Manchmal verstehe ich die DATEV nicht mehr. Da wird die fehlende Unterstützung bei der Erfassung für Abrechnungsgruppen für LODAS lange, lange bemängelt und gefordert, es wird sich heftig geärgert und heftig diskutiert - und dann kommt wie aus dem Nichts dieser Hinweis:
Ich habe daraufhin alle möglichen Stellen (Infoservice, Brennpunkte, Community usw.) geprüft und außer dem Hinweis noch das Dokument
► Monatsdaten in DATEV Personal erfassen und freigeben (Ansicht Mandant) - DATEV Hilfe-Center
aber sonst nichts gefunden.
Bei allem Gemeckere gerade der letzten Monate sollte man meinen, dass DATEV mit dieser, jetzt endlich möglichen Funktion offensiver umgeht, zumal das mal wirklich gute Nachrichten sind.
Wie ich schon schrieb: Ich verstehe DATEV nicht mehr.
(Oder ich habe wirklich etwas übersehen, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.)
Hallo @ulli_preuss,
eine Übersicht über alle geplanten und umgesetzten Neuerungen von DATEV Personal finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1029074.
Das Dokument wird laufend aktualisiert.
@Vanessa_Mertel schrieb:Hallo @ulli_preuss,
eine Übersicht über alle geplanten und umgesetzten Neuerungen von DATEV Personal finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1029074.
Das Dokument wird laufend aktualisiert.
Danke Frau @Vanessa_Mertel für den Hinweis auf das Dokument. Das kenne ich, habe es aber zugegebenermaßen nicht ständig im Blick. Warum? Siehe unten.
Ich meinte aber eher den Umstand, dass die mehrmalige Freigabe eines Monats schon eine Erwähnung in den Brennpunkten verdient hätte und auch in DATEV Personal hätte diese (endlich) hinzugefügte Funktionalität kurz erwähnt werden können.
Warum ich genau dies jetzt so hoch hänge? Bei jeder anderen, teilweisen Kleinigkeit, wurde auf allen Kanälen herumgetrommelt, was DATEV Personal mal wieder alles kann. Aber bei der Unterstützung der Gruppenabrechnung von LODAS, die eigentlich seit Anfang der Monatsdatenerfassung in DATEV Personal vermisst und deshalb gefordert wurde, wo es in Diskussionen hier im Forum richtig heiß herging - da bleibt es ruhig.
Und der Verweis auf ein Dokument ist im Alltag auch nicht immer hilfreich. Man hat so schon um den Jahreswechsel einiges zu lesen, an Seminaren teilzunehmen, muss IT-Administrator spielen, Umstellung DATEV-Konten, Aktivrente, letzte Erklärungen für 2024 usw. usf.
Und in einem solchen vollgepackten Q1 soll ich dann auf einmal wie in alten Zeiten einen Tab im Browser aufhaben und jeden Tag nachlesen, ob es evtl. doch Änderungen gibt, die noch vor einem halben Jahr mit der Aussage "Ein Umsetzungstermin kann noch nicht genannt werden." beschieden wurden?
Hallo Frau Mertel,
ich habe das mehrmalige Freigeben auch schon entdeckt. Meine Frage ist aber, kann ich das auch für 2 Abrechnungsgruppen nutzen? Ich getrau mich tatsächlich gar nicht, das auszuprobieren.
Liebe Grüße aus Dresden
Bianca
@BiSchl schrieb:Hallo Frau Mertel,
ich habe das mehrmalige Freigeben auch schon entdeckt. Meine Frage ist aber, kann ich das auch für 2 Abrechnungsgruppen nutzen? Ich getrau mich tatsächlich gar nicht, das auszuprobieren.
Zugegeben, ich habe die neue Funktion selbst noch nicht getestet. Zum Einen, weil ich in dieser Woche mit meinem Laptop und einem zweiten Reisebildschirm hunderte Kilometer entfernt in einer Pension hocke und neben der Abwicklung von Betreuungsangelegenheiten für meine Mutter im Homeoffice bin.
