlt ist das kein Sachbezug mehr.

 

Bahi2025
Aufsteiger
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Der Vertrag läuft auf den Arbeitgeber. Der Eigenanteil von AN wird direkt an Wellpass bezahlt.

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BMayer
Einsteiger
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@Bahi2025 

Hallo

ich habe das gleiche Problem. AG möchte auch Wellpass anbieten. 59,00 + UST = 70,21 €:  AN 30 €, AG Rest - also 40,21 €. Haben Sie eine Lösung gefunden, wie es bei der Abrechnung angewandt wird? Auch wegen der Ust? Führt AG die komplette Ust ab? Gelten die 40,21 € komplett als Sachbezug oder nur der Nettobetrag? Wir zahlen nämlich schon einen Sachbezug und haben somit nur noch 34 € zur Verfügung.

 

Ich habe hier leider nichts gefunden, dass mir weiter hilft.

 

LG Bianca

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Abrechnungsfee
Beginner
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Hallo, 

wie rechnet ihr inzwischen diesen Sachverhalt ab? 

Viele Grüße

Claudia-
Erfahrener
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Hallo zusammen,

 

Wellpass kostet pro Monat 70,21 EUR.

In unserem Fall zahlt der Arbeitgeber 45,21 EUR als steuerfreien Sachbezug für den Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer zahlt den Rest in Höhe von 25,- EUR als Eigenanteil.

 

Da der Vertrag auf den Arbeitgeber läuft zahlt dieser die kompletten 70,21 EUR an Wellpass.

Wir haben rechnen nun einfach die 45,21 EUR als Sachbezug ab, welcher automatisch im unten wieder abgezogen wird. zusätzlich haben wir bei jedem Mitarbeiter einen zusätzlichen Nettoabzug über 25,- EUR hinterlegt für den Eigenanteil. (siehe Screenshot)

 

Es ist immer der Bruttobetrag (inkl. UST) maßgeblich, da der Arbeitnehmer sich auch keine gezahlte UST zurückholen könnte.

 

Kürzung bei Teilmonaten haben wir auf nein, da in der Regel der Mitarbeiter ja auch bei paar Tagen Fehlzeit/Urlaub, etc. ja trotzdem den vollen Monat die Mitgliedschaft nutzen kann.

Bei kompletten Monat muss man man schauen, was vertraglich zwischen Arbeitgeber/Wellpass/Mitarbeiter vereinbart ist. Wenn Mitgliedschaft nicht ausgesetzt werden kann, ist auch keine Kürzung erlaubt.

Bahi2025
Aufsteiger
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@Claudia- wie geht ihr vor, wenn der AN bereits eine 50 EUR Sachbezug erhält und on top dann noch der Wellpass?

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Claudia-
Erfahrener
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Der AG kann nur die UST absetzen die er auch selbst bezahlt hat. 

Also die UST auf 40,21 EUR.

Zahlt er die kompletten 70,21 EUR, dann die UST auf die 70,21 EUR.

 

Der Einbehalt vom AN widerrum ist allerdings dann eine steuerpflichtige Einnahme.

Unterm Strich bleibt es sich daher gleich.

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Claudia-
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Dann geht es nicht mehr steuer-/sv-frei.

Dann wäre zu prüfen ob man es pauschal versteuern kann. 

jjunker
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Screenshot 2026-04-13 104237.png

 

154,70 / 2 = 77,35 Brutto je AN

 

Eigenanteil müsste größer/gleich 27,35 EUR sein um unter/auf die 50 EUR zu kommen.

 

Vorsteuer für den AG nur auf die 27,35 EUR?

 

warum die Vorsteuer auf die 50 EUR? 

 

Wir haben einen Gesellschafter Geschäftsführer und einen AN seiner GmbH welche den Wellpass bekommen.

 

Da hänge ich gerade gedanklich an der USt fest.

https://youtu.be/1hBVqgxA_Cg?is=YjY7xP181hKIKdt8
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Claudia-
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Hallo jjunker,

 

der Eigenanteil muss in deinem Fall mindestens 27,35 EUR betragen, damit man nicht über die 50,- EUR Freigrenze kommt.

 

In der Buchhaltung hast du nachher die Rechnung mit 154,70 EUR drin.

Aufwand 130,- EUR netto + 24,70 EUR Vorsteuern welche vom FA erstattet werden.

 

Da der Mitarbeiter einen Eigenanteil zahlt, muss dieser ebenfalls in die Buchhaltung einfließen.

Der Eigenanteil schmälert den Aufwand. Und da der AG vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss auf die Einnahme vom Arbeitnehmer (Eigenanteil) Umsatzsteuer gezahlt werden.

2x 27,35 EUR = 54,70 EUR.

Entspricht einer Einnahme von 45,97 EUR netto + 8,73 EUR UST.

 

Ergebnis:

Aufwand 130,- abzgl. 45,97 EUR = 84,03 EUR pro Monat

Steuern: 24,70 EUR Vorsteuer abzgl. 8,73 EUR UST = 15,97 EUR Vorsteuern

 

-------------

 

Wenn der Mitarbeiter direkt den AN-Anteil an Wellpass zahlt... würde in der Buchhaltung als Verbindlichkeit an Wellpass immer ein Loch bleiben. Somit darf ich nur den Anteil vom Arbeitgeber einbuchen oder muss eben den Zuschuss vom Arbeitnehmer mit einbuchen, damit die Verbindlichkeit gezahlt wird.

