Hallo zusammen,
ich bin noch neu in DATEV und benötige eure Unterstützung.
Bei einem Mitarbeiter, der seit dem 21.01.2025 arbeitsunfähig ist und ab dem 04.03.2025 Krankengeld bezieht, wurde mit der Lohnabrechnung für 03/2025 keine EEL-Meldung (Entgeltbescheinigung für Krankengeld) erstellt.
Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte oder welche Schritte ich prüfen sollte?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
es ist kein Minijobber?
Die Fehlzeiten sind richtig erfasst?
Was steht im Fehlerprotokoll?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Die betreffende Person ist kein Minijobber.
Die Fehlzeiten wurden korrekt erfasst.
Im Fehlerprotokoll ist keinerlei Hinweis auf einen entsprechenden Fehler zu finden.
Hallo Kasanka,
dumme Frage, aber das ist nicht das erste Mal bei dem Mandanten und die passenden Auswertungen sind gar nicht angelegt?
Gruß Alma82
Könnte es eventuell damit zusammenhängen, dass der AG nicht am U1-Umlageverfahren teilnimmt?
EEL hat mit U1-Pflicht nichts zu tun
Nein, das kann damit nicht zusammenhängen.
Wurde die Bescheinigung evtl vor der Abrechnung bereits übermittelt?
Haben sie auch die Felder rechts daneben ausgefüllt? :
-letzter Tag Entgeltzahlung
-Beginn Arbeitsunfähigkeit
Ja, das ist ein sehr guter Hinweis – das könnte tatsächlich der Grund sein. Vielen Dank!
Um es für mich als Anfänger verständlich zu machen: Wenn die Bescheinigung manuell vor der Abrechnung erstellt wurde, weil ein entsprechendes Schreiben von der Krankenkasse eingegangen ist, wird die Bescheinigung dann nicht erneut mit der Abrechnung erstellt? Habe ich das so richtig verstanden?
Ja, richtig.
In den Stammdaten beim Mitarbeiter muss unter Entlohnung das Feld "vereinbartes
Arbeitsentgelt (für EEL Meldungen und Mutterschutz) ausgefüllt werden.
Top, vielen lieben Dank! 👍