Zum Anderen, weil bei der Monatsdatenerfassung immer noch ein wichtiger Punkt fehlt: Die Erfassungsmöglichkeit von Kostenstellen. Aber das ist eine andere Diskussion.
Ihnen selbst würde ich raten, was ich auch tun würde: Ausprobieren. Was sollte passieren?
Die Funktionalität, auch Nachberechnungswerte erfassen zu können, klappt reibungslos. Die nochmalige Freigabe mit bereits erfassten Werten wird auf der gleichen technischen Basis ablaufen, so dass auch wirklich nur neue Werte bereitgestellt werden.
Bitte immer im Hinterkopf behalten:
Es handelt sich um eine Daten-Vorerfassung, nicht um die monatliche Abrechnung als solche.
Aber was heißt das jetzt?
Wenn Mandant nun 3 mal was einträgt und freigibt, übernehme ich am Schluss dann 3x Bewegungsdaten und Lodas erkennt dann die richtigen Summen?
Woher weiß ich, dass der Mandant alles eingetragen hat und fertig zur Übernahme ist?
Bisher hatte ich das an der Freigabe vom Mandant ausgemacht.
Ich habe jetzt schon rausgefunden, dass sich die Erfassung in den nächsten anzurechnenden Monat stellt, wenn alle Abrechnungsgruppen abgerechnet sind bzw. eben die Abrechnung bei nur einer Gruppe erfolgt ist. Da ist doch ein gutes Zeichen.
Mir würde jetzt noch der abweichende Lohnfaktor fehlen. 🙂
@Claudia- schrieb:Aber was heißt das jetzt?
Wenn Mandant nun 3 mal was einträgt und freigibt, übernehme ich am Schluss dann 3x Bewegungsdaten und Lodas erkennt dann die richtigen Summen?
Ja.
Woher weiß ich, dass der Mandant alles eingetragen hat und fertig zur Übernahme ist?
Bisher hatte ich das an der Freigabe vom Mandant ausgemacht.
Wenn Sie nur Erstabrechnungen komplett verarbeiten, bleibt es beim bisherigen Workflow.
Wenn Sie mit Abrechnungsgruppen arbeiten, bekommen Sie für die erste Gruppe die Freigabe wie bisher.
Bei den danach erfassten Daten müssen Sie mit dem Mandanten Absprachen treffen:
• Werden Daten für eine Wiederholungsabrechnung eingetragen (Differenzwerte!), sollten Sie eine Benachrichtigung vom Mandanten erhalten. Eine Wiederholungsabrechnung für eine Abrechnung aus der ersten Gruppe sollte ja bekanntermaßen vor der zweiten Gruppe erfolgen.
• Sind nur Daten für die zweite Abrechnung erfasst worden, muss Ihnen der Mandant diese ebenfalls freigeben und Sie darüber informieren.
Jetzt rächt es sich, dass trotz vielfacher Forderung und Anmahnung seitens DATEV keine Benachrichtigungsfunktion eingebaut wurde, so dass bei Abrechnungen in zwei Gruppen jetzt auch zweimal der Mandant proaktiv eine Mitteilung absetzen muss, dass Daten erfasst und freigegeben wurden.
Genau dieses Szenario hatten viele Praktiker schon damals vor Augen - aber nein, DATEV meinte ja, dass wären irgendwelche obskuren Sonderwünsche.
Die Funktion ist durchaus praktisch und kommt überraschend.
Es ist auch erwähnt, dass 3 x freigegeben werden kann.
Ich gehe mal davon aus, dass bspw. freigegebene Daten, die in LODAS/RZ verarbeitet wurden, nicht wiederholt für denselben Abrechnungsmonat geändert und freigegeben werden können. Stichwort "Wiederholungsabrechnung".
Ihrem Beitrag entnehme ich das Gegenteil und das empfinde ich als weniger glücklich, denn mir schwant jetzt bereits, dass Mandant abrechnen lässt und was nicht passt, einfach ändert und eine Wiederholungsabrechnung anstoßen will.
Das wäre kontraproduktiv. Ich persönlich sehe die Wiederholungsabrechnung zur Korrektur offensichtlicher Fehler und nicht als Spaßveranstaltung zum Rumprobieren...