 

Und ich kann nicht nur 50,- EUR als Zahlung einbuchen mit Vorsteuern auf 77,35 EUR.

Entweder alles oder entsprechend anteilig.

 

 

jjunker
Allwissender
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Danke!

 

Stand da auf dem Schlauch.

 

Warum sind die 154,70 überhaupt mit Vorsteuer zu erfassen?

 

Müsste man die 50 Euro nicht rein netto an den AN weitergeben und nur die Vorsteuer auf die Differenz ziehen?

 

54,70 = 45,97 + 8,73 --> Die 8,73 als Vorsteuer ziehen.

 

Aber die 24,70?  mhhh 

 

So oder so schonmal vielen Dank.

https://youtu.be/1hBVqgxA_Cg?is=YjY7xP181hKIKdt8
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Claudia-
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Vorsteuern dürfen auch auf Sachbezüge (also die 50,- EUR) gezogen werden insofern es eine steuerpflichtige Leistung ist. Ein reiner Warengutschein hingegen ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da es nur ein sogenannter Geldgutschein ist.

jjunker
Allwissender
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@Claudia- Jetzt wenn man es liest leuchtet es völlig ein. Bei zwei anderen Mandaten buche ich Gutscheine--> Deswegen wollte es mir nicht in den Kopf warum für die 50€ in diesem Fall die VSt gezogen werden kann.

 

Danke für das auflösen meines Gedankenknotens. Schönes Wochenende.

 

 

https://youtu.be/1hBVqgxA_Cg?is=YjY7xP181hKIKdt8
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Bahi2025
Aufsteiger
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Hallo bei einem Mitarbeiter fallen für den Wellpass 54 EUR an. Der AG übernimmt zu 100 % der Kosten und der AN hat dazu kein Eigenanteil. Kann die p.Verst. angewendet werden? 

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jjunker
Allwissender
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Die Pauschalversteuerung von Nebenleistungen (Sachzuwendungen, Zusatzleistungen) ermöglicht es Arbeitgebern, die Lohnsteuer auf bestimmte geldwerte Vorteile ihrer Mitarbeiter mit einem festen Steuersatz zu übernehmen, was den Verwaltungsaufwand reduziert und oft sozialversicherungsfrei ist. 
 

 

Personio +2
Wichtige Regelungen zur Pauschalversteuerung:
  • § 37b EStG (Sachzuwendungen): Unternehmen können Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Nichtmitarbeiter pauschal mit 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuern.
  • Zusätzlichkeitserfordernis: Die Zuwendungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, um pauschal versteuert werden zu können.
  • Anwendungsbereich: Typische Fälle sind Geschenke an Mitarbeiter, Fahrtkostenzuschüsse, Mahlzeiten oder die private Nutzung von Firmenwagen.
  • Betragsgrenzen: Sachzuwendungen können bis zu einem jährlichen Betrag von 10.000 Euro pro Empfänger pauschal besteuert werden.
  • Vorteile: Die Pauschalsteuer führt in der Regel zur Sozialversicherungsfreiheit und entlastet den Arbeitnehmer von der individuellen Besteuerung.
  • Ausnahmen: Nicht in die Pauschalierung einzubeziehen sind steuerfreie Sachbezüge (z. B. innerhalb der 50-Euro-Freigrenze) oder Aufmerksamkeiten.
  • Sonderfälle: Für bestimmte Zuwendungen, wie Erholungsbeihilfen oder Fahrkostenzuschüsse, gelten spezielle Pauschalsätze von 15 % oder 25 %.
  • Minijobs: Bei Aushilfskräften kann die Lohnsteuer oft pauschal mit 2 % übernommen werden. 
     

     

    HR WORKS +8
Die Pauschalversteuerung stellt somit eine Möglichkeit dar, Nebenleistungen attraktiv und steuergünstig zu gestalten, wobei die Übernahme der Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber oft als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu werten ist.
 
AW KI generiert.
https://youtu.be/1hBVqgxA_Cg?is=YjY7xP181hKIKdt8
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AliV
Einsteiger
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Hallo allerseits,

wenn ein Arbeitgeber einen Sachbezug für die Privatnutzung der Mitarbeiter bereitstellt, besteht m.E. generell kein Vorsteuerabzug. Letztendlich wird die Leistung nicht für das Unternehmen bezogen und auch nicht an den AG, sondern direkt an den Arbeitnehmer erbracht.

 

Die 50 EUR-Grenze ist umsatzsteuerlich ohne Relevanz (siehe UStAE).

 

Wenn die Eingangsleistung nicht der Umsatzsteuer unterliegt, entfällt auch die Umsatzversteuerung des Sachbezuges.

 

VG

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Claudia-
Erfahrener
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Wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist und der Arbeitgeber der Vertragspartner ist (Firmenmitgliedschaft) dann erhält dieser die Rechnung inkl. UST. Die Vorsteuern darf er dann absetzen.

 

Eine betriebliche Veranlassung liegt bei gesundheitstypischen Angeboten immer vor.

Mitarbeiter sollen ja lange fit und gesund bleiben. 😉

 

 

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letzte Antwort am 23.04.2026 16:50:22 von Claudia-
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