@andrereissig schrieb:
...
ANO ist doch deutlich unproblematischer, da der MA der Einzige ist, der Zugriff auf diese Daten hat. Beim Postversand kann man ja schon fast gar nicht mehr zählen, wo ein möglicher Datenverlust oder unbefugter Einblick stattfinden könnte. (Versender, Druckzentrum, Postverteilzentrum, Postbote).
Nun ja, Postversand ... Im vom LAG Hamm entschiedenen Verfahren hatte der Kläger Papierausdrucke verlangt und war mit dieser Forderung gescheitert.
Man brauchte also, um einen Zugang beim AN zu bewirken, nur in den Mitarbeiterstammdaten ein elektronisches Postfach eintragen (zu können²), auf welches der Mitarbeiter Zugriff hat und in welches die Auswertungen geleitet werden².
Wer hier argumentiert, ohne die Ablagemöglichkeit in ANO müßten die Löhne mit einem Abakus abgerechnet und mittels Federkiel auf Papierrollen verzeichnet werden, sollte dringend mal das Urteil lesen.
² Ob LuG oder LODAS das hergibt - keine Ahnung, ich rechne keine Löhne ab.
@dtx schrieb:
² Ob LuG oder LODAS das hergibt - keine Ahnung, ich rechne keine Löhne ab.
Das wäre dann ANO. Man kann zwar auch die Mail-Adresse des AN hinterlegen, das fällt m.W. aber nur in den Bereich Personalmanagement/Kontaktdaten.
@rschoepe schrieb:
@dtx schrieb:
² Ob LuG oder LODAS das hergibt - keine Ahnung, ich rechne keine Löhne ab.Das wäre dann ANO.
Nein, das wäre es nicht. Das Urteil des LAG Hamm ist rechtskräftig geworden. An einer höchstrichterlichen Entscheidung hat die Beklagte kein Interesse gehabt.
Man kann zwar auch die Mail-Adresse des AN hinterlegen, das fällt m.W. aber nur in den Bereich Personalmanagement/Kontaktdaten.
Also anscheinend nicht. Ich schau jetzt nicht, ob das hier auf dem Portal als "Idea" eingereicht werden könnte. Wozu auch. Den Ausführungen von @Sven_Wieczorek nach zu urteilen, ist die Rechtslage auch so schon bekannt.
@dtx schrieb:
Nein, das wäre es nicht.
Doch, wäre es. ANO ist das (einzige) "elektronische Postfach", in dem LODAS/LuG die Lohnabrechnungen für den AN bereit stellen können.
Das nimmt schon Suppenkasper-Züge an bei dir …
Sorry, worum geht es hier die ganze Zeit? Ich will Dir ja nicht unterstellen, die Arbeitsrichter in NRW als Suppenkasper zu bezeichnen. Beträfe mich nicht, ich bin keiner.
Ist ein MA mit ANO nicht einverstanden, gibt es Deiner Auskunft nach also keinen elektronischen Versand. Das ist dann aber nicht Schuld des LAG Hamm, welches den Anspruch auf Zugang per Schneckenpost abgewiesen hatte, sondern eine Entscheidung der DATEV. Paßt der die Rechtslage nicht, muß sie beim BT vorstellig werden und die an ihre Programmfunktionen angleichen lassen.
Es gab mal die Möglichkeit die Lohnauswertungen aus dem Programm "Auswertungen" direkt an die AN zu versenden, bzw. die Mails darüber erstellen zu lassen und dann über Outlook zu versenden. Dafür sollte die Mailadresse und das mit dem Mitarbeiter vereinbarte Passwort in Lodas hinterlegt sein. (Muss nicht, aber sonst muss man das jedes Mal per Hand eingeben, was bei mehr als einem AN bestimmt viel Spass macht).
Ob das noch funktioniert, weiß ich nicht. War aber vom Handling her nicht so prall.
Aber ich stehe ja auch für die Abschaffung von Bargeld 💰.
https://winfuture.de/news,140699.html
scnr 💸
Danke @S33K3R 😂! Ich hatte ja gesagt, dass wir back to the roots auf dem Weg in den Bauernstaat 2.0 sind 😅. Nur weil andere EU-Länder das Bargeld abschaffen, müssen wir das noch lange nicht tun! Sonst kann man doch gar keine Grenzen für Bargeldtransaktionen in neuen §§§ verankern, die dann sowieso keiner prüfen kann. "Was früher gut war, kann heute nicht schlecht sein" würden die Girls von Wir Lieben Steuern sagen.
Gut, dass es Echtzeitüberweisungen bei meiner comdirect auf 2k pro Überweisung gedeckelt sind! Nachher ist unser Internet auch nicht schnell genug mehr Geld von A nach B zu transportieren - so wie unsere Stromnetze 😅.
Wer will schon den Titel "Steuerparadies" wenn man den "Geldwäscheparadies"-Titel haben kann? Sorry, aktuell keine Kartenzahlung möglich ...
Mit Wein 🍷 ist die Lage ganz OK.