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DATEV Gehaltsrechner Online / Export bzw. Speichern bzw.

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letzte Antwort am 05.01.2021 07:21:33 von Kristin_Frohmeyer
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SteuerRock
Einsteiger
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Ich habe zum ersten Mal den DATEV Gehaltsrechner Online ausprobiert. 

 

Der gesicherte Zugang für ein solches "Allerweltstool" hatte mich eigentlich immer abgeschreckt.

 

Ist aber optisch m.E. ganz gut gelungen.

 

Leider habe ich anschließend vergeblich einen Drucken-/Export-/Speicherknopf gesucht, um das Werk sicher ans Ziel zu transportieren oder zumindest zu dokumentieren.

 

Finde ich diesen nur nicht oder wurde dieser etwa vergessen?

 

Ein Ausdruck direkt aus dem Browser führt leider dazu, dass vom ursprünglichen Lob für die optische Aufbereitung nicht mehr viel übrig bleibt.

metalposaunist
Unerreicht
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Ist wohl nicht vorgesehen 😬. Weil es ja "jeder" selber machen kann und daher wohl kein Export gebraucht wird oder man es per E-Mail / Telefon einfach so durchsagen soll bei x Euro brutto kommt ca. y Euro netto raus. 

 

Im Übrigen DATEV, bemängle ich auch hier wieder das CD in der Kopfzeile. Jetzt habe ich also Version 5 gefunden. Warum schafft man da kein einheitliches CD? Ist das so schwer? Sorry, dass ich darauf rumhacke aber ... Ihr seit doch kein Kleinladen. Oder ist das bei anderen Firmen auch so? Ich kenne es nur aus meinem Ausbildungsbetrieb mit jetzt 2500 Mitarbeitern. Auf das CD wurde dort derart gepocht und Aral, Shell, Total und Co. machen es uns vor, wie es geht. Da braucht es keinen Namen - nur eine Optik und man weiß, wo man tankt.

 

image.png

image.png

 

Sorry @SteuerRock fürs "Offtopic". 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
cro
Experte
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@SteuerRock  schrieb:

Ein Ausdruck direkt aus dem Browser führt leider dazu, dass vom ursprünglichen Lob für die optische Aufbereitung nicht mehr viel übrig bleibt.


Ist richtig, aber hier geht das ganz gut, wenn man nur Seite 2 druckt oder als pdf (Drucker) speichert. Hat sich noch kein Mandant beschwert 😉.

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

laut Beitrag 12 hier:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Tarifvertrag-hinterlegen/m-p/169780#M40188

 

ist das die Zukunft. Also stellen wir uns alle schon einmal darauf ein, dass wir zukünftig keine Lohnauswertungen mehr drucken oder exportieren können. Ist ja auch eine gute Idee, Förderung der Produkte ANO und DUO, nur dort kommt man noch an Auswertungen ran.

 

Viele Grüße

T. Reich

metalposaunist
Unerreicht
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Ich hänge mich hier nochmal dran; hat zwar nichts mit drucken / speichern zu tun aber ist das richtig, dass der Gehaltsrechner immer nur 1 Jahr kann? Ich wollte heute schon mal schauen, was ich 01/21 verdiene, wenn der Grundfreibetrag steigt und auch die Zusatzbeiträge. Aber dazu musste ich wieder einen 3. Rechner aus Google nutzen. Schade.

 

Oder habe ich den Jahresschalter übersehen? 🤔

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Gelöschter Nutzer
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Nope das Ding ist genauso nutzlos wie zu Beginn

metalposaunist
Unerreicht
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Naja, nutzlos - also das ist etwas hart formuliert. Ich kann zumindest für mich prüfen, ob meine Kanzlei korrekt abrechnet 😄. Tut sie auch. 👍

 

Aber ja, gebe Ihnen Recht, man kann viel mehr draus machen aber dann sind wir auch wieder bei den kostenlosen 3. Anbietern auf Google, die so viele Knöpfe und Schaltflächen und Berechnungen haben wie Photoshop 😬. Bisschen wie KLARTAX?! 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Gelöschter Nutzer
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Ich kann ja kein Nettolohn hochrechnen und brauche dafür einen Login? Da googelt jeder!

Gelöschter Nutzer
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Wenn ich einmal schnell einen Lohn berechnen will, dann nutze ich den SIS-Gehaltsrechner und nicht den verkrüppelten DATEV-Gehaltsrechner.

 

Etwas Besseres habe ich noch nicht gefunden.

 

Gruß Achilleus

bodensee
Allwissender
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Es gibt so viele Alternativen: 

 

entweder nutze ich LOVOR was ich aber nicht gerade sehr komfortabel finde oder für einfache Fälle habe ich auf meiner Homepage: 

 

Gehaltsrechner (steuer-kn.de) implementiert. Der tut es , kostet nichts , kein account und stimmt. 

 

@metalposaunist : Lohnsteuer immer Jahresversion, kann auch gar nicht anders sein, weil sich der Tarif in aller Regel jährlich ändert. Wenn es dumm läuft mit dem Jahressteuergesetz welches im Dezember erst verabschiedet wird aber ab Januar gilt. Da kommt es auf den Duktus der Softwareschmiede an ob die mit Fehlern leben können und immer nur die Teile in die Folgeversion implementieren die schon bekannt und Gesetz sind oder ob Sie eben abwarten bis alles in trockenen Tüchern ist. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bohle,


Sie haben den Jahresschalter nicht übersehen, diesen gibt es gar nicht. 🙂


Im Dokument 1004369 - Aktuelle Version von DATEV Gehaltsrechner online informieren wir Sie, wann die neue Version, welche die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für 2021 beinhaltet, zur Verfügung steht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.01.2021 07:21:33 von Kristin_Frohmeyer
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