@deusex schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass bspw. freigegebene Daten, die in LODAS/RZ verarbeitet wurden, nicht wiederholt für denselben Abrechnungsmonat geändert und freigegeben werden können. Stichwort "Wiederholungsabrechnung".
Ich gehe von einem solchen Szenario aus:
Im ersten Abrechnungslauf werden 45 Stunden abgerechnet. Nach Kontrolle beim AG fällt auf, dass es sich bei der Erfassung um einen Zahlendreher handelt und es eigentlich 54 Stunden sein sollten. Eine Korrektur soll nicht im nächsten Monat erfolgen.
Jetzt werden 9 Stunden nacherfasst, damit diese Korrektur noch im laufenden Monat einfließt.
Ihrem Beitrag entnehme ich das Gegenteil und das empfinde ich als weniger glücklich, denn mir schwant jetzt bereits, dass Mandant abrechnen lässt und was nicht passt, einfach ändert und eine Wiederholungsabrechnung anstoßen will.
Das wäre kontraproduktiv. Ich persönlich sehe die Wiederholungsabrechnung zur Korrektur offensichtlicher Fehler und nicht als Spaßveranstaltung zum Rumprobieren...
Die Gefahr besteht sicherlich. Andererseits bezweifele ich, dass sich ein Mandant mehr als nur unbedingt nötig mit der Monatserfassung beschäftigen möchte, zumal er ja damit nur Daten vorerfasst und dadurch eben keine Abrechnung direkt auslöst.
Nach einem aktiven Import in das Lohnabrechnungssystem fällt diese Änderung auf, von Mandanten mit 100en Bewegungsdaten mal abgesehen. Aber auch hier gilt:
Zumal man sich schon Gedanken um das Mandant machen sollte, wenn festgestellt wird, dass hier rumprobiert wird, denn es davon auszugehen, dass jemand proaktiv die eigene Lohnabrechnung torpediert. Ob das eine zukünftige Zusammenarbeit rechtfertigt, nun ja.
Zumal man sich schon Gedanken um das Mandant machen sollte, wenn festgestellt wird, dass hier rumprobiert wird, denn es davon auszugehen, dass jemand proaktiv die eigene Lohnabrechnung torpediert. Ob das eine zukünftige Zusammenarbeit rechtfertigt, nun ja.
Ich möchte nicht soweit gehen, dies "torpedieren" zu nennen und dem Mandat Bösartigkeit unterstellen, denn das wäre ja bewusst Schaden für beide Seiten zu verursachen; ein Mandant, das so agiert, ist schon vorher weg. Habe ich glücklicherweise kein Einziges (nachdem ich die "Patienten" verlegt habe).
Gerade weil früher mehrfach Probeabrechnungen mit "Probewerten" angefordert wurden oder auch mehrfach Wiederholungsabrechnungen zu erstellen waren, hatte ich in der Kanzlei in den letzten Jahren eine Bepreisung etabliert.
Mir geht es nicht ums Geld, sondern vielmehr um die Zeit, die dafür immer zusätzlich verwendet werden musste und und von anderen Aufträgen abhielt.
Insofern erfolgt seit geraumer Zeit eine Probeabrechnung je Verarbeitungsmonat kostenlos (um Änderungswünsche oder Korrekturen vorzunehmen) und sollten darüberhinaus weitere gewünscht sein, sind diese kostenpflichtig.
Wiederholungsabrechnungen sind grundsätzlich kostenpflichtig, soweit der Fehler nicht auf Kanzleiseite liegt.
Dies führte kurzfristig exakt zu dem gewünschten Effekt, dass die Probeabrechnungen (auch eine kostenlos erstmalige) deutlich zurück gingen und die Mandanten tatsächlich ihre Angaben prüften, bevor sie sie uns überließen.
Mit Einführung von Personal online entfällt ja, zumindest für die "einfacheren" Gehaltsbestandteile/Statistiken, die Überlassung der Bewegungsdaten und deren manuelle Erfassung in LODAS.
In der Tat habe ich erst eine Handvoll Mandate für Personal online "eingerichtet" und zur Prüfung persönlich in Personal Online erfasst, um den Arbeitsablauf zu simulieren. Hierbei wurden die Eingabemöglichkeiten "reduze to the max" konfiguriert.
Es kann natürlich durchaus vorkommen, dass jemandem nach erster Freigabe einfällt, dass bspw. eine Sondervergütung vergessen wurde und er diese nacherfasst und ein zweites Mal freigibt, was eine Wiederholungsabrechnung aulösen würde.
Insofern möchte ich die neuen Arbeitsabläufe in mein o.g. Konzept aufnehmen. Wie das ausschaut, weiß ich noch nicht gewiss, aber meine Arbeitgebermandanten werden einem einheitlichem workflow folgen, da der Vorgang so effizient wie möglich sein sein.
Jedenfalls wird ein ausdrücklicher Hinweis erteilt, dass nach Freigabe der Personaldaten ggf. eine unverzügliche Verarbeitung erfolgt und Änderungen zu kostenpflichtigen Wiederholungsabrechnungen führt.
Ich denke, das ist ein probater Weg, unnötigen Aufwand zu vermeiden, da "Lohn" grundsätzlich dann profitabel wird, wenn wenig als mögliche monatlich variable Bestandteile zu berücksichtigen sind und da sollte es dann zumindest auf den ersten Lauf passen.
Ist vereinbart, dass die Daten ohne Prüfung übernommen werden sollen, gehen Fehler nicht zu Lasten des Beraters.
Ist vereinbart, dass die vorerfassten (Änderungs-)Daten geprüft werden sollen, riskiert der Mandant Rückfragen, zu denen er sich erklären muss, eine bloße Erfassung von Mumpitz-Werten fällt dann auf.
Offensichtliche Unstimmigkeiten werden wir sicherlich hinterfragen, aber eine derartige Vereinbarung zur Prüfung überlassener Daten ziehe ich nicht in Betracht, da dies Mehraufwand und damit Mehrkosten bedeutet; insbesondere sollen Mandanten mündig und verantwortungsbewusstes Handeln üben. Wenn im Hinterkopf sowieso schlummert, dass nochmals geprüft wird, wird m.E. weniger sorgfältig gearbeitet.
So erspart er diese "Prüfungskosten" und kann immer noch eine Einzel-Wiederholungsabrechnungen erstellen lassen, sofern etwas nicht passen sollte.
@deusex schrieb:Zumal man sich schon Gedanken um das Mandant machen sollte, wenn festgestellt wird, dass hier rumprobiert wird, denn es davon auszugehen, dass jemand proaktiv die eigene Lohnabrechnung torpediert. Ob das eine zukünftige Zusammenarbeit rechtfertigt, nun ja.
Ich möchte nicht soweit gehen, dies "torpedieren" zu nennen und dem Mandat Bösartigkeit unterstellen, denn das wäre ja bewusst Schaden für beide Seiten zu verursachen; ein Mandant, das so agiert, ist schon vorher weg. Habe ich glücklicherweise kein Einziges (nachdem ich die "Patienten" verlegt habe).
Genauso haben wir es auch gemacht.
Gerade weil früher mehrfach Probeabrechnungen mit "Probewerten" angefordert wurden oder auch mehrfach Wiederholungsabrechnungen zu erstellen waren, hatte ich in der Kanzlei in den letzten Jahren eine Bepreisung etabliert.
[...]
Insofern erfolgt seit geraumer Zeit eine Probeabrechnung je Verarbeitungsmonat kostenlos (um Änderungswünsche oder Korrekturen vorzunehmen) und sollten darüberhinaus weitere gewünscht sein, sind diese kostenpflichtig.
Wiederholungsabrechnungen sind grundsätzlich kostenpflichtig, soweit der Fehler nicht auf Kanzleiseite liegt.
Dies führte kurzfristig exakt zu dem gewünschten Effekt, dass die Probeabrechnungen (auch eine kostenlos erstmalige) deutlich zurück gingen und die Mandanten tatsächlich ihre Angaben prüften, bevor sie sie uns überließen.
Hier kann man erkennen, wie unterschiedlich die Herangehensweisen an die Lohnabrechnung sein können.
Probeabrechnungen, die als Exporte an den Mandanten gehen, damit er diese überprüfen kann, gibt es bei mir überhaupt nicht, von Spezial- oder Einzelfällen abgesehen (Vergleichsberechnung, Abfindungen, Pkw- bzw. E-Bike-Nutzung u. ä.). Hier benötigt man schon für Absprachen identische Dokumente für Besprechungen.
Vor einer endgültigen Abrechnung erstelle ich für mich natürlich Probeabrechnungen, da nur so bereits vorab einige Dinge auffallen können, an welche man nicht gedacht hat, sei es Rückmeldungen, für die das Übernahmeprotokoll nicht mehr automatisch angezeigt wird, weil jemand anderes LODAS geöffnet hat um etwas nachzuschauen, seien es Hinweise und Fehlermeldungen im Protokoll (Berechnung Kinder-KG, weitergewährte Leistungen des AG bei Unterbrechnung u. a.) usw. usf.
Dadurch kann eine Menge Zeit für Exporte/Mails/Warten auf Rückmeldungen gespart werden. Falls doch mal eine Rückfrage auftaucht, kann diese zeitnah und ohne Herumgestammel geklärt werden, da ich mich ja vorher damit auseinandergesetzt hatte.
Selbstverständlich können trotzdem noch Fehler passieren, ein vergessener Vorschuss (meistens aber nicht vom Mandanten mitgeteilt) wäre hier ein Beispiel. Und genau dieser Fall wäre eine Konstellation für eine wiederholte Freigabe des gleichen Monats.
Mit Einführung von Personal online entfällt ja, zumindest für die "einfacheren" Gehaltsbestandteile/Statistiken, die Überlassung der Bewegungsdaten und deren manuelle Erfassung in LODAS.
Genau das möchte DATEV ja und die Idee dahinter unterstütze ich absolut, Stichwort Kollaboration. Leider funktioniert dies zu 100 % nur im Labor vom DATEV, weil zum einen dort Praktiker nichts mehr zu sagen haben (man kann sich als Programmierer einfach nicht vorstellen, dass 10 Mandanten auch unter Umständen 10 verschiedene Level an Vorkenntnissen und Erfahrungen haben und z. B. ein Handwerker sein Handwerk beherrschen muss, nicht aber unbedingt eine Lohnabrechnung).
Etwas offtopic, aber zum Haareraufen:
Für das Label "Digitale Kanzlei" werden ja bekanntermaßen permanent die Anforderungen heraufgeschraubt, so auch im Bereich Personalwirtschaft. Wenn DATEV dann aber die neuen Cloud-Anwendungen in die Berechnung des Prozentsatzes einbezieht, diese aber zumindest anfänglich und auch für einen längeren Zeitraum teilweise nur erheblich eingeschränkt nutzbar zur Verfügung stellt, ist das nicht nur kontraproduktiv, sondern dreist.
In der Tat habe ich erst eine Handvoll Mandate für Personal online "eingerichtet" und zur Prüfung persönlich in Personal Online erfasst, um den Arbeitsablauf zu simulieren. Hierbei wurden die Eingabemöglichkeiten "reduze to the max" konfiguriert.
Es kann natürlich durchaus vorkommen, dass jemandem nach erster Freigabe einfällt, dass bspw. eine Sondervergütung vergessen wurde und er diese nacherfasst und ein zweites Mal freigibt, was eine Wiederholungsabrechnung aulösen würde.
Insofern möchte ich die neuen Arbeitsabläufe in mein o.g. Konzept aufnehmen. Wie das ausschaut, weiß ich noch nicht gewiss, aber meine Arbeitgebermandanten werden einem einheitlichem workflow folgen, da der Vorgang so effizient wie möglich sein sein.
Jedenfalls wird ein ausdrücklicher Hinweis erteilt, dass nach Freigabe der Personaldaten ggf. eine unverzügliche Verarbeitung erfolgt und Änderungen zu kostenpflichtigen Wiederholungsabrechnungen führt.
Same here.
Ich denke, das ist ein probater Weg, unnötigen Aufwand zu vermeiden, da "Lohn" grundsätzlich dann profitabel wird, wenn wenig als mögliche monatlich variable Bestandteile zu berücksichtigen sind und da sollte es dann zumindest auf den ersten Lauf passen.
Ist vereinbart, dass die Daten ohne Prüfung übernommen werden sollen, gehen Fehler nicht zu Lasten des Beraters. Ist vereinbart, dass die vorerfassten (Änderungs-)Daten geprüft werden sollen, riskiert der Mandant Rückfragen, zu denen er sich erklären muss, eine bloße Erfassung von Mumpitz-Werten fällt dann auf.Offensichtliche Unstimmigkeiten werden wir sicherlich hinterfragen, aber eine derartige Vereinbarung zur Prüfung überlassener Daten ziehe ich nicht in Betracht, da dies Mehraufwand und damit Mehrkosten bedeutet; insbesondere sollen Mandanten mündig und verantwortungsbewusstes Handeln üben. Wenn im Hinterkopf sowieso schlummert, dass nochmals geprüft wird, wird m.E. weniger sorgfältig gearbeitet.
So erspart er diese "Prüfungskosten" und kann immer noch eine Einzel-Wiederholungsabrechnungen erstellen lassen, sofern etwas nicht passen sollte.
Da haben wir uns etwas missverstanden. Grundsätzlich gelten die erfassten Daten des Mandanten und Zahlendreher, von ihm vergessene Entgeltbestandteile oder Abzüge gehen natürlich zu seinen kostenpflichtigen Lasten.
Mein Hinweis war für solche Konstellationen gedacht, dass z. B. bei einem Stundenlohnempfänger die für den laufenden Monat erfassten Stunden erheblich von der Historie abweichen. Da kann man sich als verantwortungsvoller Abrechner schon fragen, ob das so richtig ist oder nicht. Einigermaßen plausible Stundenangaben als solches werden bei mir auch nicht geprüft, wie käme ich denn auch dazu.
Hallo und danke für Ihre Ausführungen, da nimmt man gerne immer mal Impulse mit auf, um diese ggf. effizenzdienlich einzuflechten. Man ist ja nicht allmächtig.
Nur eine paar Punkte zur Ergänzung:
Probeabrechnungen erhalten "proaktiv" lediglich zwei Mandate, die monatlich sehr viele variable Lohn- und Gehaltsbestandteile haben und es manches Mal Missverständnisse gab; insofern habe ich dies hier geändert, da dies per Saldo weniger aufwändig ist, wie zu verarbeiten und ggf. Wiederholungsabrechnungen zu machen.
WEnn dann also das "Go" nach den Probeabrechnungen einging, blieben die auch so und es ergaben sich dann auch keine Änderungen mehr, die nicht im Folgemonat gefixt werden konnten. Insofern für uns der effizentere Weg.
Rund 13 Jahre hatte ich mit der DATEV aktiv an der Gestaltung der Online-Anwendungen und/oder Schnittstellen eingebracht und oftmals war das, was dann folgte ein theorthischer Erguß eines PO mit seiner Arbeitsgruppe, der an der Praxis vorbeiging; auch in der Comm hatte ich laufend Vorschläge gemacht (wie so viele Andere), die sinnvoll waren, aber bis heute wurschelt man "im Labor" vor sich hin und denkt, "die da draußen" haben sowieso keine Ahnung. Ein hohes Maß und Ignoranz und Arrognaz lässt sich nicht leugnen . . . Ich war dann mal weg.
Das Label "digital Kanzlei" hatte ich von/bis
auf meiner Homepage und meiner Signatur schön drappiert, aber in Bezug auf den technischen Inhalt, stand ich da nicht so wirklich dahinter. Letztes Jahr hatte ich hierzu bereits Diskussionen, weil ich nicht bereit war, Bewegungsdaten über Personal online zu erfassen, weil dies einfach noch nicht vollständig funktional war und diese blödsinnige Belegverknüpfung in Einkommensteuer nicht vornehmen will, weil dies erheblicher Aufwand bedeutet, der keinerlei Nutzen bringt (ich hatte hier schon dazu reichlich ausgeführt).
Ich weigerte mich und das Gremium, das über die Vergabe entscheidet, wollte wohl seine Macht demonstrieren, wie man auch die blödsinnigsten Anwendungen an den Anwender bringen kann, damit man sich auf die Schultern klopfen kann, weil so viele Anwender diese tollen Labor-Ideen mir Freude übernehmen.
Ich bin auf dem Digitalcockpit in allen Belangen deutlich über Durchschnitt im grünen Bereich und mehrfach bei 100%, aber bei diesen beiden Sachverhalten bei 0% bewusst.
Meine Kundenbeuftragte die ich sehr schätzte, wollte dann noch verhandeln, damit ich diesese gesch... Label doch bekomme und mir war schon klar, dass ich an sich einen popeligen Beleg in ESt mit Meine Steuern verknüpfen muss, um den ganzen Fall positiv in die Statistik zu bringen.
Aber es geht hier ums Prinzip !!! Nun stelle man sich vor, dass man mir dies tatsächlich vorschlug, ich solle doch cheaten, damit ich hier wieder in den grünen Bereich komme, um das Label zu bekommen. Wofür? Für die Anerkennung des POs der seinen Schwachsinn unter die Leute bringt.
Dabei war es bei mir vorbei. Ich habe meine Website umgestaltet und alle Label entfernt (Digitale Kanzlei, Smart Expert) und auch unter allen Signaturen der Kanlei entfernt. Lediglich ein kleiner Satz unter der Signatur und auf der Website weist darauf hin, dass man mit DATEV arbeitet, um ggf. guten, wechselwilligen Mandaten zu signalisieren, welche Softwarelösung man nutzt.
Nein, das ist unlauter und das ist Erpressung und das Label dient letztlich nur dafür, dass sich die DATEV bzw. deren POs für die Online-Anwendungen selbst beweihräuchern können.
Wenn ich so sehe, was zwischenzeitlich von Kollegen alles für tolle Labels (Focus: Beste Steuerkanzlei Deutschlands und so Unfug) in der Signatur aufgeführt sind, denke ich:
Habe ich das nötig ? Hat das überhaupt jemand nötig? Nein, jemand der seine Kanzlei gut digital aufgestellt hat, braucht dieses Lametta nicht.
Ich denke ferner, das die Mandanten, die ich aufnehme, soviel Durchblick haben (müssen), um aus Weniger, mehr herauszulesen.
p.s.: Ja, ich hatte schon (weitgehend) eine digitale Kanzlei vor dem Label . . .
Conclusio:
Eigentlich fahren wir auf dem gleichen Gleis. 😉
.... nichts Gegenteiliges behauptet 😉
p.s.: Es ist sehr, sehr befreiend, sich von den DATEV-Labeln zu lösen . . . Der Duft von Freiheit umgibt mich 😂
Hallo Frau Mertel,
mein Mandant hat die ersten Daten für den April erfasst und freigegeben.
Nun habe ich, wie jeden Monat einen Vorschussabruf erstellt. Der Mandant hat nun keine Möglichkeit mehr,
Daten vor zu erfassen. Betrifft die mehrmalige Freigabe der Daten ausschließlich Abrechnungsgruppen?
Hallo Katarina,
die mehrmalige Freigabe bezieht sich nicht ausschließlich auf Abrechnungsgruppen.
Bei jeder Freigabe werden sämtliche seit der letzten Freigabe neu erfassten oder geänderten Daten übermittelt, einschließlich aller Änderungen der vergangenen drei Monate.
Wurde der Vorschussabruf für April oder für Mai durchgeführt?
Sofern der Vorschussabruf für Mai erfolgt ist, können noch Korrekturen für April eingespielt werden, die anschließend über eine Nachberechnung im Monat Mai verarbeitet werden.
Gerne sehen wir uns Ihren Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen im Detail an, um hier abschließend Klarheit zu schaffen. Wenden Sie sich dazu über einen anderen Servicekanal an uns.