Hallo Zusammen,
ich muss für einen Mitarbeiter eine EEL Meldung wegen Krankentagegeld an die Krankenkasse übermitteln.
Das Gehalt des Mitarbeiter setzt sich aus einem monatliches Grundgehalt und einer Provision zusammen.
Die Provision kann durchaus von Monat zu Monat sehr unterschiedlich ausfallen.
Deshalb möchte ich gerne dass das Bruttogehalt der letzten 3 Monate auf der EEL aufgeführt wird.
Die Krankenkasse nimmt dann für ihre Berechnungen den Durchschnitt dieser 3 Gehälter.
Bisher war das möglich indem ich bei Bezüge/Abzüge beim Mitarbeiter bei "vereinbartes laufendes Arbeitsentgelt" die letzten 3 Monate eingegeben habe.
Gerade habe ich das auch versucht, es wird mir jedoch auf der Meldung nur das Gehalt des letzten vollen Monats angedruckt.
Wer kann mir helfen, habe ich irgendwo einen Haken vergessen....
Vielen Dank und viele Grüße
Eventuell unter Monatsstammdaten (falls EEL wg. MuScha)?
Hallo,
aus Ihrer Beschreibung des Sachverhalts geht hervor, dass trotz Erfassen des Feldes Vereinbartes laufendes Arbeitsentgelt (für EEL-Meldungen und Mutterschutz) auf Mitarbeiterebene unter Erfassen | Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge die erstellte EEL-Meldung nicht die abgerechneten Werte des Mitarbeiters ausweist.
In diesem Fall empfehlen wir, wie in unserem Dokument - Krankheitszeiten unter Punkt 1.1. -Angaben zu Krankheit mit Krankengeldzahlung erfassen beschrieben, vorzugehen und das Kontrollkästchen "Sonderfall rückwirkende Verdiensterhöhung" zu aktivieren.
Erfassen Sie die Monate und korrigierten Brutto-Beträge in den Feldern "Letzter Zeitraum vor Beginn AU/Freist." und falls benötigt auch in den Feldern "Zweitletzter Zeitraum vor Beginn AU/Freist. und Drittletzter Zeitraum vor Beginn AU/Freist."
Hiernach sollte mit der wiederholten Lohnabrechnung des Mitarbeiters oder über den Menüpunkt auf Mitarbeiterebene Abrechnung | DÜ Entgeltersatzleistungen die bereits erstellte EEL-Meldung mit den vorgegebenen Werten korrigiert erstellt werden.
Sollten Sie hierzu weitere Hilfestellung benötigen wenden Sie sich bitte über unsere Service-Kanäle an uns, damit wir Ihnen individuell weiter helfen können.
Die Lösung scheint beim Beschäftigungsverbot nicht zu funktionieren - obwohl es im Dok. 1003717 so beschrieben wurde...?!
ich habe einen Festlohn mit Durchschnittswerten - kann mir jmd. helfen?
Zum Beispiel für einen individuellen Durchschnitt in den AN-Stammdaten hinterlegen. Muss natürlich bei jeder EEL überprüft werden.
Hallo Cro,
danke, die Durchschnitte werden ja bereits vor der Unterbrechung mtl. eingerechnet.
Mir geht es darum, dass in Lodas immer nur die Festbeträge herangezogen werden für die Erstattung und nicht die durchschnitte, obwohl ich sie gesondert wie in der Anleitung erfasst habe...
Hallo @Private09,
wenn ich es richtig verstanden habe, geht es Ihnen um die EEL für Mutterschutz bei vorherigem Beschäftigungsverbot.
Wurde denn eine EEL erstellt? Und mit welchen Werten wurde diese erstellt?
Hallo Herr Fürther,
es geht schon um das Beschäftigungsverbot selber. Dort müsste ich ja auch ggf. Werte erfassen können, so die Anleitung, aber es wird so nicht umgesetzt (Probeabrg. ist erstellt).
dok-nr 1003717
5. grauer Kasten
Während des Beschäftigungsverbots muss der Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (=13 Wochen) als Mutterschutzlohn fortzahlen. Die Fortzahlung ist unabhängig von der Entlohnungsform und davon, ob ein Voll- oder Teilbeschäftigungsverbot vorliegt. LODAS berücksichtigt nicht automatisch den Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate. Der Durchschnitt muss manuell berechnet und unter Personaldaten | Mutterschutz | Verdienstangeben erfasst werden.
So habe ich es gemacht, aber es bleibt beim Festgehalt.
Geht es um das gesetzliche Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor/8 Wochen nach Geburt? hier sollten die von Ihnen vorgenommenen Eingaben greifen.
Geht es um ein individuell notwendiges BV vor den 6 Wochen, muss der errechnete Durchschnitt als Festlohnbezug unter Entlohnung erfasst werden zusätzlich zum Gehalt.
Danke
es ist letzteres
Warum wird in der Anleitung dann erwähnt, dass es im Beschäftigungsverbot (was m.E. ein feststehender Begriff ist - nicht Mutterschutz) auch funktioniert, wäre ja viel besser nachvollziehbar...?!?
Kurios - also doch wieder Papier und digitalisieren, was eigentlich im Programm laufen sollte... Danke.
vielleicht hat Herr Fürther noch eine Idee, wie man es doch hinbekommt? Danke.