Hallo,
zu den verschiedenen Abrechnungsmethoden lese ich in Dokument 1000710 auf Seite 6 unten:
"Die Variante "In Hundert" kann derzeit nur mit Lohn und Gehalt ausgewählt werden."
Variante 3 = Entgeltumwandlung ursprünglich 100,00 EUR, Entgeltumwandlung wird auf 96,96 EUR geändert, Arbeitgeberzuschuss 13,04 EUR (15 % aus 86,96 EUR).
Muss ich daraus schließen, dass ich diese Variante mit LODAS nicht abrechnen kann?
Tatsächlich kann ich im Programm nur wählen zwischen den Methoden "Auf Hundert" und "Von Hundert".
Wie löse ich das Problem?
Hallo BarniG,
ich habe den Umwandlungsbetrag (96,96) unter BAV-Gehaltsumwandlung eingegeben und auf dem Reiter AG-Anteil die (13,04).
Dann stehen auf der Abrechnung im Nettobereich zwar nur 96,96 €, die 13,04 € werden aber auf dem Zahlungsverkehr
mit überwiesen.
Zu sehen sind die 13.04 € dann auf der Auswertung 81 unter der Lohnart 19.
Viele Grüße
Sailor
Moinsen,
ich habe einfach entsprechende Abrechnungsmethoden neu angelegt. Man hat doch die Möglichkeit diverse individuelle AG-Zuschüsse anzulegen.
Gruß
Flitze
Hallo und guten Tag,
funktioniert das auch ab Januar 2022?
Mich würde interessieren, ab wann Datev im Programm LODAS die "in-Hundert"-Variante anbietet.
Mit neugierigen Grüßen
Hallo,
aktuell ist keine Umsetzung geplant. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage für eine Realisierung geben können.
Hallo Frau Frohmeyer,
kann ich ab Januar mit LODAS die "in-Hundert"-Variante abrechnen, indem ich die entsprechende Abrechnungsmethode neu anlege?
Wie und wo lege ich die entsprechende Abrechnungsmethode neu an?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
BarniG
Hallo,
die Variante "in Hundert" wird in LODAS leider nicht angeboten. Sie können in LODAS nur "von Hundert" oder "auf Hundert" abrechnen.
Hallo, wird es weiterhin nicht angeboten trotz Jahreswechsel Updates? Ich finde die Variante/Notlösung wie von Sailor oben beschrieben suboptimal. Zudem verwirrend für alle Beteiligten, wenn im Netto nur der umgewandelte Betrag abgezogen wird.
@floreana schrieb:Zudem verwirrend für alle Beteiligten, wenn im Netto nur der umgewandelte Betrag abgezogen wird.
Aber der Arbeitgeberzuschuss (egal in welcher Variante berechnet) wird doch im Nettobereich nie abgezogen, da der Bruttobezug aufgrund der Entgeltbescheinigungsverordnung dem Gesamtbrutto nicht hinzugerechnet werden darf.
Ja richtig, dann war es nur für mich verwirrend, weil ich es nicht kapiert hatte 😉 Dok.-Nr.: 1021556 erklärt es genau. Danke für den Hinweis. Schade aber trotzdem dass Lodas " in Hundert" nicht berechnen kann..
@floreana schrieb:Schade aber trotzdem dass Lodas " in Hundert" nicht berechnen kann..
Ja, da gebe ich Ihnen Recht. Das würde die Erfassung vereinfachen und auch die Übersichtlichkeit deutlich erhöhen.
@Sailor schrieb:
... ich habe den Umwandlungsbetrag (96,96) unter BAV-Gehaltsumwandlung eingegeben und auf dem Reiter AG-Anteil die (13,04).
Klarstellend ist hierzu erläuternd auszuführen, dass der korrekte Betrag auf 86,96 EUR statt auf 96,96 EUR lauten muss, so dass der AG-Anteil von 13,04 EUR dann auch wieder als 15% Zuschuss Sinn macht.
Ferner ist anzumerken, dass die beschriebene zusätzliche Erfassung des AG-Anteils in Höhe von 13,04 EUR auf dem Reiter AG-Anteil in der LODAS-Version V.11.8, Stand 21.01.2022, bei der Abrechnungsvariante "auf" Hundert zu einem doppelten AG-Zuschuss und einem entsprechend doppelt verminderten Betrag der Entgeltumwandlung führen würde. Dies ist wohl in den meisten Fällen so nicht gewünscht.
Was im Einzelfall gewünscht und auch rechtlich notwendig und umsetzbar ist, soll und kann hier nicht beantwortet werden. Hier soll lediglich nachfolgend die technische Umsetzung des sogenannten Reduktionsmodells - so dies rechtlich im Einzelfall zulässig sein sollte - in LODAS ab 2022 beschrieben werden, da diese Variante "in" Hundert in LODAS im Gegensatz zum Programm "Lohn und Gehalt" nicht möglich ist.
Die in LODAS nicht vorgesehene Variante "in" Hundert ist technisch auf einem kleinen Umweg wie folgt zu erreichen:
Das Ergebnis sollte durch eine sorgfältige Prüfung einer Probeabrechnung verifiziert werden.
Im Übrigen ist der Lösungsansatz von @Sailor sehr zu begrüßen, führt er doch mit vertretbarem Aufwand zu einer sinnvollen Lösung eines Problems, welches von DATEV aus nicht nachvollziehbaren Gründen in zwei unterschiedlichen Programmversionen (LODAS / Lohn und Gehalt) unterschiedlich umfangreich gelöst wird.