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Dienstwagen Kostendeckelung

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letzte Antwort am 16.03.2023 17:40:25 von lodas-abrechner
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Anni1
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen, 

leider kenne ich mich bei Dienstwagen nicht aus und habe gefühlt alles darüber gelesen was man im Internet findet. Leider ist mir noch nicht alles klar. 
Es geht um einen AN der einen Dienstwagen bekommen soll nach der 1% Regelung. Der Wagen ist geleast und der AN übernimmt die Leasingkosten. Leider wohnt der AN 415 Km einfache Strecke entfernt, die er 1-2 mal die Woche fährt. In der Zwischenzeit wohnt er im Hostel oder bei Freunden ( also keine zweite Wohnstätte). Der Geldwerte Vorteil ist durch die Strecke so hoch das ich dachte eine Kostendeckelung ist die einzige Möglichkeit. Darf die Deckelung erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden oder kann ich die in der monatlichen Abrechnung berücksichtigen.

Oder hat jemand eine andere Idee für diesen speziellen Fall? 

vielen Dank im Voraus 



DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,


rechtlich können wir Sie hier nicht beraten. Bitte klären Sie die Vorgehensweise mit dem zuständigen Finanzamt.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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martin65
Meister
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Die genaue Abrechnung der 1%-Regelung mit Kostendeckelung kann m.E. monatsgenau abgerechnet werden. Warum auch nicht?

 

Es geht schließlich wohl auch um die Betriebsausgaben des Arbeitgebers.

 

Auch muss der Fall berücksichtigt werden, falls der AN während des Wirtschaftsjahres ausscheiden sollte.

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renek
Meister
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Nachricht 4 von 8
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@martin65  schrieb:

Auch muss der Fall berücksichtigt werden, falls der AN während des Wirtschaftsjahres ausscheiden sollte.


In diesem Falle ist der Kostendeckel zur letzten Abrechnung mit den dann aktuellen Werten sachgerecht zu ermitteln.

 

Kosten können nicht immer wie von Ihnen angedeutet monatlich gerechnet werden. Das liegt daran, dass bspw Rechnung über den Kraftstoffverbrauch oder Reparaturen sowie Kostenerstattungen der Versicherung oder etwaige Anpassungen an der Police immer unregelmäßig und im Nachhinein auflaufen. Hier kann schon sachlich gesehen eine Abrechnung immer erst frühestens im Folgemonat vorgenommen werden. Ich sehe es zumindest bei uns so, dass es keinerlei Möglichkeiten gäbe dies jeden Monat korrekt zu ermöglichen. Die Nachberechnung für das ganze oder anteilige Jahr ist hier die praktikabelste Lösung mit dem geringsten Aufwand.

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lodas-abrechner
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Renek,

 

darf ich Sie auch bezüglich der Kostendecklung in LODAS etwas fragen:

 

1. Ich bin verunsichert über die unterschiedlichen fachlichen Auffassungen: Ein bekanntes Lohnstandardwerk bezieht sich auf das BFH-Urteil 04.04.2018 Randziffer 4 und sieht keine rechtlichen Zweifel - eine andere Fachliteraturdatenbank warnt hier mit "nicht ohne rechtliche Zweifel" und sieht  die Kostendeckelung beim AN auf die Gesamtkosten des AGs "kritisch". Gibt es hier Prüfpraxiserfahrungen ? 

 

2. Wie kann ich nun die PKW-Nutzung deckeln ? Bisher habe ich in LODAS drei Bestandteile: 1% individuelle Versteuerung, 0,03% pauschale Versteuerung und 0,03% individuelle Versteuerung. Von welchen dieser Bestandteile "kappe" ich - oder von allen 3 prozentual ? 

 

3. Weiter habe ich noch die "Besonderheit", dass ich bei der Pauschalversteuerung bei den 0,03% m.E. einen erhöhten Satz (jetzt die ersten 20 km 0,60 € und ab 21.km 0,70 €) berechnen kann/könnte, da es sich um einen AN mit Behinderung (höher 70 Grad) handelt. Wie kann das in LODAS abgebildet/berechnet werden ? Der Haken bei Schwerbehinderung in den allgemeinen Personalstammdaten ist schon gesetzt.

 

Vielen Dank für Hinweise/Antworten ...

 

Schönen Gruß

Die Lodas-Abrechnerin

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Lodas-Abrechnerin,


rechtlich können wir Sie zu den ersten beiden Punkten nicht beraten.

 
Der Haken der Schwerbehinderung in den Personalstammdaten ist lediglich für die Schwerbehindertenabgabe relevant. 


Dieser Fall kann nicht über die Firmenwagenmaske in LODAS abgerechnet werden.

 

Hier kann ein Festbezug unter Personaldaten I Entlohnung I Festbezüge hinterlegt werden, oder die Eingaben manuell über die Bewegungsdaten mit den entsprechenden Lohnarten vorgenommen werden.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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renek
Meister
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@lodas-abrechner  schrieb:

darf ich Sie auch bezüglich der Kostendecklung in LODAS etwas fragen:

 

Grundsätzlich ja, aber ich antworte da nicht. Ist nichts persönliches, aber genau bei dem Thema ist nach meiner Erfahrung Vorsicht geboten. Aus meiner Zeit in der Kanzlei kenne ich 2 Fälle die komplett unterschiedlich begutachtet wurden. Da kommt es wohl auch auf den Prüfer und dessen Sichtweise an. Hier ist ein Fachanwalt oder eben der entsprechende StB zu fragen, da diejenigen auch Haftung übernehmen können.

 


3. Weiter habe ich noch die "Besonderheit", dass ich bei der Pauschalversteuerung bei den 0,03% m.E. einen erhöhten Satz (jetzt die ersten 20 km 0,60 € und ab 21.km 0,70 €) berechnen kann/könnte, da es sich um einen AN mit Behinderung (höher 70 Grad) handelt.

 


Wo hat denn der AN mit Behinderung einen anderen Satz? Vgl. https://dejure.org/gesetze/EStG/8.html Absatz 2.

AN mit Behinderung dürfen in Ihrer EStE entsprechende Freibeträge - oder wenn es darüber hinaus geht - ansetzen.

 

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lodas-abrechner
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,

 

zu 3. bin ich noch eine Antwort schuldig:

Bei Pauschalierung des Anteils der 0,03 % der Firmenwagennutzung für Fahrten Whg-erste Tätigkeitsstätte können m.E. für Behinderte (siehe Voraussetzungen hinsichtlich Grad d. Behinderung) die Sätze nach Bundesreisekostengesetz herangezogen werden, was derzeit m.E. 0,60 € je Entfernungskilometer entspricht. Allerdings kann hier m.M. nach nicht der erhöhte Satz (wie fälschlicherweise damals von mir geschrieben) mit 0,70 € ab dem 21.km in Anspruch genommen werden, sondern durchgängig für alle Kilometer die 0,60 €. 

 

Danke auch für Ihre Antwort.

 

Viele Grüße

Barbara D.

 

 

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letzte Antwort am 16.03.2023 17:40:25 von lodas-abrechner
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