abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Dienstwagen Kostendeckelung

11
letzte Antwort am 24.02.2026 11:06:17 von Alexandra_Friedrich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Anni1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 12
2298 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

leider kenne ich mich bei Dienstwagen nicht aus und habe gefühlt alles darüber gelesen was man im Internet findet. Leider ist mir noch nicht alles klar. 
Es geht um einen AN der einen Dienstwagen bekommen soll nach der 1% Regelung. Der Wagen ist geleast und der AN übernimmt die Leasingkosten. Leider wohnt der AN 415 Km einfache Strecke entfernt, die er 1-2 mal die Woche fährt. In der Zwischenzeit wohnt er im Hostel oder bei Freunden ( also keine zweite Wohnstätte). Der Geldwerte Vorteil ist durch die Strecke so hoch das ich dachte eine Kostendeckelung ist die einzige Möglichkeit. Darf die Deckelung erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden oder kann ich die in der monatlichen Abrechnung berücksichtigen.

Oder hat jemand eine andere Idee für diesen speziellen Fall? 

vielen Dank im Voraus 



DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 12
2236 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hier nicht beraten. Bitte klären Sie die Vorgehensweise mit dem zuständigen Finanzamt.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 12
2227 Mal angesehen

Die genaue Abrechnung der 1%-Regelung mit Kostendeckelung kann m.E. monatsgenau abgerechnet werden. Warum auch nicht?

 

Es geht schließlich wohl auch um die Betriebsausgaben des Arbeitgebers.

 

Auch muss der Fall berücksichtigt werden, falls der AN während des Wirtschaftsjahres ausscheiden sollte.



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 12
2211 Mal angesehen

@martin65  schrieb:

Auch muss der Fall berücksichtigt werden, falls der AN während des Wirtschaftsjahres ausscheiden sollte.


In diesem Falle ist der Kostendeckel zur letzten Abrechnung mit den dann aktuellen Werten sachgerecht zu ermitteln.

 

Kosten können nicht immer wie von Ihnen angedeutet monatlich gerechnet werden. Das liegt daran, dass bspw Rechnung über den Kraftstoffverbrauch oder Reparaturen sowie Kostenerstattungen der Versicherung oder etwaige Anpassungen an der Police immer unregelmäßig und im Nachhinein auflaufen. Hier kann schon sachlich gesehen eine Abrechnung immer erst frühestens im Folgemonat vorgenommen werden. Ich sehe es zumindest bei uns so, dass es keinerlei Möglichkeiten gäbe dies jeden Monat korrekt zu ermöglichen. Die Nachberechnung für das ganze oder anteilige Jahr ist hier die praktikabelste Lösung mit dem geringsten Aufwand.

0 Kudos
lodas-abrechner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 12
2078 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Renek,

 

darf ich Sie auch bezüglich der Kostendecklung in LODAS etwas fragen:

 

1. Ich bin verunsichert über die unterschiedlichen fachlichen Auffassungen: Ein bekanntes Lohnstandardwerk bezieht sich auf das BFH-Urteil 04.04.2018 Randziffer 4 und sieht keine rechtlichen Zweifel - eine andere Fachliteraturdatenbank warnt hier mit "nicht ohne rechtliche Zweifel" und sieht  die Kostendeckelung beim AN auf die Gesamtkosten des AGs "kritisch". Gibt es hier Prüfpraxiserfahrungen ? 

 

2. Wie kann ich nun die PKW-Nutzung deckeln ? Bisher habe ich in LODAS drei Bestandteile: 1% individuelle Versteuerung, 0,03% pauschale Versteuerung und 0,03% individuelle Versteuerung. Von welchen dieser Bestandteile "kappe" ich - oder von allen 3 prozentual ? 

 

3. Weiter habe ich noch die "Besonderheit", dass ich bei der Pauschalversteuerung bei den 0,03% m.E. einen erhöhten Satz (jetzt die ersten 20 km 0,60 € und ab 21.km 0,70 €) berechnen kann/könnte, da es sich um einen AN mit Behinderung (höher 70 Grad) handelt. Wie kann das in LODAS abgebildet/berechnet werden ? Der Haken bei Schwerbehinderung in den allgemeinen Personalstammdaten ist schon gesetzt.

 

Vielen Dank für Hinweise/Antworten ...

 

Schönen Gruß

Die Lodas-Abrechnerin

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 12
2018 Mal angesehen

Hallo Lodas-Abrechnerin,


rechtlich können wir Sie zu den ersten beiden Punkten nicht beraten.

 
Der Haken der Schwerbehinderung in den Personalstammdaten ist lediglich für die Schwerbehindertenabgabe relevant. 


Dieser Fall kann nicht über die Firmenwagenmaske in LODAS abgerechnet werden.

 

Hier kann ein Festbezug unter Personaldaten I Entlohnung I Festbezüge hinterlegt werden, oder die Eingaben manuell über die Bewegungsdaten mit den entsprechenden Lohnarten vorgenommen werden.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 12
2001 Mal angesehen

@lodas-abrechner  schrieb:

darf ich Sie auch bezüglich der Kostendecklung in LODAS etwas fragen:

 

Grundsätzlich ja, aber ich antworte da nicht. Ist nichts persönliches, aber genau bei dem Thema ist nach meiner Erfahrung Vorsicht geboten. Aus meiner Zeit in der Kanzlei kenne ich 2 Fälle die komplett unterschiedlich begutachtet wurden. Da kommt es wohl auch auf den Prüfer und dessen Sichtweise an. Hier ist ein Fachanwalt oder eben der entsprechende StB zu fragen, da diejenigen auch Haftung übernehmen können.

 


3. Weiter habe ich noch die "Besonderheit", dass ich bei der Pauschalversteuerung bei den 0,03% m.E. einen erhöhten Satz (jetzt die ersten 20 km 0,60 € und ab 21.km 0,70 €) berechnen kann/könnte, da es sich um einen AN mit Behinderung (höher 70 Grad) handelt.

 


Wo hat denn der AN mit Behinderung einen anderen Satz? Vgl. https://dejure.org/gesetze/EStG/8.html Absatz 2.

AN mit Behinderung dürfen in Ihrer EStE entsprechende Freibeträge - oder wenn es darüber hinaus geht - ansetzen.

 

0 Kudos
lodas-abrechner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 12
1645 Mal angesehen

Hallo,

 

zu 3. bin ich noch eine Antwort schuldig:

Bei Pauschalierung des Anteils der 0,03 % der Firmenwagennutzung für Fahrten Whg-erste Tätigkeitsstätte können m.E. für Behinderte (siehe Voraussetzungen hinsichtlich Grad d. Behinderung) die Sätze nach Bundesreisekostengesetz herangezogen werden, was derzeit m.E. 0,60 € je Entfernungskilometer entspricht. Allerdings kann hier m.M. nach nicht der erhöhte Satz (wie fälschlicherweise damals von mir geschrieben) mit 0,70 € ab dem 21.km in Anspruch genommen werden, sondern durchgängig für alle Kilometer die 0,60 €. 

 

Danke auch für Ihre Antwort.

 

Viele Grüße

Barbara D.

 

 

0 Kudos
lodas-abrechner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 12
410 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Schön,

 

die manuelle Abrechnung in diesem Fall erzeugt jedoch Monat für Monat eine FEHLER-Protokoll zur Lohnabrechnung. Wie kann ich dies unterdrücken ?

 

Viele Grüße

Lodas-Abrechner

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 12
352 Mal angesehen

Hallo @lodas-abrechner ,

 

können Sie uns die Hinweismeldung nennen, die Sie erhalten?

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
lodas-abrechner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 12
342 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Friedrich,

so sieht die monatliche Meldung aus. 

Ich habe das Fahrzeug generell in den Personalstammdaten angelegt, da dies transparent und auch für eine Prüfung relevant ist. Wenn es unter Hinweise/Warnungen kommen würde, wäre es okay, jedoch unter Fehler ist es irreführend.

 

"Firmenwagen/Firmenrad: Kennzeichen

Personaldaten/Entlohnung/Firmenwagen/Firmenrad

Sie haben ein Fahrzeug zugeordnet, für das kein geldwerter Vorteil in der Abrechnung

ermittelt wird. Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben. Falls das Fahrzeug nicht mehr abgerechnet wird,

erfassen Sie das Nutzungsende.

Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center, Dokument 5303259."

 

Viele Grüße

Lodas-Abrechner

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 12 von 12
270 Mal angesehen

Hallo @lodas-abrechner,


um die Meldung im Hinweis-und Fehlerprotokoll zu vermeiden, kann die Abrechnung des Firmenwagens in Ihrer Konstellation nicht über die Firmenwagenmaske erfolgen.


Diese setzt immer die Abrechnung eines geldwerten Vorteils durch das Setzen der entsprechenden Haken in der Maske voraus. Daher wird hier im Hinweis-und Fehlerprotokoll ein Fehler mit ausgegeben.

 

Wir schauen aber auch gerne nochmal mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt an. Wenden Sie sich dazu bitte über einen Servicekanal an uns. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
11
letzte Antwort am 24.02.2026 11:06:17 von Alexandra_Friedrich